Um verletzte Waschbären besser versorgen zu können, wollte eine Frau einen Stall zur Pflegestation umfunktionieren. Der Plan scheitert nun aber an baurechtlichen Vorgaben. So viele Waschbären im Wohngebiet seien nicht passend, meint das VG.
Zu viele Waschbären in einem Gehege passen nicht in ein Dorf – zu diesem Schluss kam das Verwaltungsgericht (VG) Minden in einem Rechtsstreit zwischen einer Tierretterin und dem Kreis Höxter. Die Klägerin, eine Waschbären-Liebhaberin aus Beverungen, hatte gegenüber der Behörde durchsetzen wollen, eine bislang für Pferde genutzte Scheune in einen Waschbären-Stall umwandeln zu dürfen. Der Kreis hatte einen entsprechenden Vorbescheid für die Bauplanung allerdings abgelehnt, weil es sich um eine in einem Dorf nicht zulässige Kleintierhaltung handele.
Die Frau kümmert sich Medienberichten zufolge schon lange um verwaiste Jungtiere oder päppelt verletzte Exemplare auf. Manchmal bringe ihr die Polizei nach Straßenunfällen verletzte Tiere, die sie dann aufnehme.
Am Mittwoch gab das Gericht jedoch dem Kreis recht und wies ihre Klage ab, wie eine Sprecherin mitteilte. Das Vorhaben sei für das Dorf nicht zulässig. Die Haltung der Tiere inmitten von Wohnhäusern sei nicht passend, so das Gericht. Außerdem seien 19 Waschbären zu viel für das Dorf. Zu dieser Einschätzung war auch ein Sachverständiger gelangt, der am Mittwoch vor Gericht angehört worden war.
Die Klägerin hatte dagegen gehalten, Waschbären seien Kleintiere im Sinne des Gesetzes, ein größeres Gehege damit zulässig. Der Unterschied zu gewöhnlichen Haustieren wie Hunden oder Katzen bestehe nur darin, dass Waschbären nicht heimisch seien. Dem folgten die Richter allerdings nicht. Final gescheitert ist das Vorhaben der Tierretterin deswegen aber noch nicht unbedingt, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
VG Minden weist Klage einer Tierretterin ab: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54050 (abgerufen am: 10.11.2024 )
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