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Schadstoffausstoß bei Diesel-Fahrzeugen: KBA erlaubt erste Hard­ware-Nach­rüs­tungen

29.07.2019

Mechaniker kontrolliert Abgasanlage

© industrieblick - stock.adobe.com

Politik und Autobauer streiten monatelang über Nachrüstlösungen für ältere Diesel, um Fahrverbote zu verhindern. Das KBA hat nun eine erste Hardware-Lösung für einige Fahrzeuge bewilligt - aber längst noch nicht für alle Modelle.

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Nach langer Wartezeit können die ersten Besitzer von Diesel-Pkw mit der Abgasnorm Euro 5 ihre Autos nachrüsten, um so Fahrverbote in Deutschland zu vermeiden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilte nach monatelangen Verzögerungen die erste Allgemeine Betriebserlaubnis zur Dieselnachrüstung.

Die Umrüstungen am Motor sind Teil eines Maßnahmenpakets der Regierung für bessere Luft. Nach den Vorgaben des KBA dürfen die umgerüsteten Autos im Realbetrieb noch 270 Milligramm Stickoxid je Kilometer ausstoßen, um von Fahrverboten verschont zu werden. Bundesweit gibt es von Gerichten verhängte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge - unter anderem in Hamburg und Stuttgart.

Das KBA habe zunächst dem Nachrüstsatz für Volvo-Modelle mit 2,0- beziehungsweise 2,4-Liter-Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 eine Betriebserlaubnis erteilt, bestätigte der Bamberger Technologie-Anbieter Dr. Pley. Dies umfasse die Volumenmodelle XC60, XC70, S60, V60. Für Daimler-Modelle werde eine KBA-Erlaubnis zum 31. Juli erwartet, für BMW-Modelle zum 15. August. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte, dass das erste Abgasnachrüstsystem vom KBA gebilligt worden sei und weitere folgten.

Werden sich die Hersteller an den Kosten beteiligen?

Der ADAC forderte, dass nach den ersten Genehmigungen schnell weitere Systeme "für möglichst alle betroffenen Fahrzeuge" folgen. "Die Unsicherheit der betroffenen Dieselfahrer dauert schon viel zu lange an", sagte eine ADAC-Sprecherin in München: "Wichtig ist es nun, dass die Kostenfrage schnell geklärt wird. Es kann nicht sein, dass der Verbraucher auf den Kosten sitzen bleibt."

In Deutschland sind weit mehr als fünf Millionen Diesel-Pkw mit der Abgasnorm Euro 5 auf den Straßen unterwegs. Wegen des hohen Ausstoßes von Stickoxiden (NOx) sind sie an vielen Orten von Fahrverboten bedroht. Auch mit Nachrüstungen der Abgasreinigung direkt am Motor soll dies verhindert werden. Die Kosten für die Umrüstung wurden in der Vergangenheit auf etwa 3.000 Euro pro System geschätzt. Einige Autobauer haben zugesagt, sich an den Kosten zu beteiligen.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und auch die Hersteller hatten sich lange gegen Hardware-Nachrüstungen gesträubt, dann aber im vergangenen Jahr einen Kompromiss für die Finanzierung erzielt. Allerdings machen nicht alle mit. Mitte Mai hatte Scheuer seine Zweifel noch bekräftigt. Er sei gespannt, ob Hersteller von Nachrüstsets ihre Zusagen einhalten und liefern können.

OVG NRW entscheidet über Fahrverbote

2018 war die Luftverschmutzung durch Diesel-Abgase trotz weiterer Verbesserungen noch in 57 deutschen Städten zu hoch gewesen. Der EU-Grenzwert für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) wurde damit in acht Städten weniger überschritten als im Jahr zuvor mit 65 Städten, wie das Umweltbundesamt (UBA) im Juni mitteilte.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Fahrverbote vor Gericht erstritten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen will am kommenden Mittwoch nach Angaben einer Sprecherin mit dem ersten Urteil für die Stadt Aachen auch wegweisende Hinweise für andere Städte verkünden (AZ. 8 A 2851/18). Die DUH klagt auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne der Bezirksregierung Köln. Die Stadt Aachen hofft, mit ihrem überarbeiteten Plan und Sofortmaßnahmen das Fahrverbot noch abwenden zu können. Aktuell führt die DUH bundesweit nach eigenen Angaben 36 Verfahren, um Luftreinhaltepläne durchzusetzen.

Die Bundesregierung versucht unter anderem mit Förderprogrammen, die Luftverschmutzung in Städten zu senken und Fahrverbote zu vermeiden. Die deutschen Hersteller haben Updates der Motorsoftware älterer Diesel zugesagt. Zudem sollen Autobesitzer mit Prämien zum Kauf saubererer Wagen bewegt werden. Für Nachrüstungen der Abgasreinigung direkt am Motor hatte die große Koalition die rechtlichen Grundlagen gelegt, sie sind für Pkw aber bisher noch nicht angelaufen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Schadstoffausstoß bei Diesel-Fahrzeugen: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36735 (abgerufen am: 18.08.2026 )

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