Druckversion
Montag, 5.10.2026, 18:32 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-die-meinungsfreiheit-schuetzt-auch-links
Fenster schließen
Artikel drucken
3083

BGH: Die Mei­nungs­f­rei­heit schützt auch Links

19.04.2011

Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Links auf fremde Internetseiten auch dann zulässig sein können, wenn sich dort rechtswidrige Angebote befinden. Seit  Dienstag liegt die schriftliche Begründung vor.

Anzeige

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte den Verweis auf eine Kopiersoftware in einem Artikel des Nachrichtendienstes "heise online" für zulässig und entschied damit einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie (Urt. v. 14.10.2010, Az. I ZR 191/08).

Mehrere große Unternehmen der Musikindustrie (darunter BMG, edel, EMI, Sony, Universal und Warner) hatten den Verlag verklagt, weil in einem Bericht über die Software "AnyDVD" ein Link auf die Website des auf Antigua und Barbuda ansässigen Software-Herstellers SlySoft enthalten war. "AnyDVD" hebelt den Kopierschutz von DVDs aus und darf in Deutschland nicht verkauft werden. Damit, so die Argumentation, mache sich Heise gewissermaßen zum Mittäter von Urheberrechtsverletzungen.

Dem schloss sich der BGH - im Gegensatz zu den Vorinstanzen - nicht an. Die nun vorliegende schriftliche Urteilsbegründung dürfte grundsätzliche

Bedeutung erlangen: Wenn ein Beitrag im Internet unter dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit steht, dann gelte dies auch für die darin enthaltenen Links, so die Karlsruher Richter.

Entgegen der Ansicht der Vorinstanz handele es sich bei den Links nicht nur um eine "technische Unterstützungsleistung", begründete der I. Senat seine Entscheidung. "Sie sind vielmehr in die Beiträge (...) als Belege und ergänzende Angaben eingebettet." Deshalb stünden auch die Links unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Ein überwiegendes Informationsinteresse könne auch gegeben sein, "wenn die Berichterstattung eine unzweifelhaft rechtswidrige Äußerung zum Gegenstand hat", so die Karlsruher Richter. Überdies habe Heise in dem Artikel "deutlich auf die Rechtswidrigkeit des Angebots von SlySoft hingewiesen".

Der Justiziar des Heise-Verlags, Joerg Heidrich, bezeichnete die Entscheidung als Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit. "Das Urteil bedeutet eine größere Freiheit in der Berichterstattung von Online-Medien, deren besondere Qualität gerade auch darin liegt, dem Leser über Links sowohl  Quellennachweise als auch weitergehende Informationen anbieten zu können."

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BGH: Heise obsiegt gegen Musikindustrie

Urteil zu Google Books: Kein Klartext zur Zukunft des Urheberrechts

Comicbilder bei Facebook: Das Urheberrecht im Profil

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3083 (abgerufen am: 06.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Urheber
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Handy-Display mit verschiedenen Apps, darunter Facebook und Instagram 17.09.2026
Social Media

Finanzfluss gewinnt gegen Social Media-Plattform:

Meta haftet für Fake-Wer­bung auf Face­book

Betreiber von Social-Media-Plattformen können für Scam-Ads verantwortlich gemacht werden. Da Meta die Anzeige von Werbung und Inhalten auf seiner Plattform steuert, kann sich der Konzern nicht auf fehlende Kenntnis berufen.

Artikel lesen
Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (l) ist das Gesicht der AfD Sachsen-Anhalt, Hans-Thomas Tillschneider (r) 12.09.2026
Podcast

AfD-Regierung verhindern? / Metall auf Metall / Hochstapler:

"Die AfD ein­fach mal regieren lassen, wäre unver­ant­wort­lich"

Die AfD will an die Macht, die anderen Parteien können sich nicht einigen. Wäre eine Expertenregierung ein Ausweg? Warum hat der Streit um “Metall auf Metall” so lange gedauert? Und: Ein Amtsrichter hat sich als Anwalt ausgegeben. Strafbar?

Artikel lesen
Moses Pelham lacht bei einem Auftritt in der Stadtwerke-Arena auf dem Hessentag in Bad Vilbel 2025. 03.09.2026
Kunstfreiheit

BGH entscheidet zum sechsten Mal:

Der (wohl) letzte Bei­trag von "Metall auf Metall" zum Urhe­ber­recht

Seit fast 30 Jahren zieht sich der Prozess "Metall auf Metall". Nun entscheidet der BGH: Sampling kann ein Pastiche und damit zulässig sein. Der Rechtsstreit ist damit immer noch nicht beendet, die Urheberrechtsfragen aber geklärt.

Artikel lesen
Eine ältere Dame schaut Fernsehen. Ob Seniorenheime Extra-Lizenzen abschließen müssen, um ihre Bewohner mit TV-Signalen zu versorgen, hatte der BGH zu entscheiden. 03.09.2026
Fernsehen

BGH zu Urheberrecht und "öffentlicher Wiedergabe":

Senio­ren­heim darf TV-Sig­nale an Bewohner wei­ter­leiten

Damit die Heimbewohner in ihren Zimmern fernsehen können, leiteten die Betreiber die Fernsehsignale weiter. Dafür forderte unter anderem die Gema Extra-Lizenzen. Die braucht es aber nicht, bestätigte nun auch der BGH.

Artikel lesen
Blick auf das Ziviljustizgebäude des Landgerichts Hamburg am Sievekingsplatz 1 im Hamburger Stadtteil Neustadt. 20.08.2026
Medien

In eigener Sache:

Land­ge­richt Ham­burg ver­bietet Absch­reiben bei LTO

Wenn Medien voneinander abschreiben, kann es sich auch dann um eine Urheberrechtsverletzung handeln, wenn übernommene Passagen leicht umformuliert werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Artikel lesen
Ein Presseausweis und ein Stift liegen auf einer Laptoptastatur 06.08.2026
Medien

LG Berlin II:

Anbieter von Pres­se­spie­geln gestärkt

Anbieter von Pressespiegeln sind nur Dienstleister – möchten Urheber der abgebildeten Artikel eine extra Vergütung dafür haben, müssen sie sich an diejenigen wenden, die die Pressespiegel beziehen. Das hat das LG Berlin II klargestellt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von Dentons
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) IP, Da­ta & Tech­no­lo­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von Bitkom e.V.
Le­gal Coun­sel (m/w/d) – Ur­he­ber­recht & Di­gi­tal­po­li­tik

Bitkom e.V., Ber­lin

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Logo von Graef Rechtsanwälte
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) für den Be­reich...

Graef Rechtsanwälte, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

06.10.2026

Logo von eagle lsp
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

06.10.2026

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in der Rechtsberatung: Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua

08.10.2026

Wem gehört, was niemand geschrieben hat?: KI und Urheberrecht in der Beratungspraxis

09.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH