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"Hanebüchene" Rechtfertigungen blieben erfolglos: Jens Leh­mann zu 420.000 Euro Geld­strafe ver­ur­teilt

22.12.2023

Jens Lehmann zu Prozessbeginn

Jens Lehmann habe hanebüchene Geschichten erzählt, sich als Opfer inszeniert und sei hochgradig verhaltensauffällig. Der Kettensägen-Prozess geht mit deutlichen Worten an den Angeklagten zu Ende. Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

Der Kettensägen-Prozess gegen Jens Lehmann ist vor dem AG Starnberg zu Ende gegangen. Staatsanwaltschaft und Gericht fanden deutliche Worte für den ehemaligen Nationaltorwart, den das Spektakel nun fast eine halbe Millionen Euro kostet.

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Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht (AG) Starnberg verhängte am Freitag 210 Tagessätze zu je 2.000 Euro wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs – insgesamt 420.000 Euro. Lehmann habe sich "durchgängig als Opfer der Justiz" inszeniert, sagte Richterin Tanja Walter. Er sei "jedoch nicht Opfer, er ist Täter" und habe vor Gericht "hanebüchene Geschichten" zu seiner Verteidigung vorgebracht.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess, in dessen Mittelpunkt ein skurriler Nachbarschaftsstreit und ein Vorfall mit einer Kettensäge standen, eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert – und eine Geldauflage von 216.000 Euro. "Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden", sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer – oder sie landen vor Gericht.

Staatsanwaltschaft attestiert Lehmann "hochgradige Verhaltensauffälligkeit"

Lehmann war angeklagt wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs. Die Staatsanwaltschaft warf dem 54-Jährigen vor, mit einer Kettensäge in die neu gebaute Garage seines Nachbarn eingedrungen zu sein und dort einen Dachbalken angesägt zu haben. Der ursprünglich auch noch angeklagte Vorwurf des Hausfriedensbruchs war fallengelassen worden, nachdem der Nachbar einen entsprechenden Strafantrag zurückgenommen hatte.

Es gebe "keinen Zweifel" daran, dass die Vorwürfe gegen den WM-Helden von 2006 zutreffen, betonte Staatsanwalt Kreutzer. Lehmann habe seinem Nachbarn "schlicht und ergreifend eins auswischen" wollen. Er sah bei Lehmann eine hohe kriminelle Energie und warf ihm "Selbstjustiz" vor.

Kreutzer hatte auch keinen Zweifel daran, dass Lehmann die Parkgebühren in einem Parkhaus am Flughafen nicht zahlen wollte und darum vorgab, im Parkhaus noch etwas zu tun zu haben – und dann Stoßstange an Stoßstange hinter einem anderen Auto unter der Schranke hindurchfuhr. "Das ist ja hochgradig verhaltensauffällig", sagte Kreutzer. "Und das für ein paar Hundert Euro – bei Ihren finanziellen Verhältnissen."

Verteidiger hält Anklagepunkte für "Peanuts"

Lehmann hatte am ersten Prozesstag eingeräumt, die Garage mit der Kettensäge in der Hand betreten zu haben, sich ansonsten aber auf Erinnerungslücken berufen und von falschen Verdächtigungen und Rufmord gesprochen. "Der Einzige, der sich rufschädigend seiner eigenen Person gegenüber verhalten hat, ist der Angeklagte selbst", sagte Richterin Walter.

Lehmanns Anwalt Christoph Rücker sagte in seinem Plädoyer: "Die Staatsanwaltschaft schießt mit Kanonen auf Spatzen." Er warf dem Staatsanwalt Rache vor und ein unzulässiges "Moralisieren". Lehmann leide unter einem Promi-Malus, die Anklagepunkte seien "Peanuts". "Dieser Gerichtssaal ist keine moralische Instanz, die einen früheren Nationalspieler zu erziehen hat." Er forderte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

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"Hanebüchene" Rechtfertigungen blieben erfolglos: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53489 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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