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Israels Besatzung palästinensischer Gebiete: IGH-Anhör­ungen abge­sch­lossen

von Dr. Franziska Kring

26.02.2024

Anhörung im Verfahren "Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und den Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem" vor dem IGH

An sechs Tagen hat der IGH die Stellungnahmen von 50 Staaten und drei internationalen Organisationen angehört. Jetzt wird er sein Gutachten erstellen. Foto: IGH

Ein Gutachten des IGH soll klären, ob Israels Besatzungspolitik rechtmäßig ist. Palästina sieht darin Verletzungen des Selbstbestimmungsrechts und Apartheid, Israel sieht einen Missbrauch des Völkerrechts. Am Montag endeten die Anhörungen.

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An sechs Tagen fanden sich der neue Präsident des Internationalen Gerichtshofes (IGH) Nawaf Salam und seine 14 Richterkollegen in Den Haag ein, um die Stellungnahmen von 50 Staaten und drei internationalen Organisationen zu hören. Alle hatten sich an der Anhörung zu Israels Besatzungspolitik in den besetzten palästinensischen Gebieten beteiligt. Den Anfang hatte am 19. Februar Palästina gemacht, am Montag waren dann noch unter anderem Spanien, Fiji, die Arabische Liga, die Organisation der Islamischen Konferenz und die Afrikanische Union an der Reihe.

Das Verfahren, das lange vor dem Hamas-Angriff auf Israel im Oktober 2023 initiiert wurde, geht auf eine Resolution der UN-Generalversammlung aus dem Jahr 2022 zurück. Der IGH soll demnach in einem Rechtsgutachten prüfen, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus der seit über 50 Jahren andauernden israelischen Besatzung palästinensischer Gebiete ergebens, d.h. des Westjordanlands einschließlich Ostjerusalem sowie des Gazastreifens. Der IGH wird sich insbesondere mit der Frage beschäftigen, ob Israel so das Selbstbestimmungsrecht der palästinensischen Bevölkerung verletzt.

Ein solches Rechtsgutachten ist zwar nicht bindend, kann aber den internationalen Druck auf Israel nicht nur im aktuellen Konflikt weiter erhöhen.

Palästina: Israel verletzt Selbstbestimmungsrecht und Apartheidsverbot

1967 hatte Israel das Westjordanland und Ostjerusalem erobert. Dort werden immer mehr Siedlungen ausschließlich für seine jüdische Bevölkerung gebaut. Israel errichtete auch ein eigenes Straßennetz zwischen den jüdischen Siedlungen, das für die Palästinenser größtenteils gesperrt ist. 

Im Westjordanland und in Ost-Jerusalem leben inmitten von drei Millionen Palästinensern rund 700.000 israelische Siedler. Faktisch gibt es dort zwei Rechtssysteme: eines für die israelischen Siedler und eines für die palästinensischen Bewohner. Für die Palästinenser gilt nur das Militärrecht.

In ihren Vorträgen vor dem IGH hatten die Vertreter Palästinas, darunter die renommierten Völkerrechtler Prof. Dr. Andreas Zimmermann, Philippe Sands und Alain Pellet, ausführlich dargelegt, warum Israel in den besetzten Gebieten gegen Völkerrecht verstoße. Es habe breite Streifen Land annektiert, verletze das Selbstbestimmungsrecht Palästinas und verstoße gegen das Diskriminierungs- und Apartheidsverbot. Eine Besatzung sei nach internationalem Recht nur vorübergehend zulässig. Die Besatzung durch Israel sei dagegen auf Dauer angelegt.

Der Außenminister der palästinensischen Autonomiebehörde, Riad al-Maliki, hatte vor Gericht erklärt, der IGH solle in seinem Gutachten unmissverständlich klarstellen, dass die Besatzung illegal sei, und das Recht auf Selbstbestimmung bekräftigen.

Israel sieht "Missbrauch des Völkerrechts"

Wie al-Maliki sprachen sich während der Anhörungen und in ihren schriftlichen Stellungnahmen die meisten Staaten dafür aus, dass der IGH seine Position zur Rechtmäßigkeit der Besatzung in einem Rechtsgutachten darlegt. Wie aus Art. 65 Abs. 1 IGH-Statut ("kann ein Gutachten erstatten") hervorgeht, liegt es grundsätzlich im Ermessen des IGH, ob er überhaupt ein Gutachten abgibt. In der Praxis hat er dies aber noch nie abgelehnt.

Israel hat an der Anhörung nicht teilgenommen. Es reichte jedoch eine Stellungnahme ein, nach Angaben des IGH allerdings bereits im Juli 2023 und damit vor Beginn des derzeit laufenden Gaza-Krieges. Darin bezeichnete es das Ersuchen um ein Rechtsgutachten als "Missbrauch des Völkerrechts". Die in der Resolution der UN-Generalversammlung an den Gerichtshof gestellten Fragen seien eine "klare Verzerrung der Geschichte und der gegenwärtigen Realität des israelisch-palästinensischen Konflikts". Israel habe "das Recht und die Pflicht, seine Bürger zu schützen" und verweist auf die andauernde Gefahr für seine Bürger und die nationale Sicherheit durch palästinensische Terroristen. 

Die USA haben den IGH dazu aufgerufen, sich "mit einseitigen Forderungen an Israel zurückzuhalten". Die Aufforderung, die besetzten Gebiete unverzüglich und bedingungslos zu räumen, könnte den Friedensprozess noch weiter blockieren, hatte der Rechtsvertreter der USA, Richard Visek, bei der Anhörung am vergangenen Mittwoch gewarnt. Das Gericht solle nicht versuchen, den lang andauernden Konflikt mit einem Rechtsgutachten zu lösen, das nur das Verhalten einer Seite gezielt anspreche. 

Bis der IGH sein Gutachten erstellt hat, wird es allerdings noch einige Zeit dauern. Erst einmal werden sich die Richter beraten. Das Gutachten wird wieder in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt. Den genauen Zeitpunkt wird der Gerichtshof "zu gegebener Zeit" bekannt geben, wie es hieß.

fkr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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Israels Besatzung palästinensischer Gebiete: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53970 (abgerufen am: 12.08.2026 )

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