Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 16:30 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/koalitionsvertrag-ampel-gruene-spd-fdp-vorgestellt-rechtliches-ueberblick-cannabis
Fenster schließen
Artikel drucken
46746

Koalitionsvertrag vorgestellt: Ambi­tio­nierte Vor­haben unter Eva­lu­ie­rungs­vor­be­halt

von Hasso Suliak

24.11.2021

Norbert Walter-Borjans, Annalena Baerbock, Robert Habeck, Olaf Scholz, Christian Lindner, Volker Wissing, Saskia Esken

picture alliance/dpa | Kay Nietfeld - Zuschnitt un Skalierung durch LTO

Zwei Monate nach der Bundestagswahl hat sich die Ampel auf ein Arbeitsprogramm für die nächsten vier Jahre verständigt. Auf 177 Seiten finden sich auch zahlreiche rechtspolitische Vorhaben, u.a. die Legalisierung von Cannabis.

Anzeige

Im Rekordtempo haben es SPD, Grüne und FDP geschafft, sich auf einen umfangreichen Koalitionsvertrag zu verständigen. Unter dem Titel "Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" beschreiben die Ampel-Partner ihr Arbeitsprogramm bis 2025. Rechtspolitisch finden sich im Vertragstext zahlreiche konkrete Projekte. Die Sorge einiger Akteure im Vorfeld, die Koalition behandele die Themen Justiz und Rechtspolitik stiefmütterlich, dürfte sich damit ein stückweit erledigt haben.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) stellte in einer ersten Reaktion fest, dass im Vertragstext der Begriff "Rechtsstaat“ 29-mal auftauche: "Das lässt Gutes hoffen – zumal ausdrücklich klargestellt wird, dass der Rechtsstaat nicht nur eine Verteidigung der Sicherheit, sondern auch der bürgerlichen Freiheitsrechte bedeutet."  Das Justizressort wird künftig von der FDP besetzt, das Innenministerium von der SPD. Neuer Justizminister wird der bisherige Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann.

Neuer Krisenstab zur Corona-Bekämpfung

Als "vordringlichste Aufgabe" bezeichnen die Parteien in ihrem Koalitionsvertrag, die Corona-Pandemie zu besiegen. Neu geordnet werden soll "das Krisenmanagement der Bundesregierung zu Bekämpfung der Pandemie". Hierzu soll "unverzüglich" ein gemeinsamer Krisenstab der Bundesregierung eingesetzt werden, "um die gesamtstaatliche Bekämpfung der Corona-Pandemie besser zu koordinieren". Außerdem werde zur wissenschaftlichen Beratung ein interdisziplinär besetzter wissenschaftlicher Pandemierat beim Bundesministerium für Gesundheit geschaffen.

Um die fortwirkenden Pandemiefolgen zu bewältigen, soll 2022 wegen einer außergewöhnlichen Notsituation noch eine Ausnahme von der in Art.115 Grundgesetz (GG) geregelten Schuldenbremse gelten. Erst ab 2023 werde man die Verschuldung "auf den verfassungsrechtlich von der Schuldenbremse vorgegebenen Spielraum beschränken und die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten". Das derzeit auch verfassungsrechtlich diskutierte Thema "Impfpflicht" findet im neuen Koalitionsvertrag keine Erwähnung.

"Oberste Priorität" genießt für die neue Koalition außerdem, die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. "Klimaschutz sichert Freiheit, Gerechtigkeit und nachhaltigen Wohlstand", heißt es. Wie bereits im Sondierungspapier beschrieben, soll das fossile Zeitalter "Schritt für Schritt" beendet werden, "indem wir den Kohleausstieg idealerweise auf 2030 vorziehen und die Technologie des Verbrennungsmotors hinter uns lassen".

Sicherheitsarchitektur wird überprüft

Rechts- und Innenpolitisch hat sich die Ampel ambitionierte Projekte vorgenommen –  mehr als nach Lektüre des kursorischen Sondierungspapiers vielleicht zu erwarten waren: 

Der Abschnitt "Innere Sicherheit, Bürgerrechte, Justiz, Verbraucherschutz, Sport" startet mit einem Bekenntnis für die Sicherheitsbehörden: Versprochen wird, die Bundespolizeien besser auszustatten, aber auch rechtsstaatlich besser zu kontrollieren: "Wir führen eine unabhängige Polizeibeauftragte bzw. einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Polizeien des Bundes als Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag mit Akteneinsichts- und Zutrittsrechten ein. Wir führen die pseudonyme Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten ein."

