Druckversion
Samstag, 13.06.2026, 20:33 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c498-16-sammelklage-max-schrems-facebook-unzulaessig-datenschutz
Fenster schließen
Artikel drucken
26679

EuGH bremst Datenschützer Schrems: Keine Sam­mel­klage gegen Face­book

von Maximilian Amos

25.01.2018

Maximilian Schrems 2015 am EuGH

(c) picture alliance / AP Photo

Der Datenschützer Max Schrems darf keine Sammelklage im Namen anderer Nutzer gegen Facebook führen. Doch nach der Entscheidung des EuGH vom Donnerstag ist der Weg frei für eine Musterklage in Österreich.

Anzeige

Es bleibt dabei: Eine Möglichkeit für Verbraucher, sich im Streit mit Unternehmen europaweit zusammenzuschließen, gibt es vorläufig nicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sprach sich am Donnerstag in seinem Urteil gegen eine Sammelklage gegen Facebook vor einem österreichischen Gericht aus (Urt. v. 25.01.2018, Az. C-498/16).

Angestoßen hatte den Rechtsstreit der österreichische Jurist und Datenschützer Maximilian Schrems. Er hatte sich von 25.000 Facebook-Nutzern aus aller Welt deren Ansprüche gegen Facebook wegen möglicher Datenschutzverstöße zwecks Klageerhebung abtreten lassen und wollte diese, neben seinen eigenen, vor einem österreichischen Gericht geltend machen. Im Verfahren vor dem EuGH ging es dabei zunächst um Ansprüche von sieben anderen Nutzern, die in Österreich, Deutschland und Indien leben.

Nach Ansicht Schrems' verstößt Facebook, das sein europäisches Geschäft von Irland aus führt, mit der Sammlung von und dem Umgang mit Informationen über seine Nutzer gegen europäisches Datenschutzrecht. Von einer Sammelklage versprach er sich eine höhere Schlagkraft, als er sie bei einem Alleingang hätte erzielen können. Für jeden Nutzer forderte er nur einen symbolischen Entschädigungsbetrag von 500 Euro, dafür aber die Unterlassung der beanstandeten Praktiken.

Facebook ist Schrems' Lieblingsgegner

Schrems hat sich mit seinem internationalen Kampf für Datenschutz bereits einen Namen gemacht. Unter anderem kippte er 2015 vor dem EuGH das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen zwischen EU und den USA. Darin stellte der Gerichtshof fest, dass die USA von der Union nicht ohne weiteres als "sicherer Hafen" für Daten von europäischen Internetnutzern angesehen werden könnten - eine deutliche Ansage auch in Richtung Facebook.

Facebook wehrte sich erwartungsgemäß auch gegen das aktuelle Vorhaben von Schrems und bestritt neben der internationalen Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Nutzer aus aller Welt auch seine Verbrauchereigenschaft, die ihn selbst überhaupt erst zu einer Klage an seinem Wohnort berechtigte.

Grund sei das inzwischen recht professionelle Vorgehen Schrems in seinem Kampf für Datenschutz. Da er eine Facebook-Seite betreibe, auf der er über den Fortgang seiner Bemühungen gegen den Konzern informierte, nutze er die Plattform auch beruflich, so die Argumentation der Amerikaner. Diese Ansicht hatte das Landgericht in Wien zunächst bestätigt. Der Oberste Gerichtshof in Österreich bat den EuGH diese Fragen zu klären.

EuGH: Schrems ist Verbraucher

Generalanwalt Michal Bobek hatte in seinen Schlussanträgen, die er im November vergangenen Jahres vorlegte, Schrems zwar die Verbrauchereigenschaft zuerkannt, aber die Möglichkeit zu einer Sammelklage abgesprochen.

Dieser Auffassung folgten die Richter und gestatteten Schrems somit lediglich eine Klage im eigenen Namen. Nur weil ein Nutzer etwa Bücher publiziere, Vorträge halte, Websites betreibe und Spenden sammle, verliere er nicht seine Verbrauchereigenschaft, so der EuGH. Daher dürfe Schrems Facebook durchaus in Österreich verklagen.

Anderenfalls, so formulierten es die Luxemburger Richter, werde "eine effektive Verteidigung der Rechte, die den Verbrauchern gegenüber ihren gewerblichen Vertragspartnern zustehen, einschließlich der Rechte auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten" verhindert.

Schrems will nun in Österreich Musterklage anstrengen

Andere Nutzer müssten dagegen ihre Ansprüche vor einem für sie zuständigen Gericht selbst geltend machen. Die EG-Verordnung Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen erlaube Verbrauchern zwar die Geltendmachung von eigenen Ansprüchen gegen einen ausländischen Konzern an ihrem Wohnsitz, stehe allerdings nicht für eine Sammelklage zur Verfügung.

Schließlich sei der Verbrauchergerichtsstand zum Schutz des Verbrauchers als Vertragspartner des beklagten Unternehmens geschaffen worden. Sei er am Vertrag gar nicht beteiligt, so könne ihm logischerweise auch nicht der Verbrauchergerichtsstand zugute kommen. Dies gelte auch für einen Verbraucher, der sich Ansprüche anderer habe abtreten lassen.

Schrems nahm das Urteil duchaus auch positiv auf: Nachdem ihm nun die Möglichkeit zuerkannt wurde, an seinem Wohnsitz zu klagen, sei der Weg frei für eine Musterklage in Wien, sagte er. Facebook zeigte sich unterdessen zufrieden, dass eine Sammelklage nach wie vor nicht möglich ist. Man freue sich darauf, die Angelegenheit beizulegen, erklärte eine Sprecherin.

Anzeige

Prozessfinanzier hält an Sammelklage als Institut fest

Finanziert hatte die ursprüngliche Sammelklage von Schrems das Unternehmen Roland Prozessfinanz aus Köln, das rund 200 Fälle mit einem Streitwert von insgesamt 380 Millionen Euro betreut. Dr. Arndt Eversberg, Vorstand des Prozessfinanzierers, sah das Institut der Sammelklage durch das EuGH-Urteil keineswegs ausgebremst, wie er gegenüber LTO erklärte. Zwar sei es bedauerlich, dass auf europäischer Ebene keine Grundlage dafür bestehe, gleichwohl sei es für Deutschland weiter ein erfolgversprechendes Modell.

"Den richtigen Weg weist Österreich, wo die Verbraucherverbände zugunsten von Geschädigten auch den Schadenersatz einklagen dürfen und das in vielen Fällen heute schon tun", so Eversberg, dessen Unternehmen an zahlreichen Sammelklagen im Nachbarland beteiligt ist. Die in Deutschland geplante Musterfeststellungsklage sei dagegen ein "stumpfes Schwert". Verbraucherschutzverbände dürften danach zwar Musterprozesse führen. "Anschließend - wohl viele Jahre später - muss dann aber jeder Betroffene einzeln seine Entschädigung einklagen." Aus diesem Grund würden wohl sehr wenige Verbraucher aktiv, erklärte Eversberg. Große Unternehmen wie VW bewegten sich aber nur dann, wenn sie auch massive finanzielle Folgen fürchten müssten.

Ähnliches darf wohl auch im Fall von Facebook und anderen Technologie-Giganten vermutet werden.

Mit Materialien von dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Maximilian Amos, EuGH bremst Datenschützer Schrems: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26679 (abgerufen am: 13.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Datenschutz
    • Europa
    • Facebook
    • Gerichte
    • Verbraucherschutz
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Ein Techniker arbeitet an Stromzählern, um die Wiederherstellung der Gerichtszuständigkeit zu symbolisieren. 12.06.2026
Energiepreise

Bundestag macht Fehler bei Gesetzesänderung rückgängig:

Jetzt sind wieder die Amts­ge­richte für Strom­sperren zuständig

Eine Reform des EnWG sollte für mehr Verbraucherschutz sorgen, tatsächlich setzte sie tausende Kunden, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen konnten, zusätzlich unter Druck. Nun hat der Bundestag eine Lösung gefunden. 

Artikel lesen
Block-Prozess-Vorsitzende Isabel Hildebrandt 12.06.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 54:

"Brau­chen Sie eine Pause, um ein Ableh­nungs­ge­such zu for­mu­lieren?"

Die Befragung von Christina Blocks Psychologen R. zieht sich so in die Länge, dass es ordentlich zwischen Block-Verteidiger Bott und der Vorsitzenden Richterin Hildebrandt kracht. Die Erklärungen zu "Olgas" Befragung werden daher verschoben.

Artikel lesen
Isabelle Biallaß 12.06.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Isa­belle Biallaß

"Recht und Gerechtigkeit sind sehr unterschiedlich.", sagt Isabelle Biallaß. Die Richterin erzählt von einem Freispruch, der sie geprägt hat, sieht Änderungsbedarf bei § 130c ZPO und verrät, wann es auch im Urlaub nicht ohne Jura geht.

Artikel lesen
Geflüchtete gehen am 13. Mai 2025 vor dem Flüchtlings- und Migrantenlager Kara Tepe auf der griechischen Insel Lesbos an einem mit Stacheldraht gesicherten Zaun entlang. 11.06.2026
Migration

EU-Asylreform tritt in Kraft:

Lager an Außen­g­renzen, Daten­er­fas­sung bei Kin­dern und Aus­g­leichs­zah­lungen

Nach jahrelangen Konflikten tritt das neue EU-Asylsystem in Kraft. Die GEAS-Reform soll Außengrenzstaaten entlasten und Verfahren beschleunigen – mit spürbaren Folgen für Schutzsuchende. Die deutschen Grenzkontrollen sollen weitergehen.

Artikel lesen
Gebäude des Bundesgerichtshofs 10.06.2026
Richter

Zukünftige BGH-Präsidentin:

Grünes Licht für Karin Angerer

Die designierte BGH-Präsidentin Karin Angerer wurde im Richterwahlausschuss zunächst zur Bundesrichterin gewählt, die Ernennung zur Präsidentin wird in einigen Wochen folgen. Das BVerwG muss derweil noch auf seinen neuen Präsidenten warten.

Artikel lesen
Gebäude des Kriminalgerichts Moabit, wo u.a. das Landgericht Berlin I sitzt 09.06.2026
Datenschutz

LG Berlin reduziert DSGVO-Geldbuße:

Deut­sche Wohnen haftet für ver­spä­tete Löschung von Mie­ter­daten

14,5 Millionen Euro Bußgeld hatte die Datenschutzbehörde der Deutsche Wohnen aufgebrummt. Nach einem Grundsatzurteil des EuGH landete der Fall wieder beim LG Berlin. Das bestätigte zwar die Haftung, reduzierte die Geldbuße aber deutlich.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Wirt­schafts­straf­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Re­struk­tu­rie­rung (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d)

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­che Mit­ar­beit für den Be­reich Me­di­en- und...

CMS, Köln

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge / Stif­tungs­recht / Er­b­recht /...

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Kar­tell­recht

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Juristinnen netzwerken ... After Work in Hannover

16.06.2026, Hannover

12. Stralsunder Steuerwissenschafts- und Praxistage

15.06.2026, Stralsund

Registeranmeldungen & beurkundungspflichtige gesellschaftsrechtliche Themen (zweitägig,15.–16.06.26)

15.06.2026

Logo von Notarkammer Baden-Württemberg
Karriere als Notar:in – Beraten & Gestalten

24.06.2026, Stuttgart

Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

15.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH