Druckversion
Samstag, 18.07.2026, 03:04 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bag-2-azr-467-21-massenentlassungen-anzeige-soll-angaben-alter-geschlecht-keine-unwirksame-kuendigung
Fenster schließen
Artikel drucken
48506

BAG zu Massenentlassungen: Die Alter­s­an­gabe ist kein Muss

19.05.2022

Frau packt ihre Sachen im Büro zusammen

Bei Massenentlassungen müssen Arbeitgeber gegenüber der Agentur für Arbeit nicht "Soll-Angaben" wie Alter und Geschlecht angeben. Foto: Kekyalyaynen - stock.adobe.com

Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, in Massenentlassungsanzeigen gegenüber der Arbeitsagentur Alter oder Geschlecht der Betroffenen anzugeben. Die "Soll-Angaben" seien nach dem Willen des Gesetzgebers nicht verpflichtend, so das BAG.

Anzeige

Welche Angaben müssen Arbeitgeber bei einer Massenentlassung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit machen? Mit seinem Urteil vom Donnerstag hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Kündigungen auch dann wirksam sein können, wenn Angaben wie Geschlecht oder Alter der Betroffenen fehlen (Urt. v. 19.05.2022, Az. 2 AZR 467/21). Die Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung, weil die Frage in den unteren Instanzen biser sehr unterschiedlich entschieden worden ist.

In dem konkreten Fall ging es um die Kündigung von 17 Arbeitnehmern in einem kleinen Betrieb mit weniger als 60 Beschäftigten. Eine Arbeitnehmerin klagte. Begründung: Ihre Kündigung sei unwirksam, weil die sogenannten Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 S. 5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der Massenentlassungsanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit fehlten. Gemeint sind damit zum Beispiel Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit und Beruf.

Hätte sie damit Recht, wären nicht nur ihre, sondern alle Entlassungen unwirksam. So haben es jedenfalls auch die Vorinstanzen gesehen und der Kündigungsschutzklage der klagenden Frau stattgegeben.  

Fehlende "Soll-Angaben" führen nicht zur Unwirksamkeit

Das Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen hat das BAG nun aufgehoben. Denn das Fehlen der Soll-Angaben allein führe für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitsgebers gegenüber der Agentur für Arbeit. Dies entspreche dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, der deren Angabe gerade nicht verpflichtend vorgeschrieben habe.

Hierrüber dürften sich die nationalen Gerichte nicht im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung des EU-Rechts hinwegsetzen, wie es die Vorinstanzen getan hätten. Eine solche Auslegung sei im Übrigen nämlich schon gar nicht geboten, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits geklärt habe, dass derartige Angaben wie Alter oder Geschlecht in der Anzeige nicht enthalten sein müssen.

Arbeitgeber hätten nun mehr Rechtssicherheit, sagt Patrick Mückl, Partner bei der Kanzlei Noerr in Düsseldorf. "Sie können jetzt auch dem ausdrücklichen Hinweis in dem Anzeigeformular der Agentur für Arbeit zur Freiwilligkeit der Soll-Angaben folgen." Vorher hätte ein OK der Agentur für Arbeit den Unternehmen im Ergebnis nichts genützt,  weil die Arbeitsgerichte etwaige Fehler unabhängig geprüft hätten. Insgesamt sei dies für die Praxis eine große Erleichterung, weil Unternehmen die für die Soll-Angaben erforderlichen Daten häufig jedenfalls nicht vollständig haben und  sie nun nicht aufwendig besorgen müssen, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht.

mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BAG zu Massenentlassungen: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48506 (abgerufen am: 18.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Arbeitsamt
    • Kündigung
    • Unternehmen
  • Gerichte
    • Bundesarbeitsgericht (BAG)
Training im FitX-Fitnessstudio in Essen. 16.07.2026
Verbraucherschutz

BGH zu Pausen-Hinweis bei Fitnessstudiovertrag:

Wer auf "Kün­digen" klickt, soll nicht nochmal wählen müssen

Wer seinen FitX-Vertrag online kündigen wollte, wurde auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet und hatte die Wahl: beenden oder erstmal nur pausieren? Diese Gestaltung verstößt gegen Verbraucherrechte, stellte der BGH klar.

Artikel lesen
Söder, Merz, Bas, Klingbeil bei der Pressekonferenz in Berlin 07.07.2026
Politik

Arbeitsrechtler erklären Reformpaket der Regierung:

Krank­sch­rei­bung ab Tag 1 und andere Streit­themen

AU-Bescheinigung ab dem 1. Tag, Wegfall der telefonischen Krankmeldung, bis zu sechs Befristungen, Änderung beim Kündigungsschutz für Hochverdiener: Das Paket der Koalition hat es in sich, wissen Frauke Biester-Junker und Nico Querbach.

Artikel lesen
Ein Schlüsselmacher mit einer Kundin 25.06.2026
Kündigung

BAG zu Fehler bei Massenentlassungsanzeige:

Unwe­sent­li­ches führt nicht zu unwirk­samen Kün­di­gungen

Kündigungen können trotz Fehlern bei den Angaben in der Massenentlassungsanzeige wirksam sein, so das BAG. Ein Insolvenzverwalter hatte statt der angekündigten 34 am Ende 31 oder 32 Leute entlassen. Das war unschädlich.

Artikel lesen
Eingangsschild der ehemaligen Gazprom-Tochter 24.06.2026
Energie

Generalbundesanwalt hat Sabotageverdacht:

Sollte die Liqui­die­rung der Gaz­prom Ger­mania Deut­sch­land schaden?

Groß angelegte Razzia: Sollte nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Gasversorgung in Deutschland gezielt beeinträchtigt werden? Im Zusammenhang mit dem früheren Energiekonzern Gazprom Germania gibt es Durchsuchungen.

Artikel lesen
Eine Protestveranstaltung mit Menschen, die ein Plakat halten, auf dem "Ja heißt Ja!" steht, symbolisiert den Kampf für sexualrechtliche Veränderungen. 20.06.2026
Podcast

Sexualstrafrecht / Kritik am Jobcenter / KI statt Beamte:

"Ja heißt Ja" statt "Nein heißt Nein" – was würde sich ändern?

Bundesjustizministerin Hubig ist für eine Reform des Sexualstrafrechts. Bringt das was? Außerdem im LTO-Podcast: Durfte Jobcenter kritischem Mitarbeiter nach ZDF-Doku kündigen? Und Bayern will KI bei Entscheidungen der Verwaltung einsetzen.

Artikel lesen
Ein Vater spielt mit seinem Kind beim Essen 18.06.2026
Elternzeit

BAG zur aufgeteilten Elternzeit:

Kün­di­gungs­schutz beginnt vor jedem Abschnitt neu

Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber ihm nicht mehr kündigen. Teilt er die Zeit auf mehrere Abschnitte auf, gilt vor jedem der besondere Kündigungsschutz. Das hat das BAG klargestellt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Pri­va­te Equi­ty

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / Cor­po­ra­te...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von White & Case
Ju­nior As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy M&A

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Dort­mund

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler (m/w/d) Ver­rech­nung­s­p­rei­se /...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Frankfurter Sparkasse
Be­ra­ter (w/m/d) für Te­s­ta­ments­voll­st­re­ckung, Nach­lass­ab­wick­lung und...

Frankfurter Sparkasse, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH