Der Bundestag hat eine bessere Entschädigung für im Auslandseinsatz verletzte Soldaten auf den Weg gebracht. Die Parlamentarier berieten am Freitag erstmals ein Gesetz, das eine einmalige Entschädigungssumme von 150.000 Euro vorsieht, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Soldaten drastisch eingeschränkt ist.
Die Koalitionsfraktionen wollen dabei sogar noch weiter gehen als vom Bundeskabinett vorgeschlagen. Die Entschädigung soll schon ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 Prozent statt 50 Prozent gezahlt werden. Die Summe soll fast verdoppelt werden. Derzeit liegt sie bei 80.000 Euro.
Die Versorgung verwundeter Soldaten wurde bereits 2004 und 2007 geändert. "Ich freue mich, dass wir uns einig sind, hier weitere Verbesserungen vorzunehmen", sagte Verteidigungsminister Thomas de Maizière im Bundestag. Der CDU-Politiker hatte in der vergangenen Woche die bisher rund 300.000 Heimkehrer aus Auslandseinsätzen erstmals als Veteranen bezeichnet und ihre Unterstützung zu einem Schwerpunkt seiner Politik erklärt.
Das geplante Gesetz soll nicht nur die Situation seelisch oder körperlich verwundeter Soldaten verbessern, sondern Hinterbliebene von getöteten Soldaten besser entschädigen. Die neuen Regeln sollen rückwirkend ab dem 1. Juli 1992 gelten.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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Bundestag: Verletzte Soldaten sollen besser entschädigt werden . In: Legal Tribune Online, 03.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4452/ (abgerufen am: 26.04.2024 )
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