Druckversion
Montag, 25.09.2023, 18:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c48218-google-ungarn-werbesteuer-verstoss-unionsrecht-dienstleistungsfreiheit/
Fenster schließen
Artikel drucken
40605

Verstoß gegen Unionsrecht: EuGH gibt Google im Steuer-Streit mit Ungarn recht

03.03.2020

Google Logo

(c) rcfotostock/stock.adobe.com

Eine Millionenstrafe wegen einer fehlenden Steuererklärung – das handelte Google sich in Ungarn ein. Google zog vor den EuGH und bekam nun Recht. Die ungarische Regelung verstößt gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs.

Anzeige

Google ist in Ungarn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Unrecht mit einer Millionenstrafe wegen einer fehlenden Steuererklärung belegt worden. Die höchsten EU-Richter monierten am Dienstag in Luxemburg, dass Ungarn ausländische Werbetreibende anders behandele als inländische (Urt. v. 3.3.2020, Az. C-482/18).

Die irische Tochtergesellschaft des US-Konzerns Google hatte aus Sicht Ungarns seine Werbeeinnahmen nicht rechtzeitig gemeldet, die in Ungarn mit einer Werbesteuer belegt werden. Daraufhin verhängten die ungarischen Behörden zunächst ein Bußgeld von rund 31.000 Euro. Innerhalb weniger Tage kam eine weitere Strafe über etwa 3,1 Millionen Euro dazu - der mögliche Höchstbetrag.

Diese Strafzahlungen sind dem EuGH zufolge weit höher als für inländische Unternehmen mit dem gleichen Vergehen. Gleichzeitig seien die Fristen für die Einhaltung der Vorschriften kürzer. Die Strafen verstoßen aus Sicht des EuGH daher gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs aus Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Sie seien eine unverhältnismäßige und somit nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.

Google war außerdem noch dagegen vorgegangen, dass es  – obwohl in einem anderen Mitgliedstaat bereits steuerpflichtig – für die Besteuerung mit der ungarischen Werbesteuer anmeldepflichtig sei. Das, so der EuGH, verstoße aber nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit. Inländische Unternehmen treffe diese Anmeldepflicht zwar nicht, jedoch müssten diese sich wegen anderer Steuern sowieso anmelden und registrieren.

ast/dpa/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verstoß gegen Unionsrecht: EuGH gibt Google im Steuer-Streit mit Ungarn recht . In: Legal Tribune Online, 03.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40605/ (abgerufen am: 28.09.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Dienstleistungsfreiheit
    • EuGH
    • Europa
    • Google
    • Steuern
    • Ungarn
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
26.09.2023
Tiere

VG Mainz hält Hund nicht für "notwendiges Betriebsmittel":

Hun­de­trai­nerin muss Hun­de­steuer zahlen

Für gewerblich oder beruflich genutzte Hunde fällt grundsätzlich keine Hundesteuer an. Bei einer Hundetrainerin, die ihre Hunde als Vorführhunde einsetzt, sehe das anders aus, so das VG Mainz.

Artikel lesen
21.09.2023
Asyl

EU-Parlament blockiert Verhandlungen:

Bun­des­re­gie­rung hält Eini­gung auf Asyl­re­form für mög­lich

Das EU-Parlament macht die weiteren Verhandlungen über die Asylreform GEAS davon abhängig, dass sich die Mitgliedstaaten auf die Unterbringung von Flüchtlingen an den Außengrenzen einigen können. Die Zeit drängt.

Artikel lesen
28.09.2023
Asyl

Asylrecht zum Mitreden Teil 2:

Diese Leis­tun­g­an­sprüche haben Asyl­su­chende wir­k­lich

Kostenlose Wohnung, Krankenversicherung, Urlaub im Herkunftsland: Den Geflüchteten geht es in Deutschland sehr gut, meint nicht nur Friedrich Merz. Doch wie sieht die (rechtliche) Lebenswirklichkeit von geflüchteten Menschen tatsächlich aus?

Artikel lesen
28.09.2023
Nachrichten

VG Münster nennt Bewerbungsverfahren 'manipulativ':

NRW-Jus­tiz­mi­nister darf nicht Wunsch­kan­di­datin durch­setzen

Der Besetzungsstreit um den Präsidentenposten am OVG NRW zieht sich weiter in die Länge. Das VG Münster entschied nun, dass die Auswahl einer Bewerberin rechtswidrig war. Der Justizminister habe seine Wunschkandidatin bevorzugt behandelt.

Artikel lesen
26.09.2023
Vaterschaft

BVerfG verhandelt Vaterschaftsanfechtung:

Ein Kind, drei Eltern?

Ein leiblicher Vater kämpft um sein Recht, auch als rechtlicher Vater anerkannt zu werden. Ob das BVerfG seiner Verfassungsbeschwerde stattgeben wird, ist offen. Nicht ausgeschlossen, dass der Erste Senat den ganz großen Wurf wagt.

Artikel lesen
27.09.2023
Glücksspiel

Sammelkarten-Hype auf Twitch & Co.:

Frag­wür­dige Geschäfte mit Pika­chus, Gegen­zau­bern und blau­äu­gigen weißen Dra­chen

Pikachu kennen alle. Es gibt aber nicht nur Pokemon, der Sammelkartenmarkt ist dank vieler großer Namen ein Milliardengeschäft geworden. Mit ihm kommen dubiose Geschäftsmodelle, die juristisch klärungsbedürftig sind, zeigt Andreas Höpner.

Artikel lesen
TopJOBS
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Re­fe­ren­dar*in / Dok­to­rand*in (m/w/d)

Becker Büttner Held , Ham­burg

Se­nior Di­gi­tal Pro­duct Ma­na­ger - WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in / Dok­to­rand*in (m/w/d)

Becker Büttner Held , Ham­burg

Rich­ter/in auf Pro­be (m/w/d)

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt , Mag­de­burg

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Rich­te­rin und Rich­ter (w/m/d), Staats­an­wäl­tin und Staats­an­walt (w/m/d) in...

Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg , Ba­den-Ba­den

Geld ver­die­nen als Te­le­fon­an­walt / Te­le­fon­an­wäl­tin

DAHAG Rechtsservices AG , 100% Re­mo­te

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fortbildung Verwaltungsrecht im Selbststudium/ online

28.09.2023

Erfassung und Abrechnung nach Honorarvereinbarung leicht gemacht

28.09.2023

Kölner Tage Internationale Verrechnungspreise 2023

28.09.2023, Köln

Essentials – Die moderne Anwaltskanzlei

28.09.2023

Legal Tech Talk „Digitale Rechtsabteilung: Weniger Administration, mehr Zeit für wichtige Aufgaben?"

28.09.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH