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EU-Rechtsstaatsmechanismus: Untä­tig­keits­klage gegen EU-Kom­mis­sion zurück­ge­zogen

23.06.2022

EU-Flaggen vor der Europäischen Kommission

Das Europäische Parlament hatte eine Untätigkeitsklage erhoben, weil die EU-Kommission den Rechtsstaatsmechanismus gegen Polen und Ungarn nicht auslöste. Foto: f9photos - envatoelements

Weil die EU-Kommission gegen Ungarn wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit nun doch ein Verfahren eingeleitet hat, um dem Land die Mittel zu kürzen, hat das Europäische Parlament die erhobene Untätigkeitsklage zurückgezogen.

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Das Europäische Parlament verzichtet nun doch auf eine Klage gegen die EU-Kommission wegen einer nicht angewendeten Regel zur Kürzung von EU-Mitteln. Das Parlament habe die 2021 eingereichte Untätigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurückgezogen, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit.

Man erwarte, dass die EU-Kommission konsequent handele und das umsetze, was Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der jüngsten Plenardebatte zum Thema Rechtsstaat gesagt habe, sagte Sassoli. "Den Worten müssen Taten folgen", hieß es noch im Oktober letzten Jahres.

Hintergrund ist der EU-Rechtsstaatsmechanismus, der seit Anfang 2021 in Kraft ist. Er sieht vor, dass EU-Mitgliedstaaten Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn ein Missbrauch des Geldes wegen Rechtsstaatsverstößen droht. Die Regierungen in Ungarn und Polen befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll. Sie haben deshalb Klage gegen die Verordnung beim EuGH eingereicht. Nachdem der EuGH den Mechanismus gebilligt hat, löste die EU-Kommission das Verfahren im April dann jedoch gegen Ungarn aus. Ursprünglich wollte das EU-Parlament dies mit der nun zurückgezogenen Untätigkeitsklage erreichen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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EU-Rechtsstaatsmechanismus: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48829 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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