Die Meldung, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft gegen Christian Lindner ermittelt, sorgte in den Medien für viel Aufmerksamkeit. Bundesjustizminister Buschmann hält die Äußerungen der GStA für persönlichkeitsrechtsverletzend.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat der Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GStA) eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner vorgeworfen. Er kritisierte öffentliche Äußerungen der Staatsanwaltschaft zu einer Vorprüfung im Zusammenhang mit einem Immobilienkredit. "Wenn man an diesem gesamten Sachverhalt etwas Skandalöses finden wollte, und das sage ich als Abgeordneter und nicht in amtlicher Eigenschaft, dann ist es das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin", sagte Buschmann (FDP) der Augsburger Allgemeinen (Samstag).
"Sie gibt öffentlich lediglich die Erwägung bekannt, eines Tages vielleicht mal möglicherweise einen Antrag auf Aufhebung der Immunität stellen zu wollen. Gleichzeitig räumt sie ein, dass die Schwelle zum Anfangsverdacht nicht überschritten wurde." Als Jurist halte er das für unzulässig. "Wenn es hier einen Skandal gibt, dann ist es diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen."
Dass die Auskunft der Staatsanwaltschaft Persönlichkeitsrechte verletzte, argumentierte bereits Dr. Christian Conrad in einem Gastbeitrag auf LTO. Gleich aus mehreren Gründen hält er die Mitteilung der Staatsanwaltschaft für rechtswidrig.
GStA habe wie üblich gehandelt
Lindner hatte Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Kredit für seinen privaten Hauskauf inhaltlich zurückgewiesen, nachdem der Tagesspiegel die Vorprüfung öffentlich gemacht hatte. Die Zeitung berichtete, der Finanzminister habe eine Video-Rede für die Bank gehalten, die seinen Hauskauf finanziere.
Die Berliner Staatsanwaltschaft erklärte am Montag, nach einem früheren Bericht des Spiegels über den Hauskredit sei man "in eine bei Abgeordneten in Hinblick auf deren Immunität übliche Vorprüfung eingetreten". Das sei üblich und bedeute nicht, dass es einen Anfangsverdacht gebe.
Lindners Anwalt Christian Schertz teilte am Sonntag mit: "Seine private Immobilienfinanzierung hat Herr Lindner lange vor der Übernahme seines Ministeramtes begonnen. Alle Konditionen waren stets marktüblich. Die Gewährung eines kurzen Grußworts zu Jubiläen wie dem hundertjährigen Bestehen einer Bank gehört zur regulären Amtsführung eines Ministers." Zwischen dem Grußwort und der privaten Immobilienfinanzierung bestehe kein Zusammenhang. Auch Stafrechtler Dr. Yves Georg hält eine Strafbarkeit Lindners in einem Gastbeitrag auf LTO für fernliegend.
Die Aufhebung der Immunität ist Voraussetzung für ein Ermittlungsverfahren. Die Entscheidung trifft der Bundestag, der zu Beginn der Legislatur allerdings beschlossen hat, solche Anliegen grundsätzlich zu genehmigen.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Vorermittlungen gegen Christian Lindner: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50767 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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