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18189

EuG bestätigt Kartellbußen: Toyota und Mitsu­bishi Elec­tric müssen 131 Mil­lionen Euro zahlen

19.01.2016

Industrieanlage vor Mount Fuji

Bild: © torsakarin - fotolia.com

Auch wenn die beiden japanischen Unternehmen sich nur dazu verpflichtet hatten, nicht in den europäischen Markt für gasisolierte Schaltanlagen vorzudringen, bleibt es bei den von der Kommission festgesetzten Geldbußen, entschied das EuG. 

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Dieses Mal hilft das Gericht der Europäischen Union (EuG) den japanischen Unternehmen nicht. Dass Toyota und Mitsubishi Electric sich nur durch die Zusage eines eng umgrenzten Unterlassens an einem Kartell auf dem Markt für gasisolierte Schaltanlagen (GIS) beteiligt hatten, ändert nach Ansicht des EuG nichts an der Angemssenheit der von der EU-Kommission festgesetzten Geldbußen.

Die Zusage an die europäischen Hersteller, nicht auf den EWR-Markt vorzudringen, sei Vorbedingung für die Aufteilung der europäischen Marktanteile zwischen diesen gewesen, so die Richter. Auch Toyota und Mitsubishi Electric hätten also einen "für das Funktionieren der Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit notwendigen Beitrag" geleistet. Sie seien nicht weniger verantwortlich als die europäischen Hersteller, welche die Marktanteile unter sich aufgeteilt hatten (EuG, Urt. v. 19.01.2016, Az. T-404/12 - Toshiba/Kommission, T-409/12 - Mitsubishi Electric/Kommission). 

EuG: Umsätze des gemeinsamen Tochterunternehmens maßgeblich

Schon im Januar 2007 hatte die EU-Kommission erstmalig gegen 20 europäische und japanische Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 750,71 Mio. Euro verhängt, weil diese sich zwischen 1988 und 2004 an einem Kartell auf dem Markt für Gasisolierte Schaltanlagen (GIS) beteiligt hatten. GIS sind der Hauptbestandteil von Umspannwerken, die dazu dienen, Strom zwischen hoher und niedriger Spannung zu wandeln. Ihre Aufgabe ist es, den Transformator vor einer Überlast zu schützen und/oder den Stromkreis und einen defekten Transformator zu isolieren.

Die damals gegen Mitsubishi Electric (113,92 Mio. Euro) und Toyota (86,25 Mio. Euro) verhängten Strafzahlungen nebst einer weiteren, von den beiden japanischen Gesellschaften gesamtschuldnerisch zu zahlenden Geldbuße in Höhe von 4,65 Millionen Euro hob das EuG aber im Jahr 2011 auf, 2013 schloss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) seiner Einschätzung an. Zwar bejahte das EuG eine Beteiligung der japanischen Unternehmen am Kartell, befand aber, dass die Kommission bei der Berechnung der Geldbußen den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt hatte.

Gegen die neue Festsetzung von 74,82 Mio. Euro (Mitsubishi Electric) und 56,79 Mio. Euro (Toyota) waren die Unternehmen hingegen nicht erfolgreich. Ihr Beitrag zu dem Kartell sei gleichwertig zu dem der europäischen Unternehmen, welche den Markt unter sich aufgeteilt hätten, so die Luxemburger Richter.

Die Kommission durfte die der Geldbuße zugrunde gelegten Umsätze zudem auch anhand besonderer Modalitäten bestimmen und dabei insbesondere auf die Einnahmen des gemeinsamen Tochterunternehmens TM T & D im Bezugsjahr 2003 abstellen. Auch mit dem Einwand, die von ihnen selbst mit GIS erzielten Umsätze hätten maßgeblich sein müssen, drangen die Unternehmen nicht durch. Toshiba und Mitsubishi Electric hätten nämlich selbst keine GIS-Umsätze gemacht, da sie ihre Tätigkeiten in diesem Bereich im Jahr 2003 auf das Gemeinschaftsunternehmen TM T & D übertragen hatten, so das EuG.

pl/LTO-Redaktion

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EuG bestätigt Kartellbußen: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18189 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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