Die Steuerpolitik einzelner Mitgliedstaaten geht die EU eigentlich nichts an. Die EU-Kommission will dennoch prüfen. Womöglich könnten sich die erheblichen Vergünstigungen für etwa den Iphone-Hersteller in Irland als unerlaubte Beihilfen darstellen, die den Wettbewerb verfälschen.
Die EU-Kommission hat Untersuchungen wegen staatlicher Beihilfen eingeleitet. Im Fokus sind drei Unternehmen: Apple mit Sitz in Irland, Starbucks (Niederlande) und Fiat Finance Trade (Luxemburg).
EU-Vorschriften besagen, dass die Mitgliedstaaten einzelne Unternehmen nicht derart begünstigen dürfen, dass hierdurch der Wettbewerb verfälscht würde. Die Kommission machte jedoch am Mittwoch deutlich, dass sie die allgemeinen Steuervorschriften der drei Mitgliedstaaten nicht in Frage stellen. Es gehe um die Entscheidungen der Finanzbehörden.
Die betroffenen Mitgliedstaaten erlauben es den Unternehmen, Gewinne aus anderen Ländern abzuziehen und in einem anderen Staat geringer zu versteuern. Selektive Steuervergünstigungen könnten allerdings einer staatlichen Beihilfe entsprechen.
Der Vizepräsident der Kommission, Joaquín Alumnia, sagte: "Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Kassen ist es derzeit besonders wichtig, dass die großen multinationalen Konzerne ihren Steuerbeitrag leisten." Es sei eine wichtige Aufgabe der Kommission, den "fairen Steuerwettbewerb" zu schützen".
una/LTO-Redaktion
Gegen Apple, Starbucks und Fiat: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12239 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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