Mieter dürfen trotz empfindlicher Nachbarn auf ihrem Balkon rauchen. Das hat das AG Rathenow am Freitag entschieden und die Klage von Nachbarn eines Raucher-Ehepaares abgewiesen. Die Kläger hatten sich am heraufziehenden Zigarettenqualm von der Etage unter ihnen gestört und wollten vor Gericht erreichen, dass die anderen Mieter nur noch zu bestimmten Zeiten im Freien rauchen dürften.
Das klagende Rentner-Pärchen hatte dem Gericht ein Protokoll vorgelegt, das dokumentierte, wann die Nachbarn zur Zigarette griffen. Auch Fotos hatten sie eingereicht. Konkret wollten die beiden ein Rauchverbot für die Zeiten zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr und zwischen 20 und 23 Uhr erreichen.
Dafür sah der zuständige Richter am Amtsgericht (AG) Rathenow jedoch keine Veranlassung. Er stützte sich bei seinem Urteil auf die Angaben der beklagten Mieter. Danach rauchen diese abwechselnd bis zu zwölf Zigaretten täglich auf dem Balkon. Dies stelle keine übermäßige Belästigung dar. Ähnlich habe bereits das Landgericht (LG) Hamburg entschieden. Dort hatten die Richter (erst) einen Konsum von mehr als 20 Zigaretten als nicht mehr hinzunehmende Rauchbelästigung angesehen.
"Der Richter hat nichts Neues gewagt", kritisierte Ernst-Günther Krause von der Nichtraucher-Initiative Deutschland. Er war für die Urteilsverkündung aus München angereist. "Das war ein typisches erstinstanzliches Urteil. Die Grenze bei 20 Zigaretten pro Tag zu ziehen, ist willkürlich", meinte Krause. Er setze seine Hoffnung auf die Berufungsinstanz. "Nichtraucher müssen besser geschützt werden. Einfach die Balkontür zu schließen, kann keine Lösung sein."
Der Fall aus Brandenburg ist nicht der erste Raucherprozess, der für Aufregung sorgt. Bereits im Juli machte die vom AG Düsseldorf bestätigte, fristlose Kündigung eines 75jährigen Mieters wegen übermäßigen Zigarettenrauchens Schlagzeilen. Der Mann will das Urteil nicht akzeptieren.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
AG Rathenow zum Rauchen auf eigenem Balkon: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9511 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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