Das Grundstücksverkehrsgesetz soll landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland sichern. Der BGH entschied nun erstmals, wann Genehmigungen von Grundstücksverkäufen nach diesem Gesetz zurückgenommen werden dürfen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen umstrittenen Verkauf von Ackerflächen in Brandenburg an einen Agrarkonzern für ungültig erklärt. Die Richter:innen hoben die Genehmigung des Verkaufs auf, weil diese rechtswidrig gewesen sei, wie das Gericht am Dienstag mitteilte (Beschl. v. 28.04.2022, Az. BLw 5/20). Die Sache wurde zur Neuverhandlung an das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg zurückverwiesen. Der BGH hat nach eigenen Angaben zum ersten Mal darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine rechtswidrig erteilte Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) zurückgenommen werden kann.
In dem Fall ging es um rund 2.262 Hektar Fläche, die für einen Gesamtpreis von rund 26,7 Millionen Euro von 14 Gesellschaften eines Agrarkonzerns an ein Unternehmen verkauft worden waren, das ebenfalls dem Agrarkonzern gehört. Dabei wurde vereinbart, dass die Flächen langfristig an die Verkäufer zurückverpachtet werden sollten. Der zuständige Landkreis genehmigte zunächst den Verkauf, zog die Genehmigung aber später zurück. Inzwischen hatte nämlich eine Kapitalanlagegesellschaft, die zu einem großen Versicherungskonzern gehört, 94,9 Prozent der Geschäftsanteile des ursprünglichen Käufers erworben.
Unrichtige und unvollständige Angaben
Im Antrag zur Genehmigung des Verkaufs hatte der Käufer angegeben, dass der Erwerb der Grundstücke dazu diene, im Zuge einer Umstrukturierung eine konzerninterne Besitzgesellschaft zu schaffen. Diese Angaben waren laut BGH unvollständig und unrichtig, weil die dauerhafte Einbringung der Flächen in eine konzerninterne Besitzgesellschaft gar nicht beabsichtigt gewesen sei. Der Verkauf an die Beteiligungsgesellschaft habe dazu geführt, dass die Genehmigung versagt werden müsse, weil landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt abgegeben worden wäre.
Das Oberlandesgericht muss nun prüfen, ob zum Zeitpunkt des Rücknahmebescheids dringend aufstockungsbedürftige und leistungsfähige Landwirte zu einem Erwerb der Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrags bereit und in der Lage gewesen waren. Dann dürfte die Rücknahme der Genehmigung nach Auffassung der BGH-Richter:innen rechtmäßig sein, weil sie dem Ziel des Grundstückverkehrsgesetzes entsprochen habe, die Agrarstruktur der Bundesrepublik zu verbessern und land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu sichern.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
BGH zum Grundstücksverkehrsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48478 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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