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Restitutionsklage vor dem BAG ohne Erfolg: Kündigung von Kirchenmusiker wird nicht neu verhandelt

23.11.2012

Einem gekündigten katholischen Kirchenmusiker bleibt trotz seines Erfolgs vor dem EGMR die Rückkehr an seine Orgel verwehrt. Die Erfurter Arbeitsrichter lehnten am Donnerstag die Wiederaufnahme seines Kündigungsverfahrens ab, da die Klage verspätet und damit unzulässig sei.

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Der Fall des Musikers lag sieben Jahre lang in Straßburg, bevor der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schließlich im Jahr 2010 zugunsten des Klägers geurteilt hatte.

Der Gesetzgeber hatte für Fälle, die der Gerichtshof kippt, eine Stichtagsregelung eingeführt. Danach sollen Verfahren, die in Deutschland rechtskräftig vor dem 31. Dezember 2006 abgeschlossen wurden, dies auch bleiben. Das Verfahren des Kirchenmusikers war bereits 2002 abgeschlossen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte nun die Stichtagsregelung. Diese verstoße weder gegen nationales noch gegen europäisches Recht. Der Gesetzgeber habe einen Gestaltungsspielraum, um derartige Stichtage festzulegen (Urt. v. 22.11.2012, Az. 2 AZR 570/11).

Die katholische Kirche hatte dem Mann im Jahr 1998 wegen einer außerehelichen Beziehung gekündigt. Vor den deutschen Arbeitsgerichten hatte der Kirchenmusiker erfolglos gegen seinen Rauswurf geklagt. Der EGMR sah jedoch darin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens und sprach ihm eine Entschädigung zu.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Restitutionsklage vor dem BAG ohne Erfolg: Kündigung von Kirchenmusiker wird nicht neu verhandelt . In: Legal Tribune Online, 23.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7627/ (abgerufen am: 05.08.2022 )

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