Nach einer Entscheidung des EuGH ist die Deutsche Post AG nicht zu einer Erstattung von 572 Millionen Euro unerlaubter Beihilfen verpflichtet. Inklusive Zinsen belief sich dieser Betrag mittlerweile auf rund eine Milliarde Euro.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte damit eine erstinstanzliche Entscheidung aus 2008, gegen die die Europäische Kommission Berufung eingelegt hatte. Verfahrensfehler seien nicht gemacht worden.
Auf eine Beschwerde des Paketversenders UPS hatten die Wettbewerbshüter seinerzeit einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil der Deutschen Post AG in den 90er-Jahren gerügt. Man habe Dumpingpreise im Paketdienst mit Hilfe staatlicher Unterstützung wie etwa dem Briefmonopol ausgeglichen. Nach Ansicht der Richter war es der Europäischen Kommission jedoch nicht gelungen, einen ungerechtfertigten Vorteil der Deutsche Post AG nachzuweisen.
EuGH: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1352 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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