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Corona-Verstöße in der Downing Street: Bri­ti­scher Pre­mier Johnson muss Buß­geld zahlen

12.04.2022

Boris Johnson

Der britische Premier Boris Johnson feierte mit mehr als 100 Beschäftigten während geltender Kontaktbeschränkung im Regierungssitz. Foto: Just Click's With A Camera - flickr

Boris Johnson hat gegen seine eigenen Corona-Regeln verstoßen. Wegen der "Partygate"-Affäre im Londoner Regierungssitz muss der britische Premierminister ein Bußgeld bezahlen. Kann er sich dennoch im Amt halten?

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Als strahlender Staatsmann ließ sich Boris Johnson für seinen Blitzbesuch in Kiew feiern, doch nur wenige Tage später haben den britischen Premierminister seine Altlasten wieder eingeholt. Wegen der "Partygate"-Affäre wird die Londoner Polizei gegen Johnson eine Bußgeld verhängen, wie eine Regierungssprecherin am Dienstag sagte. Wie hoch dieses ausfällt oder ob es sich gar um mehrere Bescheide handelt, wurde zunächst nicht bekannt. Doch ist damit nun grundsätzlich klar, was viele ohnehin seit Monaten sagen: Der Premier hat gegen das Gesetz verstoßen - und nicht nur das, sondern gegen die von ihm selbst erlassenen Corona-Regeln. Damit ist Johnsons Position urplötzlich wieder ins Wanken geraten.

"Die Met hat zwei Raketen auf Downing Street abgefeuert", kommentierte der Sender Sky News martialisch die Entscheidung der Londoner Metropolitan Police (Met). Außer Johnson und dessen Ehefrau Carrie Johnson wird auch Finanzminister Rishi Sunak, der in der Downing Street Nummer 11 residiert, eine Geldstrafe zahlen müssen.

Die Metropolitan Police untersucht zwölf Veranstaltungen aus den Jahren 2020 und 2021. Damals galten im Zuge der Pandemie strenge Kontaktbeschränkungen. Mehr als 100 Beschäftigten und Mitarbeitern der Regierung, auch Johnson und seiner Ehefrau, waren von der Polizei Fragebögen zugeschickt worden. Bisher wurden nach Polizeiangaben gut 50 Bußgeldbescheide ausgestellt, deren Höhe sich in den meisten Fällen auf 50 Pfund (60 Euro) belaufen soll.

"Völlig beispieloser" Vorgang

"Dass gegen mehrere ranghohe Vertreter der Regierung gleichzeitig Strafgelder verhängt werden, ist völlig beispiellos", sagte die Innenpolitik-Expertin Jill Rutter von der Denkfabrik Institute for Government der BBC. Der Autor und Politologe Mark Garnett sagte der Deutschen Presse-Agentur, nun hätten Johnsons Kritiker alle Beweise gegen ihn in der Hand. Doch: "Johnson hat immer deutlich gemacht, dass er nicht leise abtreten wird, und er wird den Krieg in der Ukraine als zusätzlichen Grund für seinen Verbleib im Amt nutzen." Theoretisch könnte Johnson den Bußgeldbescheid sogar anfechten. Doch fraglich ist, ob ein Gerichtstermin sein Ansehen verbessern würde.

Als im Winter ständig neue "Partygate"-Skandale ans Licht kamen, schien Johnsons Abschied nur noch eine Frage der Zeit. Ein erstes Gutachten der ranghohen Beamtin Sue Gray attestierte Downing Street Führungsversagen und schwere Regelverstöße. Fast täglich entsagten Tory-Abgeordnete dem Premier ihre Zustimmung - 54 Stimmen reichen für ein parteiinternes Misstrauensvotum. Doch mit dem Ukraine-Krieg änderte sich die Lage komplett. Selbst schärfste innerparteiliche Kritiker stellten sich nun wieder hinter Johnson.

Vor allem die Tories stehen nun vor einer kniffligen Entscheidung - wenige Wochen vor Kommunalwahlen in England, die als wichtiger Stimmungstest gelten. Die Frage ist daher nun: Wie halten die Tories es mit ihrem Premier? Werden sie den 57-Jährigen stürzen, weil er im Amt gegen seine eigenen Regeln verstoßen hat? Oder halten sie an dem Londoner Ex-Bürgermeister und Ex-Außenminister dennoch fest, weil er der einzige ist, der als volksnaher Politiker die Wähler mitreißen kann?

"Die einzige Gewissheit ist, dass die Konservative Partei vermutlich schwere Verluste in den Kommunalwahlen nächsten Monat erleiden wird", sagte Experte Garnett. "Die Führungsfrage wird die Partei weiter beschädigen, bis Mr. Johnson entweder zum Rücktritt überredet wird oder zu einem Misstrauensvotum gezwungen wird."

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Corona-Verstöße in der Downing Street: . In: Legal Tribune Online, 12.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48137 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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