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Internetverband zieht Bilanz: Beschwerden über Hass­rede und Fake News nehmen deut­lich zu

07.03.2017

Hate-Speech (Symbol)

© cirquedesprit - Fotolia.com

Die Juristen der Beschwerdestelle des Internetverbands eco mussten 2016 in 1.564 Fällen aktiv werden. Vor allem wegen des Vorwurfs von Hassrede und Fake News. In Deutschland wurden danach 100 Prozent der Verstöße aus dem Netz entfernt.

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Die Phänomene der Hassrede und Falschnachrichten im Netz haben die Beschwerdestelle des Internetverbands eco im Jahr 2016 zunehmend beschäftigt. Allein der Anteil an Beschwerden wegen rassistischer Inhalte seien um 80 Prozent angestiegen, sagte Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der Beschwerdestelle. Einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung konnten aber etliche Beschwerden nicht standhalten. "Über 50 Prozent der gemeldeten Inhalte waren letztlich nach deutschem Recht nicht zu beanstanden und zulässig, durften daher online bleiben."

"Gerade bei Hasskommentaren ist eine Einschätzung darüber, ob es sich um eine Verletzung einer Person oder einen Straftatbestand handelt, sehr schwierig", sagte Koch-Skiba. Die Beschwerdestelle arbeite dabei intensiv etwa mit dem Bundeskriminalamt und anderen Behörden zusammen. Die Provider würden allerdings oft erst nach einigen Tagen informiert, um eine Strafverfolgung nicht zu gefährden. Eine Löschfrist von 24 Stunden, die in der Politik etwa für Plattformen wie Facebook diskutiert wird, sei auf dieser Basis "außerordentlich sportlich, eigentlich nicht machbar".

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sollte im Auftrag der Koalition mögliche Maßnahmen eruieren, etwa Plattformbetreiber wie Facebook per Gesetz dazu zu bringen, nach Beschwerden innerhalb von 24 Stunden Hetze, Beleidigungen oder Lügen aus dem Netz zu löschen. Gegen diese Pläne sprach sich zuletzt Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries aus. Die Verantwortlichkeit der Betreiber sollte nicht so ausgeweitet werden, dass damit die Rechtsdurchsetzung in private Hände gelange, so die SPD-Politikerin.

Rassistische Einträge oft nicht strafbar

Auch Koch-Skiba betonte: "Strafverfolgung bleibt Aufgabe des Staates. Provider dürfen nicht zu Hilfssheriffs des Staates gemacht werden." Dagegen müsse der Staat durch effektive Strafverfolgung der Täter die Ursachen des Problems bekämpfen und in der Öffentlichkeit ein stärkeres Bewusstsein für illegale Äußerungen schaffen.

Den größten Teil der Beschwerden, die bei der eco-Beschwerdestelle eingegangen sind, hätten mit 63 Prozent kinderpornografische Inhalte ausgemacht, erläuterte Koch-Skiba. Insgesamt seien im vergangenen Jahr 3.517 Fälle gemeldet worden - Spam und Inhalte aus Spezialforen ausgenommen. In 1.564 Fällen wurden die Juristen aktiv. In der Folge wurden weltweit 78 Prozent der Fälle aus dem Netz entfernt, in Deutschland waren es sogar 100 Prozent.

Ziel der Beschwerdestelle sei es, inkriminierte Inhalte in Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden so schnell wie möglich aus dem Netz zu entfernen. Die große Herausforderung sei jedoch herauszuarbeiten, ob die gemeldeten Inhalte überhaupt gegen Gesetze verstoßen. Während das bei dem Verdacht der Kinderpornografie in 83 Prozent der Fälle zutreffe, sei der Anteil mit 45 Prozent bei Beschwerden über rassistische Einträge vergleichsweise gering. In vielen Fällen würden sich bei den gemeldeten Inhalten einem zwar die Nackenhaare aufstellen, doch sie könnten oft strafrechtlich nicht verfolgt werden, sagte Koch-Skiba.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Internetverband zieht Bilanz: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22293 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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