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Hamburgisches VerfG erteilt AfD Hinweis: Klage wegen Här­te­fall­kommis­sion womög­lich unzu­lässig

16.06.2016

Hamburgisches Verfassungsgericht

© Sven Petersen - Fotolia.com

Das Urteil wird erst im Juli verkündet, die Chancen der Hamburger AfD-Fraktion in ihrem Verfahren wegen der Besetzung der Härtefallkommission stehen aber nicht sehr gut. Das räumte auch der AfD-Vertreter nach der mündlichen Verhandlung ein.

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Im Streit über die Besetzung der Härtefallkommission hat das Hamburgische Verfassungsgericht (VerfG) Zweifel an der eigenen Zuständigkeit. Man habe den richterlichen Hinweis gegeben, dass das Anliegen der AfD-Fraktion beim VerfG unzulässig sein könnte, sagte Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch. Das Urteil soll am 19. Juli verkündet werden.

Elf Mal hatte die Bürgerschaft Kandidaten der AfD für die Härtefallkommission abgelehnt. Nur der AfD-Abgeordnete Joachim Körner war als stellvertretendes Mitglied gewählt worden. Das verstößt nach Auffassung der AfD gegen das Recht der Fraktion und ihrer Abgeordneten auf eine gleichberechtigte Mitwirkung im Parlament und in seinen Untergremien. Die AfD beruft sich dabei auf Art. 7 Abs. 1 der Hamburgischen Verfassung.

Kommission kein Verfassungsorgan

Die Härtefallkommission gilt für von Abschiebung bedrohte Menschen oft als letzte Hoffnung. Sie kann abseits geltenden Rechts etwa eine Ausreiseverfügung oder Abschiebung aufheben lassen. Das letzte Wort hat zwar die Innenbehörde, doch die folgte bislang stets der Empfehlung der Kommission.

Das Gericht prüft zunächst, ob es überhaupt zuständig ist. Das gelte etwa, wenn es um ein Verfassungsorgan gehe, sagte Mehmel. Das VerfG habe aber Zweifel, ob die Härtefallkommission ein Verfassungsorgan, also etwa ein parlamentarisches Gremium sei. Denn die Mitglieder würden zwar von der Bürgerschaft gewählt, tatsächlich berufen würden sie aber vom Senat. Zudem befasse sich die Kommission nicht mit Verfassungsrecht, sondern mit Fragen des Aufenthaltsgesetzes. Und sie sei nur beratend tätig, die Entscheidung treffe die Innenbehörde.

"Der Hinweis des Gerichts war schon sehr deutlich"

Der Vertreter des AfD-Antrags, der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, hielt dagegen, nach seiner Auffassung sei ein Gremium, dem nur Abgeordnete angehören können, ein parlamentarisches Gremium. In dem Gremium müsse sich die Bürgerschaft widerspiegeln. Zudem würden die Mitglieder der Härtefallkommission von der Bürgerschaft Sitzungsgeld erhalten. Wäre die Kommission kein parlamentarisches Gremium, wären Sitzungsgelder unzulässig.

Der AfD-Vertreter kritisierte auch, dass in keinem Fall die Gründe der Nichtwahl ihrer Kandidaten benannt worden seien. Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit entgegnete, es habe zahlreiche Gesprächstermine mit AfD-Vertretern gegeben, um zu einer Lösung zu kommen. "Meine Tür ist jederzeit offen."

Der Vertreter der Bürgerschaft, Ronald Steiling, sagte nach der Verhandlung: "Der Hinweis des Gerichts war schon sehr deutlich." Dessen ungeachtet wäre der Bürgerschaft eine Entscheidung in der Sache lieber. Sollte das Gericht den Antrag der rechtspopulistischen AfD als unzulässig zurückweisen, könnte sie vor das Verwaltungsgericht ziehen. Murswiek räumte ein: "Wir müssen uns darauf einstellen, dass das VerfG den Antrag als unzulässig zurückweist." Das sei bedauerlich.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Hamburgisches VerfG erteilt AfD Hinweis: Klage wegen Härtefallkommission womöglich unzulässig . In: Legal Tribune Online, 16.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19674/ (abgerufen am: 05.12.2023 )

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