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Strengere Regeln für Technologiekonzerne: EU-Par­la­ment stimmt Digital Ser­vices Act zu

05.07.2022

Person hält ein Plakat mit der Aufschrift "make hate wrong again"

Hasskommentare bei Onlinediensten ein zentraler Aspekt dem sich der Digital Services Act widmet. Bild: JP Photography | stock.adobe.com

Auf Facebook, Google, Amazon, Apple & Co. kommen strengere Regeln in der EU zu. Das Europaparlament hat zwei Gesetze mit großer Mehrheit verabschiedet, die für eine verschärfte Aufsicht und mehr Verbraucherschutz sorgen sollen.

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Der Digital Services Act (DSA) soll den Umgang mit Hate Speech und illegalen Inhalten auf digitalen Plattformen regeln. Zugleich soll die Dominanz marktprägender Unternehmen wie Apple, Amazon, Facebook oder Google eingedämmt und ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden.

Das Parlament der Europäischen Union (EU) hat einer Neugestaltung der Spielregeln für Online-Plattformen, Marktplätze und soziale Netzwerke zugestimmt. Zuvor hatten sich die Unterhändler von Parlament und der EU-Staaten auf die Gesetze geeinigt, nun hat das Parlament sie formell bestätigt. Die Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel haben die Gesetze ebenfalls abgesegnet, nun muss nur noch auf Ministerebene zugestimmt werden. Dies gilt als Formsache.

Mehr Anbieterverantwortung für Netzinhalte

Der DSA schreibt Plattformen mehr Verantwortung zu und soll sicherstellen, dass bestimmte Inhalte schneller aus dem Netz verschwinden. Beispiele sind Terrorpropaganda, Hassrede oder der Verkauf gefälschter Waren. Das Gesetz ist Teil eines Digitalpaktes, zu dem auch der Digital Markets Act (DMA) gehört. Es verbietet großen Tech-Unternehmen, Daten aus verschiedenen Quellen ohne ausdrückliche Nutzereinwilligung zusammenzuführen. Große Messengerdienste wie WhatsApp und iMessage müssen sich zudem künftig dafür öffnen, auch Nachrichten von anderen Anwendungen zu empfangen.

Die für Taylor Wessing beratenden Rechtsanwälte Dr. Gregor Schmid und Philipp Koehler skizzieren gegenüber LTO ihre Erwartungshaltung bezüglich der gesetzlichen Neuregelung: "Es ist offensichtlich, dass der DSA in vielerlei Hinsicht erheblichen Anpassungsbedarf und Aufwände auf Seiten der Diensteanbieter auslösen dürfte. So zum Beispiel bei der Ausgestaltung und beim Verfahren nachteiliger Entscheidungen gegenüber Nutzern, bei den regelmäßigen Berichten über ergangene Anordnungen, Meldungen und deren Abwicklung, beim Design von Angeboten oder Werbeanzeigen zur Vermeidung sogenannter 'Dark Patterns', beim unzulässigen 'Profiling‘ Minderjähriger und bei der Überprüfung von Händlern."

Vorhaben stößt auf parteiübergreifende Zustimmung

Über Parteigrenzen hinweg wurde das Vorhaben gelobt: Der Grünen-Europaabgeordnete Rasmus Andresen nannte den DMA "eines der wichtigsten Gesetze, das in der aktuellen Legislaturperiode beschlossen wurde". "DSA und DMA sind ein Meilenstein, um das Internet aufzuräumen und digitale Monopole zu bekämpfen", sagte der Linken-Abgeordnete Martin Schirdewan. Seine FDP-Amtskollegin Svenja Hahn betonte, es seien auch Erfolge für die Bürgerrechte erzielt worden. Auch Sozial- und Christdemokraten lobten die Gesetze.

Gregor Schmid sieht auch kritische Aspekte: "Während dem europäischen Gesetzgeber teilweise Untätigkeit in Bezug auf Digitalisierung und das Internet vorgehalten wurde, sieht man nunmehr das Pendel in die entgegengesetzte Richtung ausschlagen. Der DSA verfolgt das ambitionierte Ziel, teilweise sehr unterschiedliche Regelungsbereiche – wie unter anderem Haftung, 'Point of Contact‘-Regelungen, AGB, Jugendschutz sowie Transparenz- und Berichtspflichten – in einen einheitlichen Rahmen zu spannen."

Einige Spezialgesetze blieben jedoch unberührt, so dass eine Reihe offener Auslegungsfragen zu erwarten sei, so Schmid. Auch wenn im Fokus die sehr großen Online-Plattformen stünden, dürften sich seiner Einschätzung nach die "cost of doing business" für die meisten Anbieter digitaler Services spürbar erhöhen.

sts/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

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Strengere Regeln für Technologiekonzerne: EU-Parlament stimmt Digital Services Act zu . In: Legal Tribune Online, 05.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48939/ (abgerufen am: 08.02.2023 )

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