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US-Umgang mit Fluggastdaten: Brüssel stellt kri­ti­sche Nach­fragen

23.01.2017

Gepäckstücke in Ablufhalle am Flughafen

© iana_kolesnikova - Fotolia.com

Wer einen Flug in die USA bucht, muss einiges von sich preisgeben. Die Informationen sollen den Behörden im Kampf gegen den Terrorismus helfen. Doch wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

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Ein USA-Reisender ist verpflichtet, vieles über sich zu verraten: Unter anderem Zahlungsinformationen und wie viele Gepäckstücke er bei sich hat. In Brüssel setzt sich die EU-Kommission nun kritisch mit der Datenerhebung im Rahmen von USA-Flügen auseinander.

Die Kommission sieht Verbesserungsbedarf beim Umgang mit Flugpassagier-Daten in den USA. So erhielten in den Vereinigten Staaten immer mehr Personen Zugang zu persönlichen Informationen. Die Brüsseler Behörde zweifelt daran, dass das notwendig ist, wie aus einem jüngst veröffentlichten Bericht hervorgeht. Kritisch sieht sie auch, dass die USA immer mehr Daten lange verfügbar halten, wenn sie im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungen stehen und zunehmend auch Informationen abgreifen von Flügen, die weder in den USA starten noch landen.

Unter deutschen Politikern sind geteilter Meinung über den Bericht der Kommission. So kommen für den Grünen-Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht die Anmerkungen reichlich spät: "Ich glaube, da hat man zu lange versucht wegzuschauen." Das Abkommen ist seit Juli 2012 in Kraft. Albrecht sieht die Behörde nun unter Druck, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) demnächst seine Bewertung des Fluggastdatenabkommens mit Kanada veröffentlichen wird - wenn die Richter die strikteren Regeln dieser Vereinbarung zumindest teilweise verwerfen, sei das USA-Abkommen in seiner jetzigen Fassung politisch nur schwer haltbar. "Das ist offensichtlich der Versuch, jetzt rechtzeitig zu zeigen, dass etwas unternommen wird", meint Albrecht.

Axel Voss, der für die CDU im Europaparlament sitzt, sieht die regelmäßigen Prüfberichte hingegen als gutes Zeichen. Die Daten normaler Reisender würden ohnehin von den Behörden gar nicht ausgewertet. Stattdessen werde auf Auffälligkeiten geachtet, wie zum Beispiel, wer mit Bargeld zahlt, ohne Gepäck reist und kein Rückflugticket gebucht hat. Dass auf amerikanischer Seite offenbar mehr Personen Zugang zu den Daten erhielten, sei auch politischen Entwicklungen der vergangenen Jahre geschuldet, sagt Voss.

Bei der Speicherung von Fluggastdaten werden unter anderem das Datum von Buchung und Flug sowie Informationen zu Gepäck und Zahlungsarten erfasst. Washington verlangte solche Informationen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 von Fluggesellschaften, die die Passagierflüge in die und aus den USA durchführten. Dem Abkommen mit der EU gingen mehrjährige Verhandlungen voraus. Die EU beschloss im vergangenen Jahr die Einführung eines eigenen PNR-Systems für Flüge von und nach Europa.

dpa/nas/LTO-Redaktion

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US-Umgang mit Fluggastdaten: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21853 (abgerufen am: 12.03.2026 )

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