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Vorbeugende Inhaftierung in Berlin: Wegner will Präv­en­tiv­ge­wahrsam auf fünf Tage aus­weiten

16.05.2023

Kai Wegner (CDU), Regierender Bürgermeister, spricht bei der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses.

Berlins Bürgermeister Kai Wegner (CDU) will die Dauer von Präventivgewahrsam in Berlin auf fünf Tage erweitern. Bild: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen 

Um erwartete Straftaten zu verhindern, können Berliner Gerichte in bestimmten Fällen anordnen, dass Menschen zwei Tage eingesperrt werden. CDU und SPD in Berlin wollen aus zwei Tagen nun fünf machen. Das könnte auch Klimaschützer betreffen.

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Berlins neuer Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) will es Polizei und Justiz ermöglichen, mögliche Straftäter fünf Tage vorbeugend zu inhaftieren, um bestimmte Taten zu verhindern. "Wir werden als Koalition die rechtlichen Voraussetzungen für einen bis zu fünftägigen Präventivgewahrsam schaffen", sagte Wegner dem "Tagesspiegel" (Dienstag). "Innen- und Justizsenatorin werden hier Hand in Hand arbeiten." Das Vorhaben ist bereits im Koalitionsvertrag von CDU und SPD enthalten.

Die Möglichkeit eines Präventivgewahrsams gibt es in Berlin bereits für bis zu 48 Stunden. In manchen anderen Bundesländern ist eine längere Dauer erlaubt, in Bayern sind es bis zu 30 Tage. Die vorbeugende Inhaftierung von Klimaschutz-Aktivisten hatte im vergangenen Jahr bundesweit für viele Diskussionen gesorgt.

Unterdessen setzten in Berlin Klimaschutz-Demonstranten auch am Dienstag ihre Straßenblockaden fort. Auch eine Besetzung von Bäumen im Berliner Park Wuhlheide durch Umweltschützer ging weiter. Eine schnelle Räumung durch die Polizei ist laut Senat noch nicht geplant.

Verurteilte Aktivistin beteiligt sich erneut an Blockade

Die Klima-Demonstranten der Gruppe Letzte Generation blockierten am Dienstagmorgen im Berufsverkehr elf große Durchgangsstraßen und Kreuzungen im ganzen Stadtgebiet. Darunter war nach Polizeiangaben auch die Stadtautobahn A100 zwischen Spandauer Damm und Kaiserdamm. Bei mindestens zwei Blockaden hätten sie ihre Hände auf der Straße mit einem speziellen Sand-Klebstoff-Gemisch befestigt. Zum Ablösen muss die Polizei Trennschleifer einsetzen, durch die die Straßen beschädigt und dann wieder repariert werden müssen.

Erneut war die Sprecherin der Gruppe, Carla Hinrichs, bei einer Blockade dabei. Sie hatte sich nach Angaben von Polizisten vor Ort so festgeklebt, dass Straße an zwei Stellen vier Zentimeter tief abgetragen werden musste. Diese Löcher müssen nun wieder gefüllt werden. Hinrichs wurde von der Polizei vorläufig festgenommen. Ob sie wieder freigelassen oder vorbeugend bis Mittwoch ins Gefängnis gesperrt werden sollte, teilte die Polizei auf Anfrage zunächst nicht mit.

In der vergangenen Woche war Hinrichs in Frankfurt am Main wegen einer früheren Aktion zu zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hinrichs teilte mit: "Trotzdem saß ich gestern und auch heute wieder auf der Straße." Sie habe mehr Angst vor dem Klimawandel als vor dem Gefängnis. "Darum werde ich weitermachen, auch wenn ich dafür ins Gefängnis muss."

Die Letzte Generation fordert verstärkte Maßnahmen der Politik gegen den Klimawandel. Ihre Unterstützer kleben sich seit Januar 2022 immer wieder auf Straßen fest, um den Verkehr zu blockieren. Im April hatte die Gruppe ihren Protest in Berlin verstärkt. Vom 16. April bis 7. Mai wurden 151 Straßenblockaden registriert, 8 davon auf Autobahnen.

Bei der Berliner Staatsanwaltschaft gibt es bislang knapp 2.000 Ermittlungsverfahren zu Aktionen der Letzten Generation und einer weiteren Gruppe. 86 Urteile wurden bislang gesprochen, 40 davon sind rechtskräftig. In der Regel wurden die Demonstranten zu Geldstrafen verurteilt, meist wegen Nötigung und Widerstands gegen die Polizei.

LG Potsdam sieht "kriminelle Vereinigung"

Auch die Staatsanwaltschaft Neuruppin führt Ermittlungsverfahren gegen Klimaaktivisten, sie ermittelt wegen Störung öffentlicher Betriebe und des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 Strafgesetzbuch (StGB), sie hatte im Dezember 2022 bundesweit Razzien veranlasst. Ein Betroffener von Maßnahmen hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt. Das Landgericht (LG) Potsdam hatte die Beschwerde bereits Ende April als unbegründet verworfen, wie jetzt bekannt wurde - die Märkische Oderzeitung (MOZ) hatte zuerst berichtet.

Cyrill Klement, Sprecher der Staatsanwaltschaft Neuruppin, sagte der MOZ, das Amtsgericht Neuruppin und dann auch die Staatsschutzkammer des LG Potsdam hätten den Anfangsverdacht damit bestätigt.

Gegenüber LTO äußerte das LG Potsdam lediglich, dass in dem Beschwerdeverfahren ein Beschluss erlassen wurde. Zum Inhalt wollte die Sprecherin keine Angaben machen, weil es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handele, bei dem allein die Staatsanwaltschaft die Pressehoheit habe. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft war bis zur Veröffentlichung des Artikels nicht erreichbar.

dpa/acr/tap/LTO-Redaktion

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Vorbeugende Inhaftierung in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51789 (abgerufen am: 14.01.2026 )

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