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Facebook führt extra Impressumsfeld ein: Das Ende von Wor­ka­rounds und Mas­sen­ab­mah­nungen

26.03.2014

Taste "Impressum" auf Computertastatur

© jd-photodesign - Fotolia.com

Seit Mittwoch können Unternehmen auf Facebook-Seiten im neuen Design ihr Impressum in einem eigens dafür vorgesehenen Feld hinterlegen. Damit erfüllt das soziale Netzwerk eine seit langem bestehende Forderung von Juristen und Betreibern professioneller Facebook-Auftritte. Letztere mussten sich bisher mit Workarounds behelfen, um der Gefahr einer Abmahnung durch Wettbewerber zu entgehen.

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Facebook hat ein neues Impressumsfeld für Unternehmensseiten eingefügt. Dort können die Seitenbetreiber in 1.500 Zeichen ihre Kontaktdaten hinterlegen und so den in § 5 des Telemediengesetzes normierten Impressumspflichten nachkommen. Das neue Feld steht zurzeit allerdings noch nicht für alle Facebook-Seiten zur Verfügung. BisherImpressumsfeld bei Facebook können nur Unternehmensseiten im neuen Facebook-Design mit dem Impressumsfeld ausgestattet werden.

Der auf soziale Medien spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Schwenke zeigt sich zufrieden mit der Neugestaltung. Es sei auf jeden Fall ausreichend, da es bereits auf der ersten Seite des jeweiligen Facebook-Auftritts sichtbar sei. Für Facebooks mobile Applikationen gebe es das neue Impressumsfeld allerdings noch nicht. Dort könnten die Daten des Anbieters bisher nur unter einem Link "weitere Informationen" untergebracht werden. Ob dies ausreiche, sei bisher jedoch gerichtlich nicht entschieden worden. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2006 entschieden, dass ein unter dem Link "Kontakt" hinterlegtes Impressum nicht ausreicht, da diese Bezeichnung nicht eindeutig genug sei (Urt. v. 20.07.2006, Az. I ZR 228/03).

Das Fehlen eines eindeutigen Impressums hatte in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass Betreiber von Facebook-Auftritten abgemahnt wurden. Im vergangenen Jahr war eine regelrechte Abmahnwelle ausgebrochen. Auch Profile auf anderen sozialen Netzwerken, wie etwa Xing, waren zuletzt immer wieder Grund für Beanstandungen durch Wettbewerber.

mbr/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

Facebook führt extra Impressumsfeld ein: . In: Legal Tribune Online, 26.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11455 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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