Druckversion
Mittwoch, 13.05.2026, 18:37 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-vzr96-18-explosion-weltkriegsbombe-haftung-recycling-unternehmen
Fenster schließen
Artikel drucken
36317

BGH sieht keine Sorgfaltspflichtverletzung: Recy­cler haftet nicht für Bom­ben­ex­p­lo­sion

05.07.2019

Abrissarbeiten (Symbolbild)

© Animaflora PicsStock - stock.adobe.com

Beim Zerkleinern von Bauschutt explodierte versehentlich eine Weltkriegsbombe. Für Schäden an den Nachbargebäuden haftet das zuständige Recyclingunternehmen aber nicht, so der BGH.

Anzeige

Juristisch ging es am Freitag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um einen Nachbarschaftsstreit und die Frage, welche furchtbaren Zufälle man vorhersehen kann (Urt. v. 05.07.2019, Az. V ZR 96/18 und 108/18).

Ein Recyclingunternehmen aus dem rheinländischen Euskirchen war damit beauftragt, Bauschutt von einer Baustelle zu zerkleinern. Dabei gehörte es zum normalen Prozedere, größere Teile, die nicht in den Schredder passten, zuvor mit einem Zangenbagger zu zerkleinern.

An einem Tag im Januar 2014 sollte ein Mitarbeiter des Unternehmens auf dessen Gelände einen großen Betonklotz mit dem Bagger zerkleinern. Was er nicht wusste, war, dass sich unter dem Beton ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg befand. Die Bombe explodierte beim Zerkleinern, tötete den Baggerfahrer und verletzte zwei weitere Mitarbeiter schwer. Insgesamt wurden 13 Menschen verletzt. Die Druckwelle war so mächtig, dass noch 400 Meter entfernt Fensterscheiben zerbarsten.

Versicherer benachbarter Grundstücke verlangen Regress

In Karlsruhe ging es nun um den Schaden, der an den Nachbargebäuden des Gewerbegrundstücks entstanden war. Die Versicherer der beiden Gebäude, die zunächst den Schaden reguliert hatten, wandten sich daraufhin an das Recyclingunternehmen und verlangten Regress in Höhe von mehr als einer Million Euro, schließlich habe der Entsorger so etwas vorherzusehen. Die Versicherer beriefen sich auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung* und einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch.

Dass eine Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg im Schutt auf einen Recyclinghof gerät, scheint sehr selten zu sein: Die Richter am Landgericht Bonn und am Oberlandesgericht Köln waren als Vorinstanzen nur auf einen vergleichbaren Fall gestoßen.

Die Instanzgerichte entschieden letztlich nicht im Sinne der Versicherer, sodass die Sache schließlich beim V. Zivilsenat des BGH landete. Der sah nun aber ebenfalls keine Veranlassung, das Unternehmen für die Bombenexplosion in Haftung zu nehmen.

BGH: Sichtprüfung ohne  Befund

Bei ganz normalem Bauschutt, so die Ansicht des Senats, müsse nicht damit gerechnet werden, dass ein größeres Betonstück eine Bombe enthält. Im vorliegenden Fall sei dem Unternehmen nichts bekannt gewesen, was darauf hätte schließen lassen, dass solch eine Gefahr besteht. Es könne auch nicht verlangt werden, dass ein Recyclingunternehmen jeden Bauschutt zunächst mit technischen Hilfsmitteln auf Explosivstoffe untersuche, so der BGH. "Natürlich ist eine Sichtprüfung erforderlich", sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann. In dem Fall hatte die Bombe laut Augenzeugenberichten aber nirgendwo herausgeragt. Zudem hätte die Überprüfung, um effektiven Schutz für alle Beteiligten zu gewährleisten, nach Ansicht der Karlsruher Richter auch schon auf der Abbruchstelle, also vor dem Abtransport der Bruchstücke geschehen müssen.

So scheiterte zunächst der Anspruch aus unerlaubter Handlung, doch auch einen verschuldensunabhängigen nachbarschaftsrechtlichen Ausgleichsanspruch vermochte der BGH nicht zu erkennen. Denn wenngleich die Firma die Explosion verursacht habe und damit juristisch als Störerin anzusehen sei, handele es sich nicht um eine in der Nutzung des Grundstücks begründete Gefahr. Dem Risiko, dass ein Blindgänger auf dem Grundstück explodiert, stehe die Firma nicht näher als der geschädigte Nachbar. Die Explosion habe die Beteiligten, wie es in der Mitteilung des BGH heißt, "gleichermaßen zufällig und schicksalhaft" getroffen.

Dass die Bombe ausgerechnet dort hochgegangen sei, sei reiner Zufall gewesen, sagte Stresemann. Das hätte "genauso gut schon auf der Baustelle passieren können" oder beim Transport des Schutts. "Es ist letztlich ein gesamtgesellschaftliches Risiko." Anders sähe die Sache laut Urteil nur aus, wenn das Gelände einem Unternehmen gehört hätte, das auf Bombenentschärfungen spezialisiert ist.

Viele Blindgänger in NRW 

Fast 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs liegen in Deutschland immer noch viele Blindgänger. Normalerweise werden sie bei systematischen Suchen rechtzeitig entdeckt und entschärft oder kontrolliert gesprengt. Dabei stützen sich die Experten vor allem auf alte Luftbilder, die die Alliierten vor und nach ihren Angriffen machten. Es gibt aber auch immer wieder Zufallsfunde.

Nordrhein-Westfalen mit seiner Schwerindustrie war besonders stark von den Luftangriffen betroffen. Dort haben Kampfmittelbeseitiger allein im vergangenen Jahr noch mehr als 2.800 Bomben unschädlich gemacht. 291 davon hatten ein Gewicht von 50 Kilogramm oder mehr.

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

*Anm. d. Red.: Fehler ausgebessert am Tag der Veröffentlichung, 17.16 Uhr

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH sieht keine Sorgfaltspflichtverletzung: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36317 (abgerufen am: 13.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Haftung
    • Nachbarschaftsrecht
    • Schadensersatz
    • Unternehmen
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Das Bild zeigt eine Benutzeroberfläche eines KI-Chatbots, der zur Haftungsfrage bei Falschaussagen beitragen könnte. 12.05.2026
KI

OLG lässt BGH-Revision zu:

Wer haftet für Fal­sch­aus­sagen des KI-Chat­bots?

Ein KI-Chatbot vergab großzügig nicht existierende Facharztbezeichnungen. Das OLG Hamm rechnet die Aussagen den verantwortlichen Ärzten zu – die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Volkswagen-Werk, Symbol für die aktuellen rechtlichen Herausforderungen im Dieselverfahren und Investorenaussagen. 12.05.2026
Abgasaffäre

Kapitalmarktrecht und Dieselverfahren:

Ver­ur­teilter Ex-Manager sagt im VW-Inves­to­ren­pro­zess aus

Im milliardenschweren Anlegerprozess zur VW-Dieselaffäre kommt es auf die Kenntnis der Konzernspitze von illegalen Abschalteinrichtungen an. Nun sagt Wolfgang Hatz aus – ein früherer Audi-Manager, der selbst wegen Betrugs verurteilt wurde.

Artikel lesen
Jennifer Oellig 08.05.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Jen­nifer Oellig

Menschlichkeit ist ein großer Anteil jeder anwaltlichen Tätigkeit, sagt Jennifer Oellig. Die Rechtsanwältin erzählt von einem missglückten Jobwechsel und teilt ihre Meinung zu Anwaltsrankings.

Artikel lesen
§ 477 BGB (aF) 07.05.2026
BGH

BGH zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB:

"Könnte auch etwas anderes gewesen sein" reicht nicht

Zeigt sich beim Verbrauchsgüterkauf ein Mangel, darf die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht ausgeschlossen werden, weil theoretisch auch andere, nicht dem Verkäufer zurechenbare Gründe denkbar wären. Das hat der BGH entschieden.

Artikel lesen
Drei Pferde auf einer Weide. Eines tritt aus. 30.04.2026
Tierhalterhaftung

LG Köln zum Pferdetritt:

8.000 Euro Behand­lungs­kosten nach Streit zwi­schen "Diva" und "Bella"

Wenn Pferde ihre Rangordnung klären, fliegen häufig die Hufe. Wer für die Tierarztkosten aufkommt, wenn die Kennenlernphase auf der Weide mit der schweren Verletzung eines Tieres endet, entschied nun das LG Köln.

Artikel lesen
Mann sitzt auf einem Porsche, daneben drei Hunde, die ihn anbellen (Symbolbild / KI) 29.04.2026
Tierhalterhaftung

AG München zur Tierhalterhaftung:

Paket­bote erschrickt vor Hunden und springt auf teuren Por­sche

Ein Mann, dessen Hunde einen Lieferanten erschrecken, kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn der Bote sich per Sprung auf den teuren Porsche Cayenne rettet. Das AG sieht die Verantwortung für den Blechschaden ganz beim Tierhalter.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von DLA Piper UK LLP
Coun­sel / Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Steu­er­recht

DLA Piper UK LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter und Re­fe­ren­da­re | Cor­po­ra­te / M&A I...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Linklaters
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Pri­va­te Equi­ty...

Linklaters, Frank­furt am Main

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Steu­er­recht

CMS, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

13.05.2026

Selbständiges Beweisverfahren, Urkundenprozess und Kostenvorschussklage

13.05.2026

Fortbildung Strafrecht im Selbststudium/ online

15.05.2026

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH