Druckversion
Freitag, 23.01.2026, 03:23 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-v-zr173-19-trittschall-wohnung-fliesen-weg-schallschutz-gebauede
Fenster schließen
Artikel drucken
42016

BGH zum Lärmschutz in der WEG: Tep­pich statt Fliesen

26.06.2020

Frau hält sich Kissen über die Ohren (Symbolbild)

Antonioguillem - stock.adobe.com

Weil jeder Schritt auf den Fliesen zu hören ist, kommt der Nachbar in der Wohnung darunter nicht zur Ruhe. Was aber, wenn der Schallschutz in dem Gebäude sowieso mangelhaft ist? Der BGH hat nun entschieden, wer für Ruhe sorgen muss.

Anzeige

Wenn der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung Teppich durch Fliesen ersetzt und es deswegen in der Etage darunter lauter wird als zulässig, liegt der Fall eigentlich klar. Wie liegt der Fall aber, wenn die Trittschalldämmung im Gebäude insgesamt mangelhaft ist und die Fliesen ohne diesen Mangel gar nicht zu laut wären? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Freitag entschieden, dass der Nachbar unter der mit Fliesen ausgestatteten Wohung auch in einem solchen Fall die Einhaltung der schallschutztechnischen Mindestanforderungen verlangen kann (Urt. v. 26.06.2020, Az. V ZR 173/19).

Das Haus, in dem die sich streitenden Parteien wohnen, ist Baujahr 1962. Das Dachgeschoss wurde 1995 ausgebaut und mit Teppichboden ausgestattet. 2008 ließ der damals neue, in dem Fall nun beklagte Eigentümer des Dachgeschosses den Teppichboden durch Fliesen ersetzen. In dem Rechtsstreit beklagt sich die darunter wohnende Partei über den Geräuschpegel. Strittig war nun, ob die Fliesen wiederum jetzt wieder durch Teppich oder einen ähnlich dämpfenden Bodenbelag ersetzt werden müssen beziehungsweise sich der Dachgeschossbewohner um eine Lösung kümmern muss.

Ein Gutachten jedenfalls ergab, dass die Trittschalldämmung des Gebäudes insgesamt nicht den Mindestanforderungen entspricht.

Schallschutzniveau darf nicht verschlechtert werden

Der Anwalt des Dachgeschosssbewohners hatte in der Verhandlung im März argumentiert, dass die Fliesen ordnungsgemäß verlegt worden seien und sich der Eigentümer darauf verlassen durfte, dass die Geschossdecke den notwendigen Trittschallschutz gewährleiste. Deshalb müsse die Wohungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Sanierung bezahlen.

Für die klagende Partei aus der darunter liegenden Wohnung hatte deren Anwalt entgegnet, der Dachgeschossbewohner könne die Gemeinschaft ja in Anspruch nehmen, wenn er die 2008 verlegten Fliesen durch einen leiseren Bodenbelag ersetzen lässt. Mache er das nicht, liege die Verantwortlichkeit bei ihm. Außerdem, so die klagenden Nachbarn von unten, hätte es Möglichkeiten gegeben, zu verhindern, dass sich mit den Fliesen der Trittschall verstärke, etwa mit einer dämmenden Unterlage.

Der BGH sah das nun ähnlich und wies die Revision des beklagten Dachgeschossbewohners zurück. Zwar müsse der Schallschutz in erster Linie durch die im Gemeinschaftseigentum stehenden Bauteile gewährleistet werden, insbesondere durch die Art und den Aufbau der Geschossdecke und des Estrichs. Daraus folgt nach Auffassung des Senats aber nur, dass das bislang erreichte Schallschutzniveau bei Eingriffen in das Gemeinschaftseigentum im Prinzip erhalten bleiben muss und jedenfalls nicht signifikant verschlechtert werden darf. Daran, dass der Wohnungseigentümer bei der Änderung des Bodenbelags gehalten ist, die schallschutztechnischen Mindestanforderungen einzuhalten, ändere das aber nichts.

Anders könne es zwar sein, wenn der Wohnungseigentümer bei mangelhafter Trittschalldämmung des Gebäudes keine zumutbare Abhilfemöglichkeit habe. Laut BGH ist dem Nachbarn die Einhaltung der Mindestanforderungen aber zumutbar, etwa durch die Verlegung eines Teppichbodens oder die Anbringung eines zusätzlichen Bodenbelags auf die bestehenden Fliesen. Welche Maßnahme er ergreift, bleibe ihm überlassen. Demgegenüber sei die Erneuerung des Gemeinschaftseigentums aufwändiger und mit weitaus höheren Kosten verbunden, so das Gericht.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zum Lärmschutz in der WEG: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42016 (abgerufen am: 23.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Lärmschutz
    • Nachbarschaftsrecht
    • Wohneigentum
    • Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Grundstück des "Rangsdorfer Hausdramas" 07.01.2026
Wohneigentum

Oberlandesgericht sagt Termin ab:

Wird es einen Ver­g­leich im "Rangs­dorfer Haus­drama" geben?

Zwei Eheleute ersteigern ein Grundstück, bauen ein Haus und gründen eine Familie. Dann sollen sie das Gebäude abreißen und ausziehen, sie wären ruiniert. Nach einer BGH-Entscheidung sollte es vor dem OLG weitergehen, doch der Termin entfällt.

Artikel lesen
Die Berliner Warnmeldung am Morgen ist auf einem Handy zu sehen, mit dem ein Betroffener seinen Stromkasten ausleuchtet 07.01.2026
Strom

Energieversorgung in Berlin wiederhergestellt:

Welche Ver­si­che­rungen nach Strom- und Hei­zungs­aus­fall greifen

Zehntausende Bürger Berlins dürfen aufatmen: Am Mittwoch ist im Südwesten der Stadt die Stromversorgung wieder angelaufen. Wie steht es nun um die Rechte der Betroffenen? Welche Versicherung kommt für eventuelle Schäden auf?

Artikel lesen
Eingang zum Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe 02.01.2026
BGH

Untervermietung, Verbrenner-Aus, Impfschäden:

Was der Bun­des­ge­richtshof 2026 wann ent­scheiden will

Untervermietung als Geschäftsmodell, Klimaklagen gegen Verbrenner, Corona-Impfschäden und mehr: Für wegweisende Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof 2026 schon Termine angesetzt. Welche das sind und worum es geht, hier in der Übersicht.

Artikel lesen
Ein mehrgeschossiges Gebäude zeigt die Architektur einer Wohnungseigentümergemeinschaft, relevant für die BGH-Rechtsprechung zu Wohn­geldansprüchen. 09.12.2025
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

BGH mit Grundsatzurteil zur Wohnungseigentümergemeinschaft:

Kein Zurück­be­hal­tungs­recht gegen Wohn­geld­an­sprüche der WEG

Eine WEG beschließt regelmäßig Wohngeld und Rücklagen, die die Eigentümer in der Folgezeit zahlen müssen. Gegen diesen Anspruch der Gemeinschaft, kann der einzelne Wohneigentümer kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, entschied der BGH.
 

Artikel lesen
Ein geöffnetes Gartentor mit Zaun neben Hecken 31.10.2025
Eigentum

LG Köln zum Nachbarschaftsstreit:

Ein Tor ver­ei­telt nicht auto­ma­tisch das Wege­recht

Wenn es mit dem Nachbarn Streit gibt, werden plötzlich Dinge zum Zankapfel, die vorher überhaupt kein Problem waren. Deshalb musste das LG Köln jetzt über ein Tor auf einem Weg entscheiden, das dort schon seit über zehn Jahren steht.

Artikel lesen
Moderne Wohnanlage mit Balkonen, symbolisiert die Gemeinschaft und mögliche Kostenverteilung unter den Eigentümern nach Mehrheitsbeschlüssen. 24.10.2025
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

BGH: Weites Ermessen bei Kostentragungspflicht in der WEG:

Hohe Vor­schüsse? Bei Mehr­heits­ent­schei­dung müssen alle zahlen

Bei WEG-Beschlüssen zu Vorschusszahlungen, etwa für zukünftige Reparaturen, steht Wohnungseigentümern ein weiter Spielraum zu. Auch was die Höhe der Umlagen betrifft. Das entschied der BGH - zulasten eines einzelnen Eigentümers.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Be­reich Real Es­ta­te Pri­va­te Equi­ty (m/w/d)...

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von ADVANT Beiten
As­so­cia­te (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

ADVANT Beiten , Mün­chen

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Real Es­ta­te & Pu­b­lic

CMS Deutschland , Stutt­gart

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / Real Es­ta­te

CMS Deutschland , Stutt­gart

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm FPS in Practi­ce, Herbst 2026

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Handels- und Gesellschaftsrecht im Selbststudium/ online

23.01.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
7. Deutscher Arbeitsrechtstag

28.01.2026, Berlin

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

23.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH