Druckversion
Freitag, 4.09.2026, 15:47 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr15101-besetzung-gericht-gesetzliche-ausnahme-begruendung-gesetzlicher-richter
Fenster schließen
Artikel drucken
25253

BVerfG zur Besetzung von Gerichten: Aus­nah­me­fall muss begründet werden

26.10.2017

Richterin

© WavebreakMediaMicro - stock.adobe.com

In Ausnahmefällen dürfen Gerichte auch in einer anderen als der vorgesehenen Besetzung entscheiden. Tun sie das, müssen sie das aber auch begründen. Sonst entziehen sie den gesetzlichen Richter, entschied das BVerfG.

Anzeige

Gerichte verstoßen gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf den gesetzlichen Richter, wenn sie eine Entscheidung in einer nur für dringende Fälle ausnahmsweise gesetzlich vorgesehenen Besetzung treffen, ohne dass die Dringlichkeit offensichtlich ist oder zumindest im Beschluss dargelegt wird. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit am Donnerstag veröffentlichtem Beschluss entschieden (Beschl. v. 28.09.2017, Az. 1 BvR 1510/1). Ein Richter am Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hatte einen Eilantrag allein statt in regulärer Besetzung abgelehnt.

Der Beschwerdeführer beantragte Berufsausbildungsbeihilfe, die Bundesagentur für Arbeit lehnte den Antrag aber ab. Das Sozialgericht (SG) verpflichtete die Bundesagentur, die Beihilfe bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig zu gewähren. Das LSG hob den Beschluss daraufhin aber auf und lehnte die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab.

Die Entscheidung wurde durch den Vorsitzenden des Senats "in entsprechender Anwendung von § 155 Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG)", der in dringenden Fällen eine Entscheidung des Vorsitzenden allein ermöglicht, getroffen. Eine Begründung für die entsprechende Anwendung der Norm erfolgte nicht. Es wurde lediglich inhaltlich darauf eingegangen, weshalb dem Antragsteller kein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe zustehe.

Ausnahmen erfordern zurückhaltende Anwendung

Damit hat das LSG dem Beschwerdeführer seinen gesetzlichen Richter entzogen, entschied das BVerfG. Eine Dringlichkeit, die entgegen der regulären Besetzung des Senats für das Beschlussverfahren mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren Berufsrichtern eine Entscheidung allein durch den Vorsitzenden zulässt, sei weder offenkundig noch in dem angefochtenen Beschluss dargelegt.

Warum weitere Senatsmitglieder nicht an der Entscheidung beteiligt werden konnten, sei nicht ersichtlich. Sollte tatsächlich ein atypischer Fall der Verhinderung vorgelegen haben, hätte es einer entsprechenden Begründung bedurft, so die Karlsruher Richter. § 155 Abs. 2 Satz 2 SGG, der eine Entscheidung allein durch den Vorsitzenden eines Senats ermöglicht, sei eine Ausnahmevorschrift, die eine sorgsame, einzelfallbezogene und zurückhaltende Anwendung erforderlich mache.

Zudem spreche gegen eine Dringlichkeit, dass es dem Vorsitzenden ohne Beteiligung weiterer Senatsmitglieder möglich gewesen wäre, auf den entsprechend gestellten Antrag der Bundesagentur hin die Vollstreckung aus dem Beschluss des SG durch einstweilige Anordnung auszusetzen. Dies hätte einer eventuellen Dringlichkeit abgeholfen und die Entscheidung über die Beschwerde durch den Senat in der regulären Besetzung offen gehalten.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zur Besetzung von Gerichten: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25253 (abgerufen am: 04.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Einstweiliger Rechtsschutz
    • Gerichte
    • Grundrechte
    • Richter
    • Verfahren
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Symbolbild einer Abschiebung: Beamte der Bundespolizei und von Frontex eskortieren einen Mann in einem Flugzeug. 04.09.2026
Gerichte

Abschiebung trotz Hängebeschlusses:

Aus­län­der­be­hörde mis­sachtet Ver­wal­tungs­ge­richt – und ver­s­trickt sich in Wider­sprüche

Eine Ausländerbehörde in Schleswig-Holstein schob einen Mann ab, obwohl das dortige VG dies untersagt hatte. Der Landkreis teilt mit, man habe das Gericht nicht missachten wollen – doch zeigt die Antwort, dass man genau das bewusst tat.

Artikel lesen
Eingang zu einem Gebäude mit der Aufschrift "Amtsgericht" 03.09.2026
Praktika

Pflichtpraktikum im Jurastudium:

Welche Mög­lich­keiten gibt es?

Die meisten Bundesländer schreiben für ihr Jurastudium Pflichtpraktika vor. So mancher Student findet das lästig, doch wer sich die Mühe macht, vorab die Angebote in seiner Region zu prüfen, kann richtig etwas mitnehmen.

Artikel lesen
Karin Angerer steht in einem Treppenhaus des Bamberger Oberlandesgerichts 01.09.2026
Personalien

Ernennung durch den Bundespräsidenten:

Karin Angerer tritt Amt als Prä­si­dentin des BGH an

Wechsel an der BGH-Spitze: Dr. Karin Angerer hat das Amt als Präsidentin des Bundesgerichtshofs angetreten. Sie folgt auf Bettina Limperg.

Artikel lesen
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger 31.08.2026
BGH

Vizepräsident des BGH:

Jürgen Ellen­berger geht in den Ruhe­stand

Der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs, Jürgen Ellenberger, tritt in den Ruhestand. Er war Vorsitzender des XI. Zivilsenats und über 20 Jahre am BGH tätig.

Artikel lesen
Ein Kreuz hängt im Klassenzimmer einer Grundschule hinter auf Schulbänken gestellten Stühle. 27.08.2026
Schulen

OVG NRW ändert Rechtsprechung:

Katho­li­sche Schule muss kon­fes­si­ons­lose Schü­lerin auf­nehmen

Eine katholische Grundschule hatte katholische Kinder bevorzugt aufgenommen. Jedoch sei nicht die Konfession, sondern der Wohnort für die Aufnahme entscheidend, so das OVG NRW nun. Es hat damit seine bisherige Linie in dieser Frage geändert.

Artikel lesen
Bettina Limperg spricht im Badischen Staatstheater beim Festakt im Rahmen der Feierlichkeiten "75 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft", 30.10.2025. 27.08.2026
BGH

Scheidende BGH-Präsidentin Bettina Limperg:

"Die Justiz ist keine Wagen­burg"

Nach zwölf Jahren endet die Amtszeit von BGH-Präsidentin Bettina Limperg. Im Abschieds-Interview spricht sie über die Kraft des Vergleichs, Kuschel-Justiz-Vorwürfe, die Resilienz-Diskussion und den attraktiven Streit der BGH-Anwälte.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Becker Büttner Held
Wirt­schafts- bzw. Di­p­lom­ju­rist (m/w/d)

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von Stadt Wilhelmshaven
Stadt­rat/Stadträ­tin (m/w/d)

Stadt Wilhelmshaven, Wil­helms­ha­ven

Logo von Fieldfisher
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Cor­po­ra­te / Dis­pu­te...

Fieldfisher, Ber­lin

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht (m/w/d) – Stand­ort...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Transatlantic Legal Conference #tlc26

04.09.2026, Köln

Verteidigung im Jugendstrafverfahren

04.09.2026

Aktuelles zum Sachversicherungsrecht

04.09.2026

Abfindungsvergleich Teil 1

04.09.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz rechtssicher und effektiv gestalten

04.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH