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16148

EuGH zu Kartell für LCD-Panels: InnoLux muss zahlen

09.07.2015

LCD TVs

© Sergey Ryzhov - Fotolia.com

Der EuGH bestätigt eine von der Kommission gegen die Firma InnoLux verhängte Geldbuße in Höhe von 288 Millionen Euro wegen ihrer Beteiligung an dem Kartell auf dem Markt für LCD-Panels.

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Im Jahr 2010 hatte die Kommission gegen sechs koreanische und taiwanesische Hersteller von Bildschirmen mit Flüssigkristallanzeige (LCD) wegen deren Beteiligung an einem Kartell von 2001 bis 2006 Geldbußen in Höhe von insgesamt 648,925 Millionen Euro verhängt. Eine der höchsten Geldbußen wurde gegen die taiwanesische Gesellschaft InnoLux verhängt (300 Millionen Euro). Vom Gericht der Europäischen Union (EuG) wurde der entsprechende Beschluss der Kommission 2014 im Wesentlichen bestätigt, die gegen InnoLux verhängte Geldbuße allerdings auf 288 Millionen Euro herabgesetzt.

InnoLux legte daraufhin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsmittel ein. Die Gesellschaft begehrte eine stärkere Herabsetzung der Geldbuße, da das Gericht ihrer Ansicht nach den bei der Berechnung der Geldbuße zugrunde gelegten Umsatz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkaufter Endprodukte einbezogen habe. Die auf dem Markt der Endprodukte erzielten Umsätze stünden aber nicht in Zusammenhang mit dem Kartell auf dem LCD-Markt, da die außerhalb des EWR ansässigen Tochtergesellschaften der Firma die streitigen LCDs eingebaut hätten.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wies das Rechtsmittel von InnoLux am Donnerstag in vollem Umfang zurück (Urt. v. 09.07.2015, Az. C-231/14 P). Die Umsätze hätten wegen der Auswirkungen des kartellisierten Preises der eingebauten LCDs den Wettbewerb auf dem Markt der Endprodukte im EWR beeinträchtigen können, sodass sie im Zusammenhang mit dem betreffenden Kartell stünden. In Fällen, in denen die Produkte, auf die sich das Kartell bezieht, von einem vertikal integrierten Unternehmen außerhalb des EWR in Endprodukte eingebaut werden, dürfe die Kommission bei der Berechnung der gegen dieses Unternehmen wegen des Kartells zu verhängenden Geldbuße die im EWR erfolgten Verkäufe solcher Endprodukte an Drittunternehmen berücksichtigen.

age/LTO-Redaktion

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EuGH zu Kartell für LCD-Panels: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16148 (abgerufen am: 23.01.2026 )

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