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Elektronische Fußfessel und Fluggastdatenspeicherung: Bun­destag ver­ab­schiedet Sicher­heits­ge­setze

27.04.2017

Mann im Serverraum

© kiri - Fotolia.com

Elektronische Fußfesseln und die Speicherung von Fluggastdaten sollen Deutschland sicherer machen; eine höhere Strafandrohung Polizisten vor Angriffen schützen - so verspricht es die große Koalition. Die Opposition bekundet Zweifel.

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Mit einer ganzen Reihe von Sicherheitsgesetzen soll der Schutz vor Terrorangriffen verbessert werden. Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen machte der Bundestag am Donnerstag den Weg dafür frei, sogenannte Gefährder mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen. Zudem beschlossen die Abgeordneten, die IT-Strukturen beim Bundeskriminalamt (BKA) umfassend zu modernisieren. Am späten Abend sollte der Bundestag darüber hinaus ein Gesetz zur Speicherung von Fluggastdaten verabschieden. Die Airlines werden damit verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das BKA weiterzuleiten. Auch der Schutz von Polizisten und Rettungskräften soll durch höhere Strafen verbessert werden.

CDU/CSU und SPD sehen in den Neuregelungen einen großen Schritt für mehr Sicherheit in Deutschland. Die Opposition warnt hingegen vor einer Einschränkung der Bürgerrechte und zweifelt zudem an der Wirksamkeit der Gesetze. So erklärten Martina Renner von der Linken und die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic, eine Fußfessel halte niemanden von einem Anschlag ab.

EuGH-Urteil zu Fluggastdatenspeicherung steht noch aus

Beim Thema Fluggastdaten warben die Grünen für eine Verschiebung der Abstimmung. Die Rechtspolitikerin Renate Künast machte sich dafür stark, das umstrittene Gesetz bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zu verabschieden. Künast sprach von einem "massiven Eingriff in Grundrechte". Es sei strittig, ob das Vorhaben überhaupt der europäischen Grundrechtecharta entspreche. Eine Bewertung des EuGH zu dieser Frage wird in Kürze erwartet. Dabei geht es um das Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und Kanada.

Die Veränderungen beim BKA gehen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zurück. Das hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die umfangreichen Befugnisse zur Terrorabwehr teilweise verfassungswidrig sind. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte, die Neufassung des BKA-Gesetzes mache den Weg frei für eine moderne IT-Infrastruktur bei der Behörde. Die Opposition äußerte hingegen die Vermutung, dass die Reform wieder in Karlsruhe landen werde.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) lobten hingegen den Umbau der IT-Strukturen. "Es war an der Zeit, das Instrumentarium des Bundeskriminalamtes (...) den Erfordernissen der aktuellen internationalen Terrorismusbekämpfung so weit wie möglich anzupassen", sagte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow. DPolG-Chef Rainer Wendt ergänzte, die Schaffung eines zentralen Datenpools beim BKA sei überfällig gewesen.

Höhere Strafe für Angriffe auf Polizisten

Ferner beschloss der Bundestag höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute. Die Bundesregierung hatte sich für eine Reform stark gemacht. Künftig drohen für solche Attacken bis zu fünf Jahre Haft. Das gilt auch für Übergriffe gegen Einsatzkräfte bei einfachen Diensthandlungen wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen. Auch wer Rettungseinsätze behindert, soll künftig härter bestraft werden.

Die Opposition lehnte die Verschärfung als überflüssige "Symbolpolitik" ab. Für die Linke räumte Frank Tempel zwar eine "zunehmende Verrohung" in der Gesellschaft ein. Diese sei aber nur durch bessere Prävention und durch mehr Personal bei Polizei und Staatsanwaltschaften zu bekämpfen. Viele Verfahren würden zudem wegen Geringfügigkeit eingestellt, weil die Kapazitäten der Strafverfolger nicht ausreichten.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Elektronische Fußfessel und Fluggastdatenspeicherung: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22771 (abgerufen am: 14.05.2025 )

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