Druckversion
Donnerstag, 8.06.2023, 03:40 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-urteil-xi-zr-405-12-xi-zr-170-13-bank-kreditvertraege-bearbeitungsentgelt-klausel-nichtig/
Fenster schließen
Artikel drucken
11963

BGH zu Verbraucherkrediten: Banken dürfen kein Bearbeitungsentgelt verlangen

13.05.2014

Vertragsunterzeichnung

© Jeanette Dietl - Fotolia.com

Vorformulierte Bestimmungen in einem Darlehensvertrag, nach denen eine Bearbeitungsgebühr fällig wird, sind unwirksam. Banken müssten ihre Kosten vielmehr über die Zinsen decken, entschied der BGH am Dienstag. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden setzte sich damit gegen Postbank und National-Bank durch.

Anzeige

Banken dürfen in Verträgen über Verbraucherkredite kein Bearbeitungsentgelt verlangen. Nach dem Leitbild der einschlägigen Regelung, § 488 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), müssten Banken ihre anfallenden Kosten allein durch den laufzeitabhängigen Zins decken. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe in zwei Revisionsverfahren (Urt. v. 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12, XI ZR 170/13).

Der Verbraucherschutzverein "Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V." hatte gegen die Postbank und die National-Bank geklagt. Die Kreditinstitute hatten in ihren Verträgen jeweils ein "Bearbeitungsentgelt" ausgewiesen. Diese Klauseln seien Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und damit einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB zugänglich, entschieden die Richter. Es handele sich nicht etwa um kontrollfreie Preisabreden, sondern um Nebenabreden. Nur letztere können einer AGB-Prüfung unterzogen werden.

Der Zins muss reichen

Da beide Banken ausdrücklich ein "Bearbeitungsentgelt" verlangt hätten, sei davon auszugehen, dass die Banken ein zusätzliches Entgelt berechnen wollten, um ihren Arbeitsaufwand zu liquidieren. Das jedoch sei nicht zulässig, denn dabei handele es sich nicht um eine Sonderleistung seitens der Banken. Der Bearbeitungsaufwand ergebe sich etwa durch Bonitätsprüfung, Datenerfassung oder auch Vertragsgespräche. Diese Tätigkeiten stünden aber alle im Interesse des jeweiligen Kreditinstituts oder folgten aus bestehenden eigenen Rechtspflichten, so der BGH.

Nach § 488 Abs. 1 S. 2 BGB stelle der vom Kreditnehmer zu zahlende Zins den Preis für das gewährte Darlehen dar. Daneben könne kein Entgelt verlangt werden, da dies den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung zuwiderliefe. Es benachteilige den Kunden auch entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Denn er dürfe gerade davon ausgehen, dass sämtliche Bearbeitungskosten durch den Zins abgedeckt würden.

Schließlich hätten die beklagten Banken nicht dargelegt, warum die Klauseln bei der gebotenen umfassenden Interessensabwägung dennoch angemessen sein sollten. Solche Argumente seien für das Gericht auch nicht ersichtlich.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu Verbraucherkrediten: Banken dürfen kein Bearbeitungsentgelt verlangen . In: Legal Tribune Online, 13.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11963/ (abgerufen am: 08.06.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Banken
    • Kredite
    • Vertragsrecht
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
09.05.2023
BGH

BGH zu Schuldscheindarlehen:

NRW unter­liegt im Streit um Nega­tiv­zinsen

Sinkt ein variabler Zinssatz unter Null, muss der Darlehensgeber keine Negativzinsen zahlen. Es bleibt dabei, dass bei einem Darlehensvertrag der Kreditnehmer der Zahler des Zinses ist, stellte der BGH am Dienstag fest.

Artikel lesen
27.04.2023
Vertragsrecht

BGH zu verlegter Corona-Hochzeit:

Foto­grafin steht nach Kün­di­gung Geld zu

Ein Paar aus Hessen will seine Hochzeit im Sommer 2020 nicht mit Maske und Abstand feiern. Die kirchliche Trauung wird verschoben, das Paar kündigt der Fotografin. Bezahlt werden muss sie trotzdem, wie der BGH entschied.

Artikel lesen
07.06.2023
Klimaproteste

LTO liegt Beschluss vor:

Durfte die Polizei "letz­te­ge­ne­ra­tion.de" kapern?

Warum wurde die Webseite der "Letzten Generation" im Zuge der Razzia komplett abgeschaltet – und war das verhältnismäßig? Darf die Polizei eine Webseite für ihre eigene Warnung nutzen? Ein Gerichtsbeschluss wirft neue Fragen auf.

Artikel lesen
07.06.2023
Volksabstimmung

Vorerst kein neues Radgesetz für Bayern:

Ver­fas­sungs­ge­richtshof hält Volks­be­gehren für unzu­lässig

Ein neues Radgesetz sollte in Bayern für besser ausgebaute Radwege sorgen. Knapp 30.000 Menschen unterzeichneten ein entsprechendes Volksbegehren. Nun stellt sich jedoch der BayVerfGH in die Quere: das Volksbegehren sei unzulässig.

Artikel lesen
07.06.2023
Diskriminierung

Diskriminierungsvorwurf in München:

Jura­fa­kultät der LMU dis­tan­ziert sich von Semina­ran­kün­di­gung

An der LMU sorgt eine Seminarankündigung zum Arbeitsrecht für Aufsehen. Die zu diskutierenden Rechtsfragen darin seien diskriminierend und herablassend formuliert worden. Nun distanziert sich das Professorium von den Passagen seines Kollegen.

Artikel lesen
06.06.2023
Justiz

Die Justiz braucht nicht mehr Personal, sondern Effizienz:

Was Staats­an­wälte und Richter ein­fach besser machen müssen

Statt mehr Personal zu fordern, sollten Richter und Staatsanwälte zuerst auf sich selbst schauen: Mit effizienteren Arbeitsabläufen ließen sich viele Verfahren schneller und besser erledigen, meint Strafverteidiger Sebastian T. Vogel.

Artikel lesen
TopJOBS
Chief Pro­duct Ma­na­ger - di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz , Wies­ba­den

PRAK­TI­KAN­TEN (M/​W/​D) AR­QIS SUM­MER SCHOOL 2023

ARQIS , Düs­sel­dorf

Rich­ter/in auf Pro­be (m/w/d)

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt , Mag­de­burg

Probe­rich­te­rin/Probe­rich­ter (w/m/d)

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern , Schwe­rin

Se­nior Di­gi­tal Pro­duct Ma­na­ger - WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Sta­ti­ons­re­fe­ren­da­re (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Mün­chen

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

MVV Energie AG , Mann­heim

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
18. FGS Doktorandenseminar

16.06.2023, Bonn

Fortbildung Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Selbststudium/online

09.06.2023

Mediation Kompakt im Fernstudium/online

12.06.2023

Health & Law: Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen

12.06.2023, Berlin

Out & About - Ein Event mit unserem LGBTQ+-Netzwerk in Berlin

29.06.2023, Berlin

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH