Druckversion
Montag, 16.06.2025, 13:53 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-viii-zr118-19-miete-betriebskosten-einsichtsrecht-mieter-zahlungsbelege
Fenster schließen
Artikel drucken
43840

BGH zur Betriebskostenabrechnung: Nicht nur die Rech­nung, bitte!

28.12.2020

Betriebskostenabrechnung

perschfoto - stock.adobe.com

Vermieterinnen müssen ihren Mietern zwecks Betriebskostenabrechnung nicht nur die Rechnungen präsentieren, sondern auch die Zahlungsbelege. Sonst könnten Mieter geforderte Beträge nicht richtig überprüfen, so der BGH.

Anzeige

Bei der Betriebskostenabrechnung müssen Vermieterinnen ihren Mietern auch Zahlungsbelege zeigen - und nicht nur Rechnungen. Denn mit Hilfe dieser Belege könne der Mieter die Berechtigung der Beträge überprüfen, die er zahlen soll, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 09.12.2020, Az. VIII ZR 118/19) in Karlsruhe. So könne der Mieter zum Beispiel sehen, ob die Vermieterin die Rechnungsbeträge so wie in der Abrechnung ausgewiesen beglichen habe - und nicht etwa Kürzungen vorgenommen oder von Preisnachlässen profitiert habe. Auch sei die Belegeinsicht dafür gedacht, mögliche Versehen bei der Abrechnung zu entdecken.

Der VIII. Zivilsenat des BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Berlin, das einem Mieter Recht gegeben hatte. Dieser hatte eine Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 in Höhe von mehr als 1.000 Euro verweigert, weil die Vermieterin nicht auch die Zahlungsbelege offenlegen wollte.

Der BGH wies die Revision der Vermieterin nun zurück. Solange dem Mieter eine nach § 259 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berechtigterweise begehrte Belegeinsicht nicht gewährt werde, stehe diesem ein aus § 242 BGB folgendes (temporäres) Leistungsverweigerungsrecht zu, entschied der BGH. Das Einsichtsrecht des Mieters beziehe sich dabei neben den Rechnungen auch auf die dazugehörigen Zahlungsbelege. "Denn mit Hilfe dieser Belege wird der Mieter in die Lage versetzt, die Berechtigung der jeweils in Rechnung gestellten Beträge zu überprüfen", heißt es im Urteil. Ein besonderes Interesse müsse dafür nicht dargelegt werden. Das allgemeine Interesse des Mieters, die Abrechnung des Vermieters zu kontrollieren, genüge bereits. 

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zur Betriebskostenabrechnung: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43840 (abgerufen am: 16.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Betriebskosten (Mietrecht)
    • Mietwohnung
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Anwohner und Ladeninhaber versuchen, ihre Häuser vom Schlamm zu befreien und unbrauchbares Mobiliar nach draußen zu bringen. 30.05.2025
Hochwasser

Bundesjustizministerin drängt auf Versicherungspflicht gegen Elementarschäden:

"Ohne bes­seren Ver­si­che­rungs­schutz wird es nicht gehen"

Im Koalitionsvertrag steht es schon, jetzt drängt die Bundesjustizministerin auf die Umsetzung: Eine Versicherungspflicht gegen Schäden etwa bei Hochwassern soll kommen. Wer könnte das zahlen und wen verpflichten?

Artikel lesen
Mann sitzt besorgt in seiner Wohnung 12.05.2025
Mietwohnung

BGH zu Härtefall nach Eigenbedarfskündigung:

Gesund­heits­zu­stand muss nicht zwin­gend mit ärzt­li­chem Attest belegt werden

Ein Mieter mit psychischen Beschwerden muss diese nicht mit einem fachärztlichen Attest belegen. Die Beurteilung seines Psychoanalytikers genügt, um einen Härtefall gegen die Eigenbedarfskündigung zu begründen, stellt der BGH klar.

Artikel lesen
Beschädigte Tür 02.05.2025
Schadensersatz

LG Köln zum Dazwischentreten Dritter:

Polizei tritt Tür ein, Mieter haften

Eine Tür wird von der Polizei aufgebrochen – zahlen müssen am Ende nicht etwa die Beamten oder der Staat, sondern die Mieter. Warum das so ist, hat jetzt das LG Köln entschieden.

Artikel lesen
Geräumige Stadtwohnung (Symbolbild) 07.04.2025
Sittenwidrigkeit

BGH zum kollusiven Zusammenwirken bei Mietverträgen:

Günstig Mieten nicht gleich illegal

177 Quadratmeter in Berlin für 600 Euro im Monat – so ein Mietvertrag kann nicht wirksam sein oder? Doch, meint der BGH. Zumindest genügen die günstigen Bedingungen allein noch nicht, um Sittenwidrigkeit anzunehmen. 

Artikel lesen
Neubauwohnungen 19.03.2025
Städtebau

Schnelleres Bauen im Fokus von Schwarz-Rot:

Wie ein "echter" Bau-Turbo zünden könnte

Union und SPD haben angekündigt, die Bauwirtschaft anzukurbeln. Reicht es dafür aus, die auf der Strecke gebliebene Baurechtsnovelle der Ampel zu reaktivieren oder braucht es mehr? Peter Neusüß und Reinhard Sparwasser analysieren die Lage.

Artikel lesen
Mietshaus in Berlin mit Fernsehturm im Hintergrund 20.12.2024
Mietpreisbremse

Zweite Berliner Mietpreisverordnung bestätigt:

BGH hält Ver­län­ge­rung der Miet­p­reis­b­remse bis 2025 für ver­fas­sungs­gemäß

Der Mietrechtssenat des BGH entschied, dass der Berliner Senat die Mietpreisbremse 2020 wirksam bis 2025 verlängert hat. Denn die zugrundeliegenden, 2020 geänderten BGB-Vorschriften zur Mietpreisbremse seien mit dem Grundgesetz vereinbar.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von VirchowBund
Ver­bands­ju­rist / Ver­bands­ju­ris­tin (m/w/d)

VirchowBund , Ber­lin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Cott­bus

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Neu­rup­pin

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Düs­sel­dorf

Logo von ARQIS
Prak­ti­kan­ten (m/​w/​d) AR­QIS Sum­mer School 2025

ARQIS , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Webinar Weltraumrecht «Wettlauf ins All – Europas Rolle, Liechtensteins Beitrag»

17.06.2025

Webinar: RVG-Erhöhung 2025 – so rechnen Sie richtig ab!

18.06.2025

Webinar: RVG-Erhöhung 2025 – so rechnen Sie richtig ab!

18.06.2025

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
Die RVG-Reform 2025 - so rechnen Sie richtig ab!

18.06.2025

Triff Möhrle Happ Luther auf der Stellenwerk Messe Hamburg

18.06.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH