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Nach Handyschmuggel für Gefängnisinsassen: Ver­liebte JVA-Beamtin ver­ur­teilt

27.07.2023

Jemand schließt Zwischentüren in einer JVA

Handys sind für Häftlinge verboten. "Schmuggel von Handys ist eine Todsünde", so der zuständige Staatsanwalt. Foto: bibiphoto - stock.adobe.com.

Eine Ex-JVA-Beamtin hatte ein Verhältnis mit einem Häftling und schmuggelte gegen Bezahlung Handys in die JVA. Das AG Augsburg verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe. Auch der Häftling und die tatbeteiligten Eltern wurden verurteilt.

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Eine ehemalige Justizbeamtin des Gefängnisses im bayerischen Kaisheim ist wegen eines bezahlten Handyschmuggels in die Justizvollzugsanstalt (JVA) sowie einer Liebesbeziehung zu einem Häftling zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Amtsgericht (AG) Augsburg sprach die 30-Jährige am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen und wegen Bestechlichkeit schuldig (Urt. v. 26.07.2023, Az. 9 Ls 101 Js 123157/22).

Mit der früheren Justizvollzugsbeamtin, die nach Bekanntwerden der Vorwürfe ihren Job gekündigt hatte, wurden auch der 34 Jahre alte Häftling sowie dessen Eltern wegen Bestechung beziehungsweise Beihilfe dazu verurteilt.

Der Strafgefangene hatte die Beziehung zu der Frau ausgenutzt und den Schmuggel der Mobiltelefone eingefädelt, seine Mutter hatte dann die Geräte besorgt und die Geldzahlungen abgewickelt. Die Handys wurden im Gefängnis an andere Mitgefangene weiterverkauft. Der Stiefvater des Häftlings hatte sein Konto zur Verfügung gestellt, ohne selbst wesentlich an den Taten mitgewirkt zu haben.

Der 34-Jährige erhielt auch aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen nun eine weitere Gefängnisstrafe von zwei Jahren und einem Monat. Seine Mutter erhielt eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde, der Stiefvater eine Geldstrafe. Alle vier Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt.

Umfassendes Geständnis führt zu lückenloser Aufklärung

Aufgeflogen waren die Schmuggelgeschäfte durch Aussagen von zwei anderen Häftlingen, wonach die Beamtin Handys in die JVA bringe. Die Kriminalpolizei hörte daraufhin das Telefon der Justizvollzugsbeamtin ab. Als die 30-Jährige festgenommen wurde, legte sie sofort ein umfassendes Geständnis ab und half damit auch, die Beteiligung der Eltern des Häftlings aufzuklären.

Handys sind ebenso wie Drogen begehrte Schmuggelware in allen Haftanstalten, da diese für die Häftlinge verboten sind. In dem Prozess ging es um zehn Telefone, für die insgesamt 10.600 Euro bezahlt wurden, 4.000 Euro davon landeten bei der Beamtin.

Ein Gefängnis sei "kein Ponyhof", sagte die Richterin zum Handyverbot in Haft. Außerdem würden Mobiltelefone im Gefängnis benutzt, um weitere Straftaten einzufädeln. "Schmuggel von Handys ist eine Todsünde", hatte der Staatsanwalt deswegen betont.

Auch wenn es nach Überzeugung aller Seiten zwischen der JVA-Beamtin und dem Häftling eine echte Liebesbeziehung gab, aus der sich der Schmuggel entwickelte, blieb für die Frau dennoch auch eine Missbrauchsverurteilung. Sie hatte zugegeben, mindestens einmal in einem Gefängnisbüro Sex mit dem Häftling gehabt zu haben, was entsprechend dem Gesetz für Beamte als Missbrauch geahndet wird.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/fkr/LTO-Redaktion

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Nach Handyschmuggel für Gefängnisinsassen: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52357 (abgerufen am: 11.09.2026 )

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