Druckversion
Sonntag, 12.04.2026, 10:22 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/landesarbeitsgericht-lag-berlin-brandenburg-21sa129120-kuendigung-aeuerungen-whatsapp-privat-vertraulich-unwirksam-persoenlichkeitsrecht-verein-fluechtlingshilfe-technischer-leiter
Fenster schließen
Artikel drucken
46058

LAG Berlin-Brandenburg: Äuße­rungen im Whatsapp-Chat kein Kün­di­gungs­grund

20.09.2021

Jemand tippt eine Nachricht in einem Whatsapp-Chat auf seinem Handy ein

(c) Sara Michilin/stock.adobe.com

Der technische Leiter eines Vereins für Flüchtlingshilfe äußerte sich privat bei Whatsapp herabwürdigend über Geflüchtete und Vereinsmitglieder. Der Verein kündigte ihm daraufhin. Diese Kündigung erklärte das LAG jedoch für unwirksam.

Anzeige

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat die Kündigung des technischen Leiters eines gemeinnützigen Vereins für Flüchtlingshilfe wegen privater Äußerungen auf Whatsapp für unwirksam erklärt (Urt. v. 19.07.2021, Az. 21 Sa 1291/20). Das Gericht löste das Arbeitsverhältnis aber gegen Zahlung einer Abfindung auf.

Der Gekündigte war als technischer Leiter bei einem überwiegend in der Flüchtlingshilfe tätigen gemeinnützigen Verein angestellt. Die Arbeit des Vereins wird erheblich durch Ehrenamtliche getragen.

Im Rahmen der Kündigung eines anderen Angestellten hatte der Verein mitbekommen, dass sich der technische Leiter mit zwei anderen Angestellten in einem Whatsapp-Chat "in menschenverachtender Weise über Geflüchtete und herabwürdigend über Helferinnen und Helfer" äußerte, wie der Verein vortrug. Er kündigte dem technischen Leiter daraufhin fristgemäß.

Vertrauliche Chats unterfallen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht

Diese Kündigung erklärte das LAG nun aber für unwirksam. Die über Whatsapp getätigten Äußerungen seien zwar vor Gericht verwertbar. Allerdings rechtfertigten sie keine Kündigung, da die Kommunikation vertraulich gewesen sei. Sie fand nämlich im sehr kleinen Kreis über private Handys statt, eine Weitergabe sei nicht angestrebt gewesen. Daher falle der Chat unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Außerdem sei der gekündigte Mann als technischer Leiter des Vereins keinen besonderen Loyalitätspflichten unterworfen, da er keine unmittelbaren Betreuungsaufgaben habe. Auch könne aus den Äußerungen nicht geschlossen werden, dass es dem Mann an dem erforderlichen Maß an Verfassungstreue fehle, das von Bedeutung sei, wenn man den Verein als Teil des öffentlichen Dienstes einordne.

Weiterbeschäftigung beeinträchtige Verein in seinem Einsatz

Auf Antrag des Vereins löste das Gericht das Arbeitsverhältnis jedoch gegen Zahlung einer Abfindung auf. Die Voraussetzungen für eine solche ausnahmsweise mögliche gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses lagen laut Gericht vor, da die Äußerungen des technischen Leiters öffentlich bekannt wurden. Würde der Verein den Mann weiterbeschäftigen, könne er "nicht mehr glaubwürdig gegenüber geflüchteten Menschen auftreten." Darüber hinaus sei der Verein dadurch bei der Gewinnung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer sowie hauptamtlichen Personals beeinträchtigt.

Das LAG berücksichtigte bei der Bemessung der Abfindung ein Auflösungsverschulden des technischen Leiters. Dieses sei aber gemindert worden, da die Äußerungen nur in vertraulichem Rahmen geäußert worden seien und auch nicht weitergegeben werden sollten.

Das Gericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

ast/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LAG Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46058 (abgerufen am: 12.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Flüchtlinge
    • Kündigung
    • Persönlichkeitsrecht
    • Soziale Medien
    • Telekommunikation
  • Gerichte
    • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Collien Fernandes bei der Demonstration gegen sexualisierte Gewalt unter dem Motto 'Es reicht! Die Scham muss die Seite wechseln.' auf dem Rathausmarkt in Hamburg 10.04.2026
Sexualstrafrecht

Fernandes' Vorwürfe gegen Ulmen:

Staats­an­walt­schaft Itzehoe will Fall nach Potsdam abgeben

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe will die Ermittlungen gegen Christian Ulmen wegen einer Anzeige seiner Ex-Frau Collien Fernandes weitergeben. Sie schickt die Akten nach Potsdam, die sie selbst aus Berlin erhalten hat.

Artikel lesen
Helene Fischer 09.04.2026
Prominente

Helene Fischer fährt vor BGH Teilsieg gegen "Bild" ein:

Wer falsch berichtet, muss auch in fremden Archiven aufräumen

Einmal falsch berichtet, vielfach kopiert: Der BGH klärt im Streit zwischen Helene Fischer und der Bild, wie weit die Pflicht eines Verlags reicht, das Internet von eigenen Fehlern zu säubern, und wo die Verantwortung Dritter beginnt.

Artikel lesen
Eine junge Frau liegt mit dem Smartphone in der Hand auf dem Bett und scrollt sich durch TikTok 09.04.2026
Social Media

TikTok, Instagram & Co.:

Grie­chen­land will Social-Media-Verbot für Kinder unter 15

Griechenland zieht die Reißleine: Ab 2027 sollen Kinder unter 15 komplett von der Social-Media-Nutzung ausgeschlossen werden. Warum Athen diesen Schritt für notwendig hält und dabei gleichzeitig hilfesuchend nach Brüssel schielt.

Artikel lesen
Menschen auf dem Weg von oder zur Arbeit 02.04.2026
Kündigung

BAG zu Massenentlassungen:

Infor­ma­ti­onspf­lichten nicht ein­ge­halten, keine Kün­di­gung

Arbeitgeber müssen sich bei geplanten Massenentlassungen an Regeln halten. Tun sie das beispielsweise bei Meldungen an die Bundesarbeitsagentur nicht, haben Arbeitnehmer gute Karten.

Artikel lesen
Eine Person hält die letzte Ausgabe von "Der Spiegel" mit einem Artikel über Deep-Fake-Verdacht. 01.04.2026
Medien

LG Hamburg entscheidet über Spiegel-Bericht:

Chris­tian Ulmen greift Deep-Fake-Ver­dacht gericht­lich an

Nach LTO-Informationen hat Christian Ulmen Unterlassungsanträge vor dem Landgericht Hamburg gegen den Spiegel eingereicht. Der Hauptvorwurf von Collien Fernandes wird dabei nicht angegriffen, dafür aber Deep-Fake-Verdächtigungen.

Artikel lesen
Person hält Spiegel mit Fernandes-Story 29.03.2026
Podcast

Der Fall Ulmen / BND-Befugnisse / Kokain-Staatsanwalt:

Ulmen, Fer­n­andes, Deep­fakes - alles strafbar oder nichts?

Debatte über sexualisierte Bilder im Netz - was wissen wir über den Fall und was muss sich wirklich im Strafrecht ändern. Außerdem im Podcast: Der BND will sich für Cyberkrieg wappnen und ein Staatsanwalt vertickt Infos über Haftbefehle.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Im­mo­bi­li­en­recht

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Rechts­an­walt (m/w/d) Zöl­le / Ver­brauch­steu­er

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter I Ban­king & Fi­nan­ce I Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Se­nior Ma­na­ger (w/m/d) Pri­cing & Ne­go­tia­ti­on

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt,...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Kar­tell­recht

Hengeler Mueller, Brüs­sel

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Steu­er­recht

Gleiss Lutz, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 6 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Verschmelzung und Spaltung von GmbHs

13.04.2026

VPP-Frühjahrsfachtagung 2026

23.04.2026, Dortmund

Gestaltungssichere Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

14.04.2026

Update 2026: SGB II-Leistungsausschluss für (EU-)Ausländer – Grundlagen & Profiwissen

13.04.2026

Kongress Arbeitsrecht

14.04.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH