Druckversion
Freitag, 22.09.2023, 17:04 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/julian-assange-festgenommen-anklage-wikileaks-verschwoerung-auslieferung-usa/
Fenster schließen
Artikel drucken
34871

Wikileaks-Gründer nach Aufhebung von Asyl verhaftet: Wird Ass­ange nun aus­ge­lie­fert?

11.04.2019

Julian Assange im Jahr 2014

Bild: Cancillería del Ecuador, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0; Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Nun ging alles ganz schnell: Erst hob Ecuador das Asyl für Julian Assange auf, dann wurde der Wikileaks-Gründer verhaftet. Die erste Verurteilung durch ein britisches Gericht steht auch bereits. Nun droht ihm die Auslieferung in die USA.

Anzeige

Wikileaks-Gründer Julian Assange ist nach fast sieben Jahren Asyl in der Botschaft Ecuadors in London festgenommen worden, die USA fordern jetzt seine Auslieferung. Die US-Justiz wirft Assange Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vor. Eine Gerichtsanhörung zu dem Auslieferungsantrag soll es am 2. Mai geben.

Am Donnerstag wurde Assange bereits von einem Londoner Gericht für schuldig befunden, gegen seine Kautionsauflagen in Großbritannien verstoßen zu haben. Dafür droht ihm eine Haftstrafe von bis zu zwölf Monaten.

Assange hatte seit Juni 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London gelebt und war dort am Donnerstag festgenommen worden, nachdem das Land sein diplomatisches Asyl aufgehoben hatte. Assanges Anwalt hatte vor Gericht argumentiert, der heute 47-Jährige habe sich den Behörden entziehen müssen, da ihn kein fairer Prozess erwartet habe.

Der Richter am Westminster Magistrates' Court wies dies jedoch als "lachhaft" zurück. Ein Datum für das Urteil steht noch nicht fest, bis dahin soll Assange in Gewahrsam bleiben.

Weg für Auslieferung in die USA wohl frei

Manning hatte von Wikileaks veröffentlichte Regierungsdokumente beschafft, die unter anderem Menschenrechtsverletzungen der US-Armee in Afghanistan enthüllt hatten. In den USA werde Assange beschuldigt, Manning dabei geholfen zu haben, ein Passwort eines Computernetzwerks der Regierung zu knacken, hieß es in einer Mitteilung des Justizministeriums. Im Falle einer Verurteilung nach diesen Vorwürfen droht Assange eine maximale Haftstrafe von fünf Jahren.

Diese Anklage könnte den Weg für eine Auslieferung an die USA freimachen. Denn die britische Regierung betonte, Assange werde nicht ausgeliefert, wenn ihm die Todesstrafe drohe.

Die Gefahr einer Auslieferung an die USA ist genau das, was Assange veranlasste, 2012 in die Botschaft zu flüchten und dort so lange auszuharren. Es könnte auch wichtig werden, dass es bei der US-Anklage um Hilfe beim Eindringen in ein Netzwerk und nicht um die Veröffentlichung geheimer Informationen geht. Assange bezeichnet sich selbst als Journalist und beansprucht deshalb die für Medien üblichen Schutzklauseln, was die Geheimhaltung von Quellen und die Veröffentlichung vertraulicher Informationen betrifft.

Assange soll gegen Asylauflagen verstoßen haben

Die Regierung Ecuadors hob das diplomatische Asyl von Assange mit der Begründung auf, er habe gegen die Auflagen dafür verstoßen. Die britische Polizei teilte mit, der Botschafter habe sie für die Festnahme in die Botschaft eingeladen. Wikileaks warf Ecuador vor, mit der Aufhebung des Asyls internationales Recht zu brechen.

Wikileaks trat zunächst in Erscheinung mit der Veröffentlichung der geheimen US-Dateien. Zuletzt stand die Plattform aber vor allem im Fokus von US-Ermittlungen, weil die Enthüllungswebsite im Präsidentschaftswahlkampf 2016 gestohlene E-Mails der demokratischen Partei veröffentlichte. US-Behörden gehen davon aus, dass die E-Mails von russischen Hackern heruntergeladen und Wikileaks zugespielt wurden. Diesen Aspekt hat auch FBI-Sonderermittler Robert Mueller in seinem Abschlussbericht über die vermutete russische Einmischung bei der von Donald Trump gewonnenen Präsidentenwahl festgehalten.

Das Interesse der US-Justiz wurde im vergangenen November bekannt, als Assanges Name versehentlich in einem US-Gerichtsdokument auftauchte. Die Passage legte nahe, dass es bereits eine Anklage gibt, sie aber unter Verschluss gehalten wird. Die jetzt veröffentlichte Anklageschrift trägt das Datum des 6. März 2018.

Snowden: "Dunkler Tag für Pressefreiheit"

Manning hatte Wikileaks im Jahr 2010 - damals noch als Bradley Manning - hunderttausende geheime Militärdokumente zukommen lassen. Sie wurde zu 35 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und von US-Präsident Barack Obama kurz vor Ende seiner Amtszeit begnadigt. Assange, der angekündigt hatte, sich im Fall einer Freilassung Mannings zu stellen, blieb dennoch in der Botschaft.

Whistleblower Edward Snowden, der im russischen Exil lebt, schrieb auf Twitter: "Assanges Kritiker mögen jubeln, aber das ist ein dunkler Moment für die Pressefreiheit." Das russische Außenministerium kritisierte die Festnahme. Der Kreml teilte mit, er hoffe, dass die Rechte Assanges respektiert würden. Ecuadors Präsident Moreno dagegen betonte, Asyl zu gewähren oder zu entziehen sei das Recht eines Staats. Er warf Assange die Einmischung in innere Angelegenheiten anderer Staaten sowie unhöfliches und aggressives Verhalten vor.

"Julian Assange ist kein Held und niemand steht über dem Gesetz", schrieb der britische Außenminister Jeremy Hunt auf Twitter. "Er hat sich jahrelang vor der Wahrheit versteckt." Die zusätzlichen Polizeiwachen vor der Botschaft hatten die britischen Steuerzahler über die vergangenen Jahre Millionen gekostet.

Ermittlungen wegen Vergewaltigung zwischenzeitlich eingestelllt

Als Assange in die diplomatische Vertretung flüchtete, lag gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor. Er befürchtete, zunächst nach Skandinavien und schließlich an die USA ausgeliefert zu werden. Im Mai 2017 stellte die Staatsanwaltschaft in Schweden jedoch ihre Ermittlungen ein.

Damit war Assange allerdings noch kein freier Mann, denn er hatte mit der Flucht in die Botschaft gegen britische Kautionsauflagen verstoßen. Scotland Yard kündigte an, den Enthüllungsaktivisten festzunehmen, sobald er die Botschaft verlasse. Ein Versuch der Anwälte Assanges, den Haftbefehl von einem Gericht für ungültig erklären zu lassen, scheiterte.

dpa/mam/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Wikileaks-Gründer nach Aufhebung von Asyl verhaftet: Wird Assange nun ausgeliefert? . In: Legal Tribune Online, 11.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34871/ (abgerufen am: 28.09.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Asyl
    • Auslieferung
    • Diplomatie
    • Journalismus
    • Whistleblowing
    • Wikileaks
26.09.2023
Migration

Fragen und Antworten zur Migrationsdebatte:

Faeser will Kon­trollen an den Grenzen aus­weiten

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich für stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen und Österreich ausgesprochen. Aber was heißt das eigentlich?

Artikel lesen
25.09.2023
AfD

AfD-Organklage zum Fragerecht:

Geheime jour­na­lis­ti­sche Neben­tä­tig­keiten

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat die Bundesregierung verklagt, weil diese nicht durchweg öffentlich macht, welche Journalisten sie für Moderationen und andere Nebentätigkeiten bezahlt hat. Christian Rath kennt die Klageschrift.

Artikel lesen
27.09.2023
Klimaschutz

EGMR verhandelt Klimaklage junger Portugiesen:

Muss man erst in 32 Staaten klagen?

David gegen Goliath: Sechs portugiesische Jugendliche fordern mehr Klimaschutz von 32 Staaten. Am Mittwoch verhandelte der EGMR. Die Staaten halten die Beschwerde u. a. mangels Erschöpfung des Rechtsweges für unzulässig.

Artikel lesen
27.09.2023
Impfpflicht

Thüringer VerfGH sieht Irreführung:

"Anti-Impf­zwang"-Volks­be­gehren der AfD unzu­lässig

Die Thüringer AfD wollte einem Corona-"Impfzwang" durch ein per Volksbegehren zur Abstimmung gestelltes Gesetz entgegenwirken. Doch nach Ansicht des dortigen Verfassungsgerichtshofs hat sie dabei die Gesetzgebungskompetenzen missachtet.

Artikel lesen
25.09.2023
Staatsexamen

Aktuelle Zahlen zum Zweiten Examen:

In Baden-Würt­tem­berg fallen die wenigsten durch

Mehr Prädikatsexamen, aber auch mehr Durchfaller im Vergleich zum Vorjahr: Die aktuellen Zahlen des Bundesamts für Justiz zum Zweiten Examen sind da. Erneut war die Durchfallquote in Baden-Württemberg am geringsten.

Artikel lesen
25.09.2023
Vaterschaft

Verhandlung vor dem BVerfG:

Stärkt Karls­ruhe die Rechte leib­li­cher Väter?

Ein leiblicher Vater rügt per Verfassungsbeschwerde, dass ihm trotz aller Bemühungen die rechtliche Elternschaft zu seinem kleinen Sohn verwehrt wird. Ob die aktuelle Rechtslage ihn in seinen Grundrechten verletzt, muss das BVerfG klären.

Artikel lesen
TopJOBS
Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Do­zen­tur

Chinesisch Deutsches Institut für Rechtswissenschaften , Pe­king

Rich­ter:in­nen (w/m/d) im Rich­ter­ver­hält­nis auf Pro­be (Voll­ju­rist:in­nen...

Freie Hansestadt Bremen , Bre­men

Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les Wirt­schafts­straft­recht...

Hogan Lovells International LLP , Ber­lin

Se­nior Di­gi­tal Pro­duct Ma­na­ger - WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Rich­ter/in auf Pro­be (m/w/d)

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt , Mag­de­burg

Geld ver­die­nen als Te­le­fon­an­walt / Te­le­fon­an­wäl­tin

DAHAG Rechtsservices AG , 100% Re­mo­te

Werk­stu­dent für LTO-News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fortbildung Verwaltungsrecht im Selbststudium/ online

28.09.2023

Erfassung und Abrechnung nach Honorarvereinbarung leicht gemacht

28.09.2023

Kölner Tage Internationale Verrechnungspreise 2023

28.09.2023, Köln

Essentials – Die moderne Anwaltskanzlei

28.09.2023

Legal Tech Talk „Digitale Rechtsabteilung: Weniger Administration, mehr Zeit für wichtige Aufgaben?"

28.09.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH