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Leserbriefe an LTO: Ihre Kom­men­tare in der KW 33

17.08.2018

Leserbriefe

(c) LTO

Die Debatte um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. hat diese Woche die Medien beherrscht – unsere Leser ließ sie ebenfalls nicht kalt. Auch die BMJV-Pläne für günstigeres Wohneigentum und Wenigermiete.de waren Themen.

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Ihre Kommentare in der KW 33

Hier finden Sie eine kleine Auswahl von Leserbriefen, die uns in der vergangenen Woche erreicht haben.

Die Auswahl ist nicht repräsentativ für das Leserecho. Wir nehmen ausdrücklich auch kritische Reaktionen auf, das ist schließlich der Sinn von Feedback. Die meisten Leserbriefe, die uns erreicht haben, finden Sie hier nicht. Nicht nur, weil uns selbst in Leserbriefform leider vieles erreicht, was - euphemistisch ausgedrückt - die fachliche Diskussion nicht weiter bringt. Sondern in dieser Woche auch, weil viele von Ihnen uns schon Antworten auf unsere Frage geschickt haben, ob Sie noch einmal Jura studieren und wem Sie diese Ausbildung empfehlen würden. Wir freuen uns über weitere Zuschriften, ausgewählte Antworten werden wir Ihnen in der nächsten Zeit gesondert präsentieren. Unsere Leserbrief-Richtlinien finden Sie hier.

 

Zum Artikel Politik vs. Justiz? Fall Sami A. löst Debatte aus

Politik vs. Justiz? Fall Sami A. löst Debatte aus

Bei der rechtswidrigen Abschiebung von Sami A. umgingen Behörden die Justiz. Reaktionen aus der Politik bestätigen den Eindruck, dass die von der richterlichen Unabhängigkeit nicht viel hält. Der NRW-Integrationsminister gerät unter Druck.

 

Von: Stefan Engel

Sehr geehrter Herr Reul,

sehr geehrte Damen und Herren,

als Jurist - ohne der Justiz anzugehören -, habe ich mit Verwunderung Ihren Kommentar zur Causa Sami A., insbesondere zur Entscheidung unseres OVG zur Kenntnis genommen. Sie kritisieren nach der RP, Richter sollen im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprächen. Dies sei hier nicht mehr der Fall, was Wasser auf die Mühlen der Extremen sei.

Ich möchte hierzu ein paar Punkte anmerken, die hoffentlich bedacht werden:

Die Richter sind nach Art. 97 GG nur dem Gesetz unterworfen. Eine Bindung an ein irgendwie geartetes Rechtsempfinden der Bevölkerung besteht - aus gutem Grunde - nicht. Wesentliches Merkmal unseres demokratischen Rechtsstaates ist nicht die Volkssouveränität als absolut verstandenes Unterworfensein unter einen wie auch immer gearteten und zu ermittelnden "Volkswillen", sondern gerade auch der Minderheitenschutz. Dies wird gerade durch die Rechtsbindung der Richter erreicht. Zu fordern, dass ein Richter - contra legem! - entscheiden soll, um sich dem "Rechtsempfinden der Bevölkerung", was Erinnerungen an das "gesunde Volksempfinden" hervorruft, stellt grundlegende Prinzipien unserer Verfassung infrage.

Das "Wasser auf die Mühlen der Extremen" entsteht meines Erachtens nach nicht durch die rechtsstaatlich zustande gekommene Entscheidung der Gerichte, sondern vielmehr dann, wenn die Exekutive als durch die Judikative kontrollierte und ihren Entscheidungen unterworfene Gewalt diese wider besseres Wissen missachtet und ihnen ihre Legitimität abspricht. Erst hierdurch entsteht der Eindruck entkoppelter Gewalten und von Gerichten, die sich vom Recht lösen. Gerade dieser Eindruck aber ist es, der nicht- und antidemokratischen Kräften entgegenkommt.

In Erinnerung rufen möchte ich auch, dass das "Rechtsempfinden der Bevölkerung" zu großen Teilen auf falscher, zumindest aber unvollständiger Berichterstattung beruht. Dass ein Nachweis für die Leibwächtereigenschaft Sami A.s nicht rechtsstaatlich geführt werden konnte und daher weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, brauche ich Ihnen nicht zu erklären. Andernorts wurde dies bereits zur Genüge aufbereitet. Zudem ist es mit Art. 1 unseres wunderschönen Grundgesetzes schlicht unvereinbar, einen Menschen wissentlich in die Gefahr menschenunwürdiger Behandlung zu bringen, wie dies hier offenbar in Tunesien aus Sicht der entscheidenden Gerichte zu erwarten war und ist.

Nicht absprechen will ich Ihnen dabei, dass Sie die Entscheidung des VG und des OVG juristisch falsch finden mögen. Hierfür stehen jedoch rechtsstaatliche Mittel zur Verfügung. Das Gericht auf die geschehene Weise anzugreifen und Grundfeste unserer gesellschaftlichen Ordnung anzugreifen, ist dabei in meinen Augen gewiss der falsche Weg.

 

Von: Karsten Müller

Für mich ist der Fall klar: Die Behörden haben hier das Rechtsstaatsprinzip, das die Grundlage unserer Verfassung bildet, in eklatanter Weise missachtet. Jeder, dem etwas an unserer demokratisch-freiheitlichen Gesellschaft liegt, kann auf das Vorgehen der Behörden nur mit Unverständnis und Entsetzen reagieren.

Umso schlimmer sind die politischen Reaktionen auf die Entscheidung des VG Gelsenkirchen und des OVG Münster. So fiel Markus Söder (CSU) nach Informationen der Zeit mit der Bemerkung auf: „Das gibt es in keinem anderen Land, dass ein Topgefährder, Leibwächter vom schlimmsten Terroristen, nach zwölf Jahren endlich abgeschoben wird. Und dann wollen Gerichte ihn zurückholen.“ Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) gab gar zum Besten, dass die Gerichte „immer auch im Blick haben [sollten], dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen“ (Rheinische Post), was mich an das "gesunde Volksempfinden" und damit an Deutschlands dunkelste Zeiten erinnert. Aufgabe eines demokratischen Politikers wäre es gewesen, sich schützend vor die dritte Gewalt zu stellen und der Bevölkerung die Gerichtsentscheidung(en) zu erklären.

Zu kritisieren ist meiner Ansicht nach aber auch die mediale Berichterstattung, die die Hintergründe und Besonderheiten des Verfahrens nicht frühzeitig in einer für den Nicht-Juristen verständlichen Form aufbereitet hat. Hier hätte insbesondere die Bedeutung der Gewaltenteilung und der Menschenwürde, die nun einmal unterschiedslos für alle Menschen gilt und oberstes Verfassungsgebot ist, hervorgehoben werden müssen.

Dem OVG Münster möchte ich an dieser Stelle meinen tiefsten Respekt für seine mutige Entscheidung aussprechen.

 

Zum Artikel BMJV-Pläne für günstigeres Wohneigentum: Bestellerprinzip bald auch beim Hauskauf?

BMJV-Pläne für günstigeres Wohneigentum: Bestellerprinzip bald auch beim Hauskauf?

Die Immobilienpreise schießen in die Höhe, doch auch die Nebenkosten eines Kaufs machen den Traum vom eigenen Heim oft zunichte. Bundesjustizministerin Barley will deshalb nun das Bestellerprinzip für Maklerkosten auf den Kauf ausweiten.

 

Von: Ronnie Becker

Ich bin nun seit einigen Jahren im Immobilienvermittlungsgeschäft tätig. Die neue Debatte zum Bestellerprinzip halte ich für ein Fass ohne Boden. Warum? Vorerst wird hier der demographische Wandel in keiner Weise in Augenschein genommen. Klar werden die Preise in den Metropolen immer teurer. Weil niemand mehr bereit ist, auch nur mehr als zehn Minuten Arbeitsweg auf sich zu nehmen, wollen alle in die großen Städte. Während hier die Preise utopisch steigen, fallen sie auf dem Land teilweise ins Bodenlose.

Dem Statistik-Portal statista.de nach wurden alleine im Jahr 2017 ca. 237,5 Milliarden EURO in Immobilien investiert. Knapp 67 % davon waren Wohnimmobilien. Nehmen wir einfach mal, das 50 % dieser Immobilien durch Maklerunternehmen vermittelt wurden bei einer durchschnittlichen Provision von 5 %. 1.587.900.000 € x 5 % = 793.950.000 € Provision. Demnach würden für den Staat Umsatzsteuer über ca. 150.850.500 € verloren gehen.

Jetzt ist der Gedanke dieser Debatte aber nun so zu verstehen, dass ja der Verkäufer alleine die Provision zu tragen hätte und es somit zu keinem großartigen Einschnitt kommen kann. Dies zumindest meine Annahme dem Artikel nach. Tatsächlich aber geht der gemeine Verkäufer bereits heute soweit zu sagen, dass er keinen Makler mehr braucht, weil er so ja mehr Gewinn aus seiner Immobilie schlagen kann, indem er diese anpreist mit dem Wortlaut "Keine Maklerprovision, sie sparen 20.000 €!"! Tatsächlich aber schlägt dieser diese 20.000 € eben auf den Verkaufspreis auf, wodurch der Käufer nichts gewonnen hat.

Noch vor nicht allzu langer Zeit wurde über den Sachkundenachweis diskutiert. Ich war zu diesem Zeitpunkt voller Hoffnung, dass damit vielleicht endlich die ganzen schwarzen Scharfe unserer Zunft vom Markt verschwinden und endlich vermehrt seriös gearbeitet werden darf, nein, sogar muss! Aber, da man in dieser neuen Debatte ja wie so oft Vergleiche zu anderen Ländern zieht, wurde hier eine geradezu lächerliche Linie eingeschlagen. 20 Stunden Fortbildung in einer Zeitspanne von 3 Jahren!? Es wird vielmehr Zeit, dass nicht weiterhin Hinz und Kunz zu ihrem hiesigen Gewerbeamt rennen können, um ein Maklergewerbe anzumelden! Qualifizierte Makler, so wie es in allen Bereichen gefordert wird, das wäre mal ein sinnvoller Ansatz!

Der Makler in Deutschland, zumeist selbständig und auf eigenes Risiko agierend, soll nun noch mehr von seinem meist hart erarbeiteten Geld abgeben (die wenigsten sind hier entgegen dem Klischee Porschefahrer!)? Und im Gegenzug spielt jedes Land mit der Grunderwerbssteuer nach Lust und Laune Jonglieren, wie auch mit der Gewerbesteuer? Und, bei dem heutigen Zinsniveau, welches ebenfalls die Regierungen zu verschulden haben durch ihre Misswirtschaft, soll sich niemand mehr etwas leisten können? Unsinn, da wären wir nämlich wieder bei oben genannten Punkt; der Arbeitsweg darf auch mal 30 Minuten länger dauern als der eigene Anspruch es hergibt!

Wie die Kollegen von der IVD und Haus & Grund sich bereits dazu geäußert haben, soll man sich hier seitens der Regierung doch erst einmal Einschnitt eingestehen. Was hier losgetreten wird, zeigt wieder nur, dass man es sich einfach machen möchte, statt sich mal an die eigene Nase zu packen. Sollte diese Debatte zu einem Erfolg führen und das am besten noch ohne jeglichen Kompromiss, dann werden die Preise nicht niedriger, die Käufer keine besseren Chancen haben, eine Immobilie zu erwerben in Berlin-Stadtmitte, viele mittelständige Maklerunternehmen vor die Hunde gehen, wird es zu Steuereinbußen kommen et cetera.

Alles in allem will ich sagen, der Ansatz dieser Debatte ist völlig falsch! Nicht der Markt ist das Problem, sondern der Kunde von heute, welcher stets auf der Suche nach der eierlegenden Wollmilchsau ist!

Ein seriöser Makler, ein seriöses Maklerunternehmen tut im Bereich Verkauf deutlich mehr für seinen Kunden, als bloß die Türen aufzuschließen. Dies muss ich hier im Einzelnen nicht aufzählen, diese Punkte sind bekannt! Im Hintergrund darf man aber auch nicht vergessen, welche Kosten ein Selbständiger in Deutschland zu tragen hat (Hebesätze von bis zu 490 %, Kranken- und Pflegeversicherung zu vollen Lasten, Vermögenshaftpflichtversicherung und eine 60-80-Stunden-Woche!)!

Ergänzend würde ich mir wünschen, dass man diese ganzen scheinheiligen Portale, welche gerade in den sozialen Medien für Unruhe sorgen, mal genau unter die Lupe nimmt. Diese werben unter anderem mit Slogans wie "Verkaufen Sie mit dem höchstbietenden Makler!". Jeder mit gesundem Menschenverstand müsste hier eigentlich ganz schnell hellhörig werden! Ich würde diese Masche gar als unlauteren Wettbewerb bezeichnen. Wann bitte bietet ein Makler für eine zu verkaufende Immobilie!?

Ich bin gespannt, zu welchem Ergebnis man kommen wird und kann an dieser Stelle bloß hoffen, dass es hier nicht zu einem Schnellschuss kommt und mal wieder ein paar wenige Köpfe in der Regierung dem Ganzen einen Stempel in eigener Sache aufdrücken wollen, ohne dabei die Menschen aus einer der größten und ältesten Branchen des Landes mit einzubeziehen. Ein fairer Kompromiss wäre die Deckelung der Provisionen auf 4%, aufgeteilt auf Verkäufer und Käufer und die bundesweite Anpassung der Grunderwerbssteuer! Und bitte, endlich einen vernünftigen Sachkundenachweis einführen!

 

Zum Artikel Legal Tech und das Rechtsdienstleistungsgesetz: Wird Wenigermiete.de zum Präzedenzfall?

Legal Tech und das Rechtsdienstleistungsgesetz: Wird Wenigermiete.de zum Präzedenzfall?

Ob Flugverspätung oder zu viel gezahlte Miete: Über Plattformen sollen Verbraucher ohne Kostenrisiko an ihr Geld kommen. Was die einen als Zugang zum Recht feiern, ist für die anderen ein Verstoß gegen das RDG. Nun könnte der BGH entscheiden.

 

Von: Burkhard Rauch

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass sich hier zumindest unsere Kammer der Sache angenommen hat. Eine entsprechende Beschwerde bei der Kammer durch mich war bislang leider unbeantwortet geblieben.

Ärgerlich ist es, dass zwischen der 67. Kammer und den Kammern 65. und 66. keine einheitliche Rechtsauffassung hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit der „Mietpreisbremse“ herbeigeführt werden konnte. Ich selbst habe das zweifelhafte Vergnügen, ein Verfahren bei der 66. Kammer betreiben zu müssen. Ein Vorlage-/Aussetzungsantrag bis zur Entscheidung des BVerfG nach Vorlagebeschluss der 67. wird wohl abgelehnt werden. Nach meinem derzeitigen Stand werde ich wohl die Zulassung der Revision beantragen und ggf. Verfassungsbeschwerde gegen das zu erwartende Urteil einzulegen haben. Ein entsprechender richterlicher Hinweis der 66. Kammer liegt bereits vor. Terminiert ist für den 10.10.18.

 

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Leserbriefe an LTO: Ihre Kommentare in der KW 33 . In: Legal Tribune Online, 17.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30409/ (abgerufen am: 30.03.2023 )

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