Mit einer Klage vor dem BVerwG will die Gemeinde den Planfeststellungsbeschluß für den neuen Hauptstadtflughafen kippen und ein neues Verfahren erwirken.
Die Klage war von der Gemeinde Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark), der Gemeindlichen Wohnungsbaugesellschaft und zwei Einwohnern beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingereicht worden.
Die Kläger begründeten ihre Klage damit, dass das Land als Planfestestellungsbehörde bewusst die Notwendigkeit abknickender Flugrouten unterdrückt und das Verfahren mit falschen Prognosen betrieben habe. Daher baue die Genehmigung für den Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) auf falschen Voraussetzungen auf: Der Planung sei 1998 bewußt ein falsches Flugroutenkonzept zugrunde gelegt worden.
Mehrfach sei den Kleinmachnowern mitgeteilt worden, dass sie nicht betroffen sind. Daher seien die Planfeststellungsunterlagen dort nie
öffentlich ausgelegt worden, betonte Bürgermeister Michael Grubert (SPD).
Hintergrund ist die aktuelle Diskussion über die Flugrouten für
den geplanten Hauptstadtflughafen. Anfang September hatte die
Deutsche Flugsicherung (DFS) überraschend von bisherigen Planungen
abweichende Flugrouten vorgestellt. Danach wären andere Gebiete und
Kommunen von Lärm betroffen als bisher offiziell bekannt. Grund dafür
sind die von der Flughafengesellschaft geplanten Parallelstarts, bei
denen die Maschinen laut DFS um 15 Grad abknicken müssen.
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Hauptstadtflughafen in Schönefeld: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2230 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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