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Metzelder-Prozess am AG Düsseldorf: Zehn Monate zur Bewäh­rung nach Teil­ge­ständnis

29.04.2021

Christoph Metzelder (Mitte) sitzt im Gerichtssaal des AG Düsseldorf zwischen seiner Anwältin Julia Donnepp und seinem Anwalt Ulrich Sommer.

picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Wolfgang Rattay

Im Prozess um den Besitz und die Weiterleitung von Kinderpornografie hat Christoph Metzelder teilweise gestanden und ist damit auf ein Angebot des Gerichts eingegangen. Nun wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

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Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder wegen der Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt. Der 40-Jährige hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Teilen eingeräumt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Ex-Nationalspieler räumte im Prozess am Donnerstag die Weiterleitung von 18 kinder- und jugendpornografischen Dateien ein. Den Besitz von nahezu 300 Dateien, den ihm die Anklage ebenfalls vorgeworfen hatte, gestand er nicht. "Ich habe nur das besessen, was ich auch verschickt habe", sagte der ehemalige Spieler von Borussia Dortmund, Schalke 04 und Real Madrid.

"Die Faszination des Unaussprechlichen lag in einer gemeinsamen Grenzüberschreitung. Es hat keine Übergriffe gegeben und es waren auch keine geplant. Ich war auch nicht in einschlägigen Foren unterwegs. Das alles hat ausschließlich in einer digitalen Parallelwelt stattgefunden", sagte der 40-Jährige im Prozess. "Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung. Ich werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen."

Nach Verlesung der Anklage: Prozessbeteiligte tauschen sich aus

Das AG hatte zuvor für den Fall eines Geständnisses eine Haftstrafe zwischen zehn und zwölf Monaten auf Bewährung in Aussicht gestellt. Zwischen den Prozessbeteiligten hatte es nach der Verlesung der Anklage einen Austausch gegeben. Dazu war der Prozess für über zwei Stunden unterbrochen worden.

Die Anklage hatte Metzelder die Weitergabe von insgesamt 29 Dateien von Kinder- und Jugendpornografie an drei Frauen zur Last gelegt, außerdem den Besitz von fast 300 Dateien. Die Staatsanwaltschaft nannte zum Auftakt Details. So soll der ehemalige Nationalspieler im August 2019 an unterschiedlichen Tagen Fotos verschickt haben, die den schweren sexuellen Missbrauch von unter zehn Jahre alten Mädchen zeigen.

Der ehemalige Fußballer äußerte sich zum Prozessauftakt bis zur ersten Unterbrechung gegen 10 Uhr zu seinem Lebenslauf. Die Durchsuchung der Ermittler stelle für ihn "eine berufliche und private Zäsur" dar, hatte er zu Beginn des Prozesses gesagt. Er lebe seitdem zurückgezogen. Das Bundesverdienstkreuz, den Landesverdienstorden NRW - alle öffentlichen Auszeichnungen werde er zurückgegeben, kündigte er daraufhin an.

Pressemitteilung zum Verfahren beschäftigte Justiz bereits im Vorfeld

Metzelder stand 2019 vor einem großen Sprung in seiner zweiten Karriere nach der aktiven Fußballerkarriere. Er war als TV-Experte gefragt, sollte die EM 2020 kommentieren. Von mehreren Seiten wurde Metzelder im Frühsommer 2019 sogar für das Amt des DFB-Präsidenten als Nachfolger von Reinhard Grindel ins Gespräch gebracht.

Doch dann kam der 4. September 2019, die Zäsur: Ermittler hatten Metzelder beim Fußballlehrer-Lehrgang des DFB in Hennef abgepasst. Sein Zimmer dort und seine Wohnung in Düsseldorf wurden durchsucht und rasch wurde es publik: Gegen den Vize-Weltmeister von 2002 wird wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie ermittelt, wie es damals in einer Pressemitteilung des AG hieß. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW untersagte die Verbreitung der Pressemitteilung später. Laut OVG hatte das AG nämlich unter anderem den Tatvorwurf unzutreffend wiedergegeben. Metzelder sei gerade nicht wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften (§ 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB), sondern wegen des Unternehmens, einer anderen Person Besitz an kinderpornographischen Schriften zu verschaffen (§ 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB), angeschuldigt gewesen, so das OVG.

Vor dem Prozessbeginn hatte Metzelders Verteidiger Ulrich Sommer in Interviews gesagt, dass Metzelder "natürlich nicht pädophil" sei. Sein Mandant sei provoziert worden von einer Frau, mit der er damals ein intimes Verhältnis gehabt habe und die, so vermute er, dabei gelenkt worden sei.

Der Anwalt der Zeugin hatte dies zurückgewiesen: Es sei Metzelder gewesen, der das Thema auf sexuelle Fantasien mit Minderjährigen gelenkt habe. Dies gehe aus einem Chatverlauf eindeutig hervor. Seine Mandantin habe nur Interesse vorgegeben, um ihn überführen zu können.

Nach Bekanntwerden der Ermittlungen hatte Metzelder Positionen und Ämter ruhen lassen und die von ihm mitgegründete PR-Agentur verlassen. Seine Teilnahme am Fußballlehrer-Lehrgang des DFB hatte er ausgesetzt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Metzelder-Prozess am AG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44848 (abgerufen am: 08.12.2025 )

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