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21828

Einstimmiger Beschluss des Bundestags: Cannabis auf Rezept für Schwer­kranke

19.01.2017

Medizinisches Marihuana

© Atomazul - Fotolia.com

Cannabis als Medizin - für Krebs- oder Schmerzpatienten soll das nun viel einfacher werden. Und anders als heute müssen künftig die Kassen zahlen. Auch die Opposition war mit dem Koalitionsentwurf einverstanden.

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Schwerkranke können in Deutschland künftig Cannabis auf Rezept verschrieben bekommen. Der Bundestag beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf am Donnerstag einstimmig - nach jahrelangen Debatten über das Thema. Die Krankenkassen müssen die Therapie mit getrockneten Cannabisblüten dann bezahlen.

Wenn ein Arzt begründet eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder Symptome erwartet, kann er Cannabis verschreiben: Etwa bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie. Cannabis als Rauschmittel bleibt weiter verboten.

Der Anbau zu medizinischen Zwecken soll staatlich geregelt werden. Eine Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll sicherstellen, dass in standardisierter Qualität angebaut wird. Die Agentur soll den Cannabis dann kaufen und an Hersteller und Apotheken abgeben. Bis dahin soll auf Importe zurückgegriffen werden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) betonte in einer Mitteilung: "Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden." Bisher hatten Cannabispatienten Sondergenehmigungen gebraucht; das waren deutschlandweit bisher rund 1.000 Menschen.

Opposition lobt Gesetz

Anders als im Parlament üblich lobte die Opposition die Koalition ausdrücklich für das Gesetz. Es lasse "wenig Spielraum zum Meckern", sagte der Drogenexperte der Linken, Frank Tempel. "Chapeau, Frau Mortler!", sagte der Grünen-Experte Harald Terpe zur Drogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU). Schwächen des ursprünglichen Gesetzentwurfs seien im parlamentarischen Verfahren behoben worden.

Die Gesundheitsstaatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) erläuterte, dass Schwerkranke anders als ursprünglich geplant etwa nicht austherapiert sein müssen, bevor ein Arzt Cannabis verschreibt. Der Arzt könne genau hinschauen und bestimmen, dass jetzt ein geeigneter Punkt erreicht sei. Zudem gebe es nun eine verkürzte Frist, innerhalb derer die Krankenkassen die Cannabistherapie erlauben müssen. Statt wie bei anderen Therapien in mehreren Wochen müsse dies innerhalb von drei Tagen geschehen.

Die Folgen von Cannabisgebrauch sollen zudem besser erforscht werden. Ärzte sollen Daten von Cannabispatienten anonymisiert ans BfArM liefern. Tempel forderte, für solche Forschung mehr Geld bereitzustellen. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Cannabispatienten, die Auto fahren, keinen Führerscheinverlust fürchten müssen.

Mehrere Redner betonten, sie seien froh, dass das Thema im Gesetzesverfahren nicht mit der Frage von Cannabis als Rauschgift im Freizeitkonsum verknüpft worden sei. "Es geht nicht um Kiffen auf Rezept", betonte die CDU-Politikerin Karin Maag. Ihr SPD-Kollege Burkhard Blienert sprach sich indessen für eine Entkriminalisierung und regulierten Konsum aus. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Es soll im März in Kraft treten.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Einstimmiger Beschluss des Bundestags: Cannabis auf Rezept für Schwerkranke . In: Legal Tribune Online, 19.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21828/ (abgerufen am: 03.10.2023 )

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