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Gesetzgebung: Bundesrat besiegelt Atomausstieg

08.07.2011

Die Energiewende ist endgültig beschlossene Sache: Weniger Atomkraft und mehr Ökostrom wünschen sich Bund und Länder. Der Bundesrat billigte am Freitag die Linie der Regierung im Großen und Ganzen, forderte aber bei der Gebäudesanierung noch Nachbesserungen.

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Damit steht dem Atomausstieg bis 2022 und der Stilllegung von acht Atomkraftwerken nichts mehr im Wege. Der Bundesrat ließ am Freitag einstimmig das neue Atomgesetz passieren, das nach der Unterschrift von Bundespräsident Christian Wulff in Kraft treten wird.

Nicht einverstanden waren die Länder mit den Plänen zur Gebäudesanierung. Nach der Ablehnung des Gesetzes muss nun wohl im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Lösung gefunden werden.

Die Länder wehren sich dagegen, dass sie Steuerausfälle durch eine Abschreibung von Kosten für energetische Gebäudesanierungen mittragen sollen. Die Mindereinnahmen können sich auf bis zu 1,5 Milliarden Euro über mehrere Jahre belaufen. Wer sein Haus energetisch saniert, kann bis zu zehn Prozent der Kosten jährlich von der Steuer absetzen. Mit einem Dämmen von Wänden und dem Austausch von Fenstern soll der Energieverbrauch gesenkt werden - in Gebäuden wird 40 Prozent der Energie verbraucht.

Bundesnetzagentur entscheidet über Reserve-AKW

Zudem kritisieren einige Länder, dass die Förderung von ebenfalls 1,5 Milliarden Euro pro Jahr nicht ausreiche, um tatsächlich eine Sanierungsquote bei allen Gebäuden von zwei Prozent jährlich zu schaffen. Das Gesetz war das einzige beim Atom- und Energiepaket, dem der Bundesrat zustimmen musste. Die anderen sieben Energiegesetze, darunter das Atomgesetz, können wie geplant in Kraft treten.

Bis September soll außerdem die Bundesnetzagentur entscheiden, ob eines der acht stillgelegten AKW für den Fall von Stromengpässen bis 2013 in Bereitschaft bleibt. Die stillgelegten Meiler sollen nach einer mehrjährigen Nachbetriebsphase, in der die Brennelemente abkühlen müssen, zurückgebaut werden.

Nach den Worten von Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) seien als Ausgleich für den Wegfall der Atomenergie neben dem Ausbau der Ökoenergien bis 2013 Kraftwerksbauten mit einer Kapazität von 13 Gigawatt geplant. Bis 2020 sollten Kraftwerke mit weiteren 10 Gigawatt gebaut werden.

Netzausbau und Endlagerung noch ungeregelt

Eine große Herausforderung sei der Netzausbau, bis 2022 brauche man bis zu 4000 Kilometer Leitungen. "Bisher sind die Netze der Flaschenhals, insbesondere bei der Nutzung der erneuerbaren Energien", betonte Rösler. Ein neues Netzausbaubeschleunigungsgesetz soll helfen, das Problem zu lösen.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) kritisierte die Pläne für die Energiewende als zu zögerlich. Hier müsse nachgebessert werden, sagte Beck im Bundesrat. "Wir brauchen ein entschiedenes Einstiegsszenario in regenerative Energien." Als Beispiel nannte er eine zu geringe Förderung von Windkraft an Land.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) forderte eine rasche bundesweite Suche nach einem Atommüll-Endlager. Der hoch radioaktive Müll müsse an dem Ort gelagert werden, der am besten geeignet und am sichersten sei. "Egal, wo er in Deutschland zu finden ist." Bisher wird nur der Salzstock im niedersächsischen Gorleben erkundet.

dpa/ssc/LTO-Redaktion

 

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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3706 (abgerufen am: 11.08.2026 )

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