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VG Augsburg zum Tierschutz: Knabberfische dürfen weiter im Schönheitssalon arbeiten

05.07.2012

Knabberfische

© Maridav - Fotolia.com

Der Besitzer eines Schönheitssalons darf bei seinen Behandlungen weiter "Knabberfische" einsetzen. Darauf einigte sich der Mann am Mittwoch mit der Stadt Augsburg vor dem VG. Er hatte gegen einen Bescheid geklagt, mit dem ihm aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten werden sollte, dass Kangalfische Hautschuppen seiner Kunden abnagen.

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Die Stadt argumentierte, die Fische seien dabei einem großen Stress ausgesetzt, wie eine Gerichtssprecherin sagte und einen Bericht des Bayerischen Rundfunks bestätigte.

Ein vom Verwaltungsgericht (VG) bestellter Gutachter habe das jedoch anders gesehen. "Für die Fische ist das etwas ganz Normales, dass sie einen Fuß absuchen und daran knabbern, wenn er im Wasser ist", sagte eine Sprecherin. Darunter litten die Tiere nicht, habe der Gutachter erläutert.

Dem Vergleich zwischen Stadt und Kläger zufolge darf der Mann sein Geschäft zunächst zwei Jahre weiter betreiben, wenn er sich an bestimmte Auflagen zum Schutz der Fische hält.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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VG Augsburg zum Tierschutz: Knabberfische dürfen weiter im Schönheitssalon arbeiten . In: Legal Tribune Online, 05.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6538/ (abgerufen am: 08.02.2023 )

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