Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 16:26 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lag-hamm-kuendigung-bleibt-ungueltig-kunstfreiheit-siegt-ueber-buerofrieden
Fenster schließen
Artikel drucken
3779

LAG Hamm: Kün­di­gung bleibt ungültig – Kunst­f­rei­heit siegt über Büro­frieden

16.07.2011

Die Grenze zwischen Fiktion und Wirklichkeit verläuft vielleicht im Nebel, den Betriebsfrieden kann sie dennoch kräftig trüben. So geschehen wegen eines Buches, ein Büro-Roman mit starken Worten über vielleicht echte Kollegen. Er bescherte dem Verfasser die fristlose Kündigung – zu Unrecht, wie das LAG Hamm am Freitag bestätigt hat, denn die Kunst sei frei. Und der Arbeitgeber wahrte sein Gesicht: So ginge es nun wirklich nicht zu.

Anzeige

Das Arbeitsgericht Herford hatte der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers bereits stattgegeben, nun hat das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) die Berufung des Arbeitgebers zurückgewiesen. Bei dem Buch des Klägers "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht" handele es sich um Fiktion - wirkliche Personen seien nicht zu identifizieren. Die Kündigung des Verfassers bleibt weiterhin ungültig (Urt. v. 15.07.2011, Az. 13 Sa 436/11).

Der 51 Jahre alte Kläger arbeitet seit 1998 bei dem beklagten Küchenhersteller in der Vertriebsabteilung und ist Mitglied des Betriebsrats. In seinem Roman schildert er aus der Perspektive eines Ich-Erzählers den Büroalltag und verschiedene Details über Arbeitskollegen.

Pikante Details über "Kollegen"

Ein Kollege namens "Hannes" konsumiere Rauschmittel, denn er habe "alles geraucht, was ihm vor die Tüte kam". Über eine Arbeitskollegin namens "Fatma" liest sich, sie "erfülle so manches Klischee, was man allgemein von Türken pflegt: ihre krasse Nutzung der deutschen Sprache und auch ihr aufschäumendes Temperament. Leider steht ihr Intellekt genau diametral zu ihrer Körbchengröße".

Den Junior-Chef "Horst" beschreibt der Erzähler folgendermaßen: "Er ist ein Feigling! Er hat nicht die Eier, jemandem persönlich gegenüberzutreten, dafür schickt er seine Lakaien". Ende Oktober 2010 bot der Kläger seinen Kollegen das Buch zum Kauf an, am 10. November 2010 folgte für ihn die fristlose Kündigung.

Nach Ansicht des Arbeitgebers enthält der Roman beleidigende, ausländerfeindliche und sexistische Äußerungen über Kollegen und Vorgesetzte. Parallelen zwischen Buch und Unternehmen seien deutlich erkennbar, "Hannes", "Fatma" und "Horst" als tatsächlich existierende Personen zu identifizieren. Der Betriebsfrieden sei erheblich gestört worden.

Alles ausgedacht, sagt selbst der Arbeitgeber

Die 13. Kammer des LAG stimmte aber wie bereits die Vorinstanz dem Kläger zu: Die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) erlaube einen fiktionalen Roman zu verfassen, ohne dafür die Kündigung zu erhalten. Denn grundsätzlich folge aus der Kunstfreiheit die Vermutung, dass es sich um eine rein ausgedachte Darstellung handele. Etwas anderes gelte nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur, wenn alle Eigenschaften einer Romanfigur ihrem Vorbild entsprächen.

Dass dies nicht der Fall sei, wollte der Arbeitgeber im Verfahren gern selbst betonen. So wie im Buch geschildert ginge es im Betrieb dann doch nicht zu, schließlich sei alles überspitzt gezeichnet. Den Richtern wurde damit jeder Anlass genommen, die Kunstfreiheit des gekündigten Vertriebsmitarbeiters einzuschränken.

Aufgrund der Bedeutung des Verfassungsrechts für die Entscheidung hat das LAG die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

ssc/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis: Wie viel Loyalität das Internet verlangt

LAG Köln: Erscheinungsbild von Arbeitnehmern nur bedingt Chefsache

Fall "Emmely": Kündigung unwirksam

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LAG Hamm: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3779 (abgerufen am: 19.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Grundrechte
    • Kündigung
    • Literatur
  • Gerichte
    • Arbeitsgericht Herford
    • Landesarbeitsgericht Hamm
    • Bundesarbeitsgericht (BAG)
Ein Mann mit Fernbedienung klickt sich durch Netflix 17.04.2026
Streaming

Verbraucherschützer gewinnen vorm BGH:

Net­flix-Klausel zur Kün­di­gung bei Rest­gut­haben unwirksam

Netflix will Kunden so lange halten, bis die ihr Guthaben verbraucht haben. Doch der Vertrag zwischen Seriengucker und Streaming-Anbieter ist laut BGH ein Dienstvertrag. Damit bewertet er die Sache anders als noch das Kammergericht.

Artikel lesen
Menschen auf dem Weg von oder zur Arbeit 02.04.2026
Kündigung

BAG zu Massenentlassungen:

Infor­ma­ti­onspf­lichten nicht ein­ge­halten, keine Kün­di­gung

Arbeitgeber müssen sich bei geplanten Massenentlassungen an Regeln halten. Tun sie das beispielsweise bei Meldungen an die Bundesarbeitsagentur nicht, haben Arbeitnehmer gute Karten.

Artikel lesen
Zahlreiche Teilnehmer einer Demonstration des Christopher-Street-Day in Dresden. Eine Person hält ein Schild "CSD statt AfD" mit Regenbogenfarben hoch. 31.03.2026
Versammlungen

CSD soll Versammlungseigenschaft verlieren:

Zu viel Party für Politik? Sachsen und Dresden streiten über CSD

Sachsens Landesdirektion versucht seit Jahren, Teilen des CSD die Versammlungseigenschaft zu entziehen. Nun will sie Dresden per Weisung dazu zwingen. Was daran problematisch sein könnte und wie die Dresdener Politik reagiert.

Artikel lesen
Mann in einem Auto 25.03.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BAG zur Klausel im Arbeitsvertrag:

Muss ein frei­ge­s­tellter Mit­ar­beiter seinen Fir­men­wagen abgeben?

Wenn ein Unternehmen kündigt, kann es taktisch klug sein, den Arbeitnehmer bezahlt freizustellen, bis das Arbeitsverhältnis endet. Ein Arbeitnehmer hätte für diese Zeit aber noch gern seinen Firmenwagen behalten und klagte bis vors BAG.

Artikel lesen
Jürgen Habermas 21.03.2026
Rechtsphilosophie

Was junge Juristen von Habermas lernen können:

Recht bejahen und kri­ti­sieren

Um zu verstehen, wie konkret Habermas zum Handeln auffordert, muss man ihm durch sein Werk folgen. Klaus Günther zeigt den Weg von der Theorie der kommunikativen Vernunft zur Bedeutung der Grund- und Menschenrechte in der Demokratie.

Artikel lesen
Schriftzug der Debeka 18.03.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu Klage gegen Debeka:

Stor­no­klausel ver­stößt nicht gegen Tran­s­pa­renz­gebot

Wer eine Renten- oder Lebensversicherung vorzeitig kündigt, muss einen Stornoabzug hinnehmen. Wie gut verständlich der im Vertragswerk formuliert sein muss, hat jetzt der Bundesgerichtshof im Fall der Debeka entschieden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DLA Piper UK LLP
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/x) Mün­chen

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­le Be­steue­rung /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) - Phar­ma, Li­fe Sci­en­ces, Med­Tech

Freshfields, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Frank­furt am Main

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich ­E­n­er­gie­recht / Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en /...

Hengeler Mueller, Düs­sel­dorf

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) – in al­len Pra­xis­grup­pen mit Pro­gram­mier­er­fah­rung

Freshfields, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH