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Innenminister verständigen sich auf Verfassungsschutzreform: Bessere Zusammenarbeit der Behörden, mehr Sicherheit in Stadien

08.12.2012

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen das beschädigte Ansehen der Verfassungsschutzbehörden aufbessern und haben sich auf ihrer Tagung in Rostock auf erste Reformen verständigt. Der Informationsaustausch - ein großes Manko bei den Ermittlungen zur rechtsextremen Terrorzelle NSU - soll verbessert werden, die Auswahl der geheimen Informanten sorgfältiger erfolgen. Zudem formulierten die Ressortchefs ihre Erwartungen an den deutschen Fußball für höhere Sicherheit in den Stadien.

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Als Reaktion auf die schweren Ermittlungspannen im Zusammenhang mit den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sind Änderungen bei der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden geplant: Der Informationsaustausch zwischen den Behörden in Bund und Ländern soll künftig Pflicht sein. Die Informanten des Inlandsnachrichtendienstes sollen in einem zentralen V-Mann-Register geführt werden. Personen mit kriminellen Karrieren sollen nicht als Quellen genutzt werden. Für die Auswahl der geheimen Informanten sind bundesweit einheitliche Standards vorgesehen.

Auch die Sicherheit in Fußballstadien stand in Rostock auf der Tagesordnung. Bund und Länder fordern vom deutschen Profi-Fußball deutlich mehr Einsatz für die Sicherheit in den Stadien. Sie verlangen mehr Videoüberwachung und eine bessere Qualifiaktion der Ordnungskräfte. Zudem soll es intensivere Einlasskontrollen geben - unter anderem, um das Einschmuggeln von Pyrotechnik und Schlagwerkzeugen zu verhindern. Für Fanprojekte sollen die Vereine der drei Profiligen von der neuen Spielzeit an mindestens zehn Millionen Euro bereitstellen. Für den Fall, dass Vereine und Verband ihrer Verantwortung nicht nachkommen, sollen ihnen die Kosten für Polizeieinsätze in Stadien in Rechnung gestellt werden.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Innenminister verständigen sich auf Verfassungsschutzreform: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7743 (abgerufen am: 17.11.2025 )

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