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EU-Kommission verabschiedet Maßnahmenpaket gegen Terror: Ver­stärkte Kon­trolle bei Feu­er­waffen

19.11.2015

Handfeuerwaffe

© Vaclav Janousek - Fotolia.com

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung des Waffenrechts verabschiedet. Besitz und Erwerb auch nur von einzelnen Waffenteilen sollen erschwert werden.

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Die Vorschläge waren ursprünglich bereits im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda vom April dieses Jahres vorgelegt worden. Sie wurden angesichts der jüngsten Ereignisse nun erheblich beschleunigt.

Ziel ist es, den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union zu erschweren, solche in rechtmäßigem Besitz besser rückverfolgen zu können, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken und sicherzustellen, dass deaktivierte Feuerwaffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden, teilte die Kommission mit.

"Wir müssen verhindern, dass Waffen in die Hände von Terroristen fallen", sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Brüssel. "Es kann und wird nicht toleriert werden, dass sich die organisierte Kriminalität kriegstaugliche Waffen beschafft und damit Handel treibt."

Verbot von halbautomatischen Waffen

Die Kommission schlug strengere Kontrollen für den Verkauf und die Registrierung von Feuerwaffen vor. Es gehe dabei um eine Änderung der Feuerwaffen-Richtlinie, in der Erwerb und Besitz von Waffen durch Privatpersonen sowie die Verbringung von Waffen in ein anderes EU-Land geregelt sind.

Konkret will die Kommission halbautomatische Feuerwaffen verbieten, die auch nicht nach einer endgültigen Deaktivierung in die Hände von Privatpersonen gelangen dürften. Die Vorschriften für Online-Waffenkäufe sollten verschärft werden, um den Erwerb von Waffen, wichtigen Bestandteilen oder von Munition über das Internet einzudämmen sowie EU-einheitliche Regelungen für die Kennzeichnung von Feuerwaffen geschaffen werden, um eine bessere Rückverfolgbarkeit von Waffen gewährleisten zu können.

Kalaschnikow im Thalys aus Waffenteilen zusammengesetzt

Die zuständige Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska hatte darauf verwiesen, dass die Kalaschnikow, die ein mutmaßlicher Islamist im August in einem Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris dabei hatte, aus im Internet gekauften Waffenbestandteilen zusammengebaut worden sei.

Der Vorschlag umfasst zudem eine verpflichtende Vernetzung der nationalen Waffenregister sowie einen intensiveren Austausch zwischen den Mitgliedstaaten etwa über Fälle, in denen eine von einer anderen nationalen Behörde erlassene Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe nicht anerkannt wurde. Auch einheitliche Regelungen für Schreckschusswaffen wie Signal- und Starpistolen seien erforderlich, damit diese nicht in voll funktionsfähige Feuerwaffen umgebaut werden können.

Die Änderungsvorschläge müssen vom Europäischen Parlament und vom Rat befürwortet werden.
Eigene Umsetzungsbestimmungen erstellte die Kommission bereits hinsichtlich einheitlicher Kriterien für die Deaktivierung von Altwaffen in Europa. Diese sollen insbesondere verhindern, dass aus mehreren, nach nationalen Bestimmungen unbrauchbar gemachten Waffen wieder funktionsfähige Modelle zusammengesetzt werden können. Bereits am Mittwochvormittag habe ein Gremium technischer Experten der Mitgliedstaaten dieser Vorlage zugestimmt. Sie soll nun in drei Monaten in Kraft treten.

Aktionsplan zu Waffen- und Sprengstoffhandel folgt

Die Kommission hat darüber hinaus angekündigt, dass sie einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels ausarbeitet. Mit diesem Aktionsplan sollen der illegale Kauf von Waffen auf dem Schwarzmarkt, die Kontrolle illegaler Waffen und Sprengstoffe auf dem Binnenmarkt - vor allem aus den Balkanländern und aus ehemaligen Kriegsgebieten – sowie die organisierte Kriminalität bekämpft werden.

Zwar falle der Waffenhandel hauptsächlich in die Zuständigkeit der nationalen Behörden, teilte die Kommission mit. Aufgrund der grenzüberschreitenden Problematik gelte es dennoch die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten besser zu koordinieren und den Import stärker zu kontrollieren.

tap/LTO-Redaktion

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EU-Kommission verabschiedet Maßnahmenpaket gegen Terror: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17598 (abgerufen am: 12.02.2026 )

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