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Tanzverbot in BaWü wird gelockert: Party an Weih­nachten

29.10.2015

Party am Feiertag

© Syda Productions - Fotolia.com

Baden-Württemberg tanzt - künftig auch am Gründonnerstag oder Karsamstag. Dann zwar nur eingeschränkt, doch Deutschlands strengstes Feiertagsgesetz inklusive Tanzverboten wird gelockert.

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Baden-Württembergs strenges Tanzverbot an Feiertagen fällt in Teilen. Der Südwesten wolle sich mit der moderaten Modernisierung des Feiertagsgesetzes dem gesellschaftlichen Wandel anpassen, sagte Innenminister Reinhold Gall (SPD) am Donnerstag im Landtag bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs. Demnach soll das Tanzen künftig eingeschränkt auch an Gründonnerstag, am Karsamstag und am ersten Weihnachtstag möglich sein. Bisher galt da ein ganztägiges Verbot.

Gall sagte, dass die Novelle mit den Kirchen abgestimmt sei. Sie hatten vor allem auf einen stillen Karfreitag gepocht. An diesem Tag müsse das Leiden der Welt im Zentrum stehen, forderte etwa die Evangelische Kirche. Der Freitag vor Ostern stehe auch in Zukunft unter besonderem Schutz, versicherte Gall. Tanzveranstaltungen blieben da weiterhin untersagt. Die Religionsfreiheit und die Gottesdienstzeiten blieben geschützt, sagte der Minister.

Baden-Württemberg hat nach eigenen Angaben eines der strengsten Feiertagsgesetze bundesweit. Stimmt der Landtag der am Donnerstag eingebrachten Neufassung des Gesetzes zu, gilt das zentrale Tanzverbot von Gründonnerstag um 18.00 Uhr über den Karfreitag hinaus  bis Karsamstag um 20.00 Uhr. Auch an Allerheiligen und am Buß- und Bettag sowie am Volkstrauertag und am Totengedenktag gibt es Tanzverbote, die aber zeitlich begrenzt sind. Das bisher etwa am Ersten Weihnachtsfeiertag bestehende ganztägige Tanzverbot wird aufgehoben. "Eine solche Regelung ist mit dem Wesen dieses Tages vereinbar", heißt es im Gesetz.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Tanzverbot in BaWü wird gelockert: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17375 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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