Außerdem wolle man gemeinsam mit den Ländern die Sicherheitsarchitektur in Deutschland einer Gesamtbetrachtung unterziehen und die Zusammenarbeit der Institutionen für die Sicherheit der Menschen effektiver und wirksamer gestalten. "Nachhaltig" verbessert werden soll gemeinsam mit den Ländern "die Aussagekraft der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken". Der periodische Sicherheitsbericht werde gesetzlich verankert, zudem werde der Pakt für den Rechtsstaat "verstetigt" und um einen Digitalpakt für die Justiz erweitert. Die Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Barbara Stockinger begrüßte dies in einer Erklärung noch am Mittwoch.

Grundsätzlich verspricht die neue Koalition eine "vorausschauende, evidenzbasierte und grundrechtsorientierte Sicherheits- und Kriminalpolitik". Um diese zu begleiten, soll eine unabhängige interdisziplinäre Bundesakademie geschaffen werden. "Die Eingriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheitsrechte müssen stets gut begründet und in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden. Die Sicherheitsgesetze wollen wir auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin evaluieren." Ein unabhängiges Expertengremium, die sog. Freiheitskommission, soll die Politik bei zukünftigen Sicherheitsgesetzgebungsvorhaben beraten und Freiheitseinschränkungen evaluieren. Bei der Kriminalitätsbekämpfung erteilt die Ampel einer flächendeckenden Videoüberwachung und dem Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken eine Absage.

Gesetzliche Grundlage für V-Leute

Beim Thema Geheimdienste beabsichtigt die Ampel, ein heißes Eisen anzufassen: So sollen die Voraussetzungen für den Einsatz von V-Personen, Gewährspersonen und sonstigen Informantinnen und Informanten aller Sicherheitsbehörden gesetzlich geregelt und unter Wahrung der notwendigen Anonymität parlamentarisch überprüfbar gemacht werden. Geprüft werden soll, ob die Nachrichtendienste bei der Nachverfolgung von Transaktionen zur Terrorismusfinanzierung über ausreichende Möglichkeiten verfügen.

Im Bereich Justizpolitik im engeren Sinne wird u.a. angekündigt, auf die "Anforderungen" des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beim externen ministeriellen Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften zu reagieren: Der EuGH hatte im Zusammenhang mit dem EU-Haftbefehl kritisiert, dass deutsche Staatsanwaltschaften hier nicht hinreichend unabhängig agierten. Die Ampel stellt jetzt klar: "Für den Vollzug eines Europäischen Haftbefehls bedarf es einer richterlichen Entscheidung."

Offenbar als Reaktion auf das Hick-Hack bei der Benennung des Präsidenten des Bundesfinanzhofes (BFH) will die Ampel nun "die Wahl und die Beförderungsentscheidungen für Richterinnen und Richter an den obersten Bundesgerichten unter den Kriterien Qualitätssicherung, Transparenz und Vielfalt reformieren". Gerichtsverfahren sollen "schneller und effizienter werden: Verhandlungen sollen online durchführbar sein, Beweisaufnahmen audio-visuell dokumentiert und mehr spezialisierte Spruchkörper eingesetzt werden. Kleinforderungen sollen in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren einfacher gerichtlich durchgesetzt werden können".

Ausgebaut werden soll zudem der kollektive Rechtsschutz. Bestehende Instrumente wie z. B. nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz würden modernisiert, die Musterfeststellungsklage werde weiterentwickelt, kleine Unternehmen sollten mehr Klagemöglichkeiten bekommen.

Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionensystems

Im Bereich Strafrecht stellt die Ampel klar, dass dieses "immer nur Ultima Ratio" sei: Angekündigt wird auch hier eine Evaluierung: "Wir überprüfen das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche und legen einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz. Das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen werde mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung überarbeitet.

Ein Bekenntnis gibt das neue Bündnis zugunsten der Beschuldigtenrechte und der Rechte von Strafverteidiger:innen ab: Strafprozesse würden zwar noch effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher gemacht, aber "ohne die Rechte der Beschuldigten und deren Verteidigung zu beschneiden".  Freuen dürften sich Strafrechtler:innen wohl auch über weitere Versprechungen, die das Strafverfahren betreffen und teilweise langjährige Forderungen der Zunft aufgreifen:

"Vernehmungen und Hauptverhandlung müssen in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Unter anderem regeln wir die Verständigung im Strafverfahren einschließlich möglicher Gespräche über die Verfahrensgestaltung und das grundsätzliche Verbot der Tatprovokation. Gerichtsentscheidungen sollen grundsätzlich in anonymisierter Form in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein. Wir stellen die Verteidigung der Beschuldigten mit Beginn der ersten Vernehmung sicher."

Transsexuellengesetz wird abgeschafft

Im Bereich Anti-Diskriminierung erhört die Ampel langjährige Forderungen der LGBTI-Community: So wird das Transsexuellengesetz abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden. Außerdem werden geschlechtsspezifische und homosexuellenfeindliche Beweggründe in den Katalog der Strafzumessung des § 46 Abs. 2 StGB explizit aufgenommen. Die Polizeien von Bund und Ländern sollen künftig Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen separat erfassen.

GG-Änderungen sind mindestens drei geplant: So soll der Gleichbehandlungsartikel (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzt und der Begriff "Rasse“ im GG ersetzt werden. Zudem will die Ampel einen neuen Versuch starten und die Kinderrechte ausdrücklich im GG verankern. Orientiert werden soll sich dabei "an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention".

Weitere rechtspolitische Schwerpunkte sieht die Ampel im Unternehmens- und Arbeitsrecht. Angekündigt wird, dass die Vorschriften der Unternehmenssanktionen einschließlich der Sanktionshöhe überarbeitet, "um die Rechtssicherheit von Unternehmen im Hinblick auf Compliance-Pflichten zu verbessern und für interne Untersuchungen einen präzisen Rechtsrahmen zu schaffen".

Rechtsrahmen für Legal Tech, kein "Rütteln" am 8-Stunden-Tag

Die EU-Whistleblower-Richtlinie soll rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden, damit Whistleblowerinnen und Whistleblower nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, geschützt seien.

Auch das Thema Legal Tech findet sich im Koalitionsvertrag: "Wir erweitern den Rechtsrahmen für Legal Tech-Unternehmen, legen für sie klare Qualitäts- und Transparenzanforderungen fest und stärken die Rechtsanwaltschaft, indem wir das Verbot von Erfolgshonoraren modifizieren und das Fremdbesitzverbot prüfen."

Im Arbeitsrecht stellt die Ampel klar, dass sie am Grundsatz des 8-Stunden-Tages im Arbeitszeitgesetz festhaltern will. Formulierungen im Sondierungspapier über mehr Flexibilisierung hatten hier für Spekulationen gesorgt. Jetzt heißt es einschränkend, dass im Rahmen einer im Jahre 2022 zu treffenden, befristeten Regelung mit Evaluationsklausel es nur "im Rahmen von Tarifverträgen" Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht werden soll, unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten. "Eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit" werde es nur geben, "wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, auf Grund von Tarifverträgen, dies vorsehen (Experimentierräume)".  Im Dialog mit den Sozialpartnern soll allerdings geprüft werden, welcher Anpassungsbedarf "angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht" bestehe. Flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. Vertrauensarbeitszeit) müssten weiterhin möglich sein.

Cannabis für Erwachsene bald legal erhältlich 

Freuen dürften sich schließlich Cannabis-Freunde und Fußball-Fans über die Pläne der Ampel: Letzteren wird versprochen, dass die Datei "Gewalttäter Sport" im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit, Löschfristen, Transparenz und Datenschutz reformiert werde. Zur Unterstützung der Fankultur werde zudem die Koordinationsstelle Fanprojekte gestärkt.

Beim Thema Cannabis kommt es nun endlich zu der von vielen erhofften Legalisierung: "Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet", heißt es im Abschnitt "Pflege und Gesundheit". Das entsprechende Gesetz werde nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen evaluiert.

Was die personelle Aufgabenverteilung anbelangt, so werden die Grünen künftig gemäß Artikel 69 GG den Stellvertreter des designierten Bundeskanzlers Olaf Scholz stellen, im Gespräch ist hier der Parteivorsitzende Robert Habeck. Außerdem wird der Ökopartei das Vorschlagsrecht für die Europäische Kommissarin oder den Europäischen Kommissar zugestanden, sofern die Kommissionspräsidentin bzw. der Kommissionspräsident nicht aus Deutschland stammt. Die FDP dürfte sich darüber freuen, dass Christian Lindner das lang ersehnte Finanzressort erhält. Wer für die SPD künftig verantwortlich das Gesundheitsressort leiten wird, war zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels noch offen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Koalitionsvertrag vorgestellt: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46746 (abgerufen am: 20.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Bundestag
    • Bundestagswahl
    • Coronavirus
    • Drogen
    • Koalitionsvertrag
    • Parteien
    • Umweltschutz
    • Verkehr
Tadej Pogacar 18.04.2026
Fahrradfahren

Radprofis halten nicht am Bahnübergang:

Fahr­verbot nach Rad­rennen?

Bei einem Rennen in Belgien fuhren Radprofis trotz rotem Warnlicht über einen Bahnübergang. Nun droht ihnen eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot. Wie die Situation nach deutschem Recht zu beurteilten wäre, weiß Tim Nicklas Wensien.

Artikel lesen
Der Bundestag in Berlin 17.04.2026
Verbraucherschutz

Bundestag beschließt Schutz vor Kredit-Schuldenfallen:

"Größtes ver­brau­cher­po­li­ti­sches Vor­haben der letzten Jahre"

"Jetzt kaufen, später zahlen": Anpreisungen wie diese enden für Verbraucher oft in einer Schuldenfalle. Ein neues Gesetz soll das ändern. Entsprechende Anpassungen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen spätestens ab Ende November gelten.

Artikel lesen
"Querdenken"-Demo 2021 14.04.2026
Verfassungsschutz

"Delegitimierung des Staates":

Ver­fas­sungs­schutz schafft viel kri­ti­sierte Ext­re­mis­mus­ka­te­gorie wieder ab

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich von der erst vor fünf Jahren neu geschaffenen Kategorie "Delegitimierung des Staates" wieder verabschiedet. Was bedeutet das für die Beobachtung von Extremisten?

Artikel lesen
Wal "Timmy" ist seit über zwölf Tagen gestrandet 13.04.2026
Tierschutz

Recht auf Rettung?:

Warum die Tier­f­reunde von Wal "Timmy" vor Gericht schei­tern

Mehrere Privatpersonen und ein Verein wollen den in der Ostsee gestrandeten Buckelwal doch noch retten lassen, obwohl die Landesregierung die Rettungsmaßnahmen eingestellt hat. Acht entsprechende Anträge lehnte das VG Schwerin nun aber ab.

Artikel lesen
Strafrechtler Prof. Jörg Kinzig leitet in Tübingen das Institut für Kriminologie. 10.04.2026
Cannabis-Legalisierung

Rechtswissenschaftler empört über Bundesinnenminister:

"Dobrindts Kritik an der Cannabis-Eva­lu­ie­rung ist völlig aus der Luft gegriffen"

Innenminister Dobrindt (CSU) hat Wissenschaftlern vorgeworfen, bei der Evaluierung der Cannabis-Teillegalisierung Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden außer Acht gelassen zu haben. Der verantwortliche Kriminologe weist die Kritik zurück.

Artikel lesen
Matthias Moosdorf 2024 bei einer Bundestagssitzung 08.04.2026
AfD

Verhandlung vor der Staatsschutzkammer:

Anklage gegen AfD-Abge­ord­neten Mat­thias Moos­dorf zuge­lassen

Matthias Moosdorf soll einen Parteikollegen im Reichstagsgebäude mit Hitlergruß begrüßt haben. Nun muss der sächsische AfD-Abgeordnete vor Gericht. Der Prozess soll vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin I stattfinden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich ­E­n­er­gie­recht / Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en /...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Ver­ga­be-, Bei­hil­fe- und För­der­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Mün­chen

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Frank­furt am Main

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Düs­sel­dorf

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­le Be­steue­rung /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH