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Doch keine Räumungen in Schleswig-Holstein: Zweit­woh­nungs­be­sitzer im Norden dürfen bleiben

24.03.2020

Leuchtturm in Nordfriesland, Schleswig-Holstein

(c) eyetronic/stock.adobe.com

Mehrere Zweitwohnungsbesitzer im Norden sind mit ihren Eilanträgen vor Gericht gescheitert. Nun hat ihnen die Landesregierung von sich aus ein Bleiberecht zugesprochen. Jedenfalls für die Bewohner, die schon länger da sind.

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Vor dem Coronavirus nach Schleswig-Holstein geflüchtete Zweitwohnungsbesitzer können aufatmen. Wenn sie sich bereits in ihrem Nebenwohnsitz eingeigelt haben, müssen sie diesen nun doch nicht wieder verlassen. Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) sagte nach telefonischen Beratungen mit Landräten, das Land habe das per Erlass klargestellt. Wer jedoch abreise oder bereits abgereist sei, werde bis auf Weiteres nicht in seine Zweitwohnung zurückkehren können. Grote betonte: "Neuanreisen in Zweitwohnungen ohne triftigen Grund sind untersagt."

Im Urlaubsland Schleswig-Holstein gibt es Zehntausende Zweitwohnungen. Wegen der Zweitwohnungsregelung sind am Verwaltungsgericht in Schleswig nach Angaben einer Sprecherin bisher 17 Eilverfahren eingegangen. Fünf der Verfahren waren bereits am Wochenende entschieden worden. Diese Antragsteller scheiterten mit ihrem Anliegen, in ihren Nebenwohnungen im nördlichsten Bundesland bleiben zu dürfen.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Doch keine Räumungen in Schleswig-Holstein: Zweitwohnungsbesitzer im Norden dürfen bleiben . In: Legal Tribune Online, 24.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41027/ (abgerufen am: 11.08.2022 )

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