Wer sich direkt am Rhein eine Wohnung mietet, muss damit rechnen, dass er die dort vorbeifahrenden Schiffe hören und riechen kann. Die Miete darf man deshalb nicht kürzen, entschied das AG Köln am Dienstag.
Da unmittelbar vor der Mietwohnung eine kilometerlange Kaimauer mit Treppenstufen vorhanden ist, habe die Mieterin damit rechnen müssen, dass dort auch Schiffe anlegen würden, so das Amtsgericht (AG). Einer Aufklärung durch den Vermieter habe es dafür nicht bedurft (Urt. v. 14.06.2011, Az. 223C26/11).
Der Richter gab damit der Klage einer Vermietungsgesellschaft gegen eine Mieterin im Kölner Rheinauhafen statt. Die Frau hatte ihre Miete für mehrere Monate um insgesamt knapp 3.700 Euro gemindert, weil sie sich unter anderem durch laufende Frachtschiffmotoren und deren Ausdünstungen gestört sah. Die Vermietungsgesellschaft hatte die Mietminderung als unberechtigt angesehen und die Mieterin - eine aus Bayern stammende Universitätsprofessorin - auf Zahlung der einbehaltenen Miete verklagt.
Auch wenn die Frau nicht aus Köln stamme, sei es allgemein bekannt, dass auf dem Rhein Schiffe fahren, urteilte der Kölner Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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AG Köln: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3505 (abgerufen am: 13.02.2025 )
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