Druckversion
Dienstag, 6.10.2026, 18:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-6c10-18-befreiung-rundfunkbeitrag-geringes-einkommen
Fenster schließen
Artikel drucken
38517

BVerwG zur Rundfunkbeitragspflicht: Im Här­te­fall muss nicht gezahlt werden

01.11.2019

Rundfunkbeitrag

Lothar Drechsel - stock.adobe.com

Empfänger bestimmter Sozialleistungen sind von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Alle anderen müssen grundsätzlich zahlen – außer in besonderen Härtefällen. Das BVerwG hat nun entschieden, wann ein solcher Fall vorliegt.

Anzeige

Wer kein Vermögen und ein geringes Einkommen auf Sozialhilfeniveau hat, kann wegen eines besonderen Härtefalls von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Falle einer Absolventin eines Zweitstudiums entschieden, die mangels Förderungsfähigkeit keine Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und deshalb auch keine Sozialleistungen erhielt (Urt. v. 30.10.2019, Az. 6 C 10.18).

Die Klägerin, Inhaberin einer Wohnung und damit grundsätzlich zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet, hatte erfolglos eine Befreiung beantragt. Nach ihrem Bachelorstudium absolvierte sie ein Zweitstudium und lebte von Unterhaltsleistungen der Eltern und Wohngeld. Nach Abzug der Mietkosten standen ihr laut Gericht 337 Euro für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung. Ihre gegen die Beitragsfestsetzung und auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gerichtete Klage blieb in den Vorinstanzen ebenfalls ohne Erfolg.

Das BVerwG hielt die Festsetzung der rückständigen Rundfunkbeiträge für rechtmäßig, verpflichtete die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt aber zur Befreiung der Frau von der Beitragspflicht. Sie erhalte zwar keine Sozialleistungen, die nach den Katalogtatbeständen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zu einer Befreiung führen und auch eine erweiternde Anwendung der Katalogtatbestände scheide aus – allerdings sehe der Rundfunkstaatsvertrag auch eine Befreiung in besonderen Härtefällen vor, so das Gericht.

Befreiung bei Bedürftigkeit

Der Begriff des besonderen Härtefalls erfasse "vor allem diejenigen Fälle, in denen der Beitragsschuldner eine mit den Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII vergleichbare Bedürftigkeit nachweisen kann", so das BVerwG in einer Mitteilung. Einkommensschwache Beitragsschuldner wie die Klägerin, die kein verwertbares Vermögen und nach Abzug der Wohnkosten weniger Einkommen zur Verfügung haben als Empfänger von Sozialleistungen, zählen laut BVerwG dazu.

Auch Gründe der Verwaltungsvereinfachung rechtfertigen es laut Gericht nicht, einkommensschwachen Personen, die mit ihrem Einkommen unter den sozialhilferechtlichen Regelsätzen liegen und dieses zur Deckung ihres Lebensbedarfs benötigen, eine Befreiung zu versagen, während Leistungsempfänger nicht auf ihr Einkommen zurückgreifen müssen. Laut Urteil müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in solchen Fällen anhand der vorgelegten Nachweise das Vorliegen einer vergleichbaren Bedürftigkeit prüfen.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG zur Rundfunkbeitragspflicht: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38517 (abgerufen am: 06.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Rundfunk
    • Rundfunkbeitrag
    • Sozialhilfe
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Patricia Schlesinger in einem Verhandlungssaal des Landgerichts Berlin II. 29.09.2026
Strafverfahren

Untreuevorwürfe gegen frühere RBB-Intendantin:

LG Berlin lässt Anklage gegen Patricia Sch­le­singer zu

Zehn Monate nach Anklageerhebung hat das Landgericht Berlin die Anklage wegen Untreue zu Lasten des ehemaligen Arbeitgebers zugelassen. Schlesinger weist die Vorwürfe zurück. Der Prozess soll am 10. November beginnen.

Artikel lesen
Ein deutscher Pass liegt auf einem russischen Pass 16.09.2026
Staatsangehörigkeit

LSG Baden-Württemberg:

Russin, die sich als Deut­sche fühlt, bekommt keine Grund­si­che­rung

Eine Frau beantragte unter deutschem Namen Grundsicherungsleistungen und sagte dabei, sie könne sich mit ihrer russischen Identität nicht identifizieren. Juristisch zählt aber nur der aufenthaltsrechtliche Status, erklärte ihr das LSG.

Artikel lesen
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (l) und Wahlprogramm-Architekt Hans-Thomas Tillschneider auf einer Wahlkampfveranstaltung, 21.08.2026. 29.08.2026
AfD

AfD winkt Sieg bei Landtagswahl:

So gefähr­lich wäre eine AfD-Regie­rung in Sachsen-Anhalt

Bürgerwehren, Sonderklassen für Flüchtlingskinder, Öffentlich-Rechtliche abschaffen: Mit diesen Forderungen tritt die AfD in Sachsen-Anhalt an. Welcher Schaden droht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

Artikel lesen
Ulrich Siegmund (l-r), Spitzenkandidat der AfD für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Hans-Thomas Tillschneider, Kandidat der Partei für die Landtagswahl, und Martin Reichardt, Landesvorsitzender der AfD Sachsen-Anhalt, stehen zusammen auf der Bühne auf 25.08.2026
Rundfunk

Mögliche Machtübernahme der AfD in Sachsen-Anhalt:

Warum die AfD ihre Rund­funk-Ver­sp­re­chen nicht halten kann

Die AfD steuert in Sachsen-Anhalt auf einen Wahlsieg zu. Dann will sie den öffentlichen Rundfunk umgestalten, Verträge kündigen und den Rundfunkbeitrag abschaffen. Warum sie damit rechtlich scheitern wird, erklärt Dieter Dörr.

Artikel lesen
Der Präsident des Landessozialgerichtes NRW, Dr. Jens Blüggel 17.08.2026
Künstliche Intelligenz

KI-Schriftsätze überlasten Sozialgerichte in NRW:

"Wir stehen mit dem Rücken zur Wand"

Dutzende Seiten, erfundene Urteile, oft kein plausibler Grund für Eilanträge: Die Sozialgerichte in NRW werden von KI-generierten Schriftsätzen überschwemmt. Der LSG-Präsident hofft auf mehr Personal und ein Umdenken bei den Menschen.

Artikel lesen
Danger Dan steht im T-Shirt mit Mikrofon auf einer Fetsivalbühne und winkt ins Publikum. 17.07.2026
Rechtsextremismus

ZDF lädt Rapper Danger Dan aus:

Wir­k­lich ein "Ein­griff in die Mei­nungs- und Kunst­f­rei­heit"?

Das ZDF verbietet kurzfristig einen Danger-Dan‑Auftritt mit antifaschistischem Song: Dieser könne als Aufruf zu Gewalt verstanden werden. Der Musiker ist empört, die Sendung wirft dem ZDF Mutlosigkeit vor – das verweist auf Richtlinien.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Ber­lin

Logo von Stadt Wilhelmshaven
Stadt­rat/Stadträ­tin (m/w/d)

Stadt Wilhelmshaven, Wil­helms­ha­ven

Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG
Le­gal Coun­sel | Ma­na­ger Le­gal E-Mo­bi­li­ty (m/w/d)

Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Update zum Verwaltungsprozessrecht

08.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Umwelt‑ und Planungsrecht: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung

23.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Verwaltungsprozessrecht: Fehler des Verwaltungsverfahrens und deren Folgen

30.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
BauGB-Novelle 2026: "Game changer" oder bloße Randkorrekturen?

13.11.2026

§ 15 FAO - Aktuelle Rechtsprechung der Hamburgischen Verwaltungsgerichte zum Baurecht

25.11.2026, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH