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BVerfG weist Eilantrag der NPD ab: Kein Saal für Landesparteitag ohne Versicherungnachweis

26.11.2012

Das BVerfG hat am vergangenen Freitag einen Eilantrag eines bayerischen Kreisverbandes der NPD abgelehnt. Die Stadt Günzburg habe zu Recht der rechtsextremen Partei die Nutzung eines städtischen Saal unter Hinweis auf eine fehlende Haftpflichtversicherung versagt.

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Am 24. November wollte der bayerische Kreisverband der NPD einen Landesparteitag in Günzburg abhalten. Die Stadtverwaltung verwehrte ihm dies mit der Begründung, dass er keine ausreichende Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung vorgelegt habe.

Hiergegen wandte sich der Kreisverband zunächst erfolglos an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser war der Ansicht, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn die Gemeinde für die Nutzung ihrer Räumlichkeiten in ihren allgemeinen Nutzungsbedingungen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlange. Die Durchführung der vom Parteiengesetz vorgeschriebenen Veranstaltungen werde dadurch nicht unmöglich gemacht.

Auch vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war die Partei mit ihrem Eilantrag erfolglos. Die Karlsruher Richter verwiesen die Partei an die Fachgerichte: Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Kommunen öffentliche Einrichtungen für die Abhaltung von Parteitagen zur Verfügung stellen müssen, sei im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren zu klären. Der Kreisverband  habe nicht dargelegt, weshalb er den Landesparteitag unausweichlich am vorgesehenen Ort und Termin abhalten müsse (Beschl. v. 23.11.2012, Az. 2 BvQ 50/12).

mbr/LTO-Redaktion


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BVerfG weist Eilantrag der NPD ab: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7639 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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