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Nach Anschuss durch Polizisten: Räuber bekommt 2.500 Euro für ver­lo­renen Hoden

14.12.2016

Mann hält sich den Schritt

© GordonGrand - Fotolia.com

Beim Versuch, dieselbe Tankstelle ein zweites Mal zu überfallen, wird ein Mann von einem Polizisten angeschossen, eine Kugel trifft ihn am Genitalbereich. Für den nachfolgenden Verlust des Hodens erhält er nun ein Schmerzensgeld vom Land.

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Seinen zweiten Überfall auf ein und dieselbe Tankstelle musste ein 25-Jähriger teuer bezahlen. Weil ihn der Schuss eines Polizisten so unglücklich traf, verlor er letztlich einen Hoden. Dafür forderte er vor Gericht Schmerzensgeld und bekam dieses nun vom Land Nordrhein-Westfalen.

Am Mittwoch einigte man sich vor dem Landgericht (LG) Mönchengladbach auf eine Summe von 2.500 Euro, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zunächst hatte der Mann 10.000 Euro gefordert, dies aber später um die Hälfte reduziert. Vor Gericht machte er nun ein weiteres Zugeständnis.

Im Juli 2012 hatte er dieselbe Tankstelle zweimal überfallen. Als er aber für den zweiten Überfall die Tankstelle erneut ausspähte, schöpften die Mitarbeiter Verdacht und alarmierten die Polizei. Die Beamten legten sich daraufhin in einem Nebenraum auf die Lauer und warteten auf den Täter.

Hodenamputation nach Anschuss

Dieser setzte schließlich auch zum Raub an, als er mit einem Messer auf die Kassierin zuging. In diesem Moment sprang ein Polizist aus dem Nebenraum und verlangte von ihm, stehen zu bleiben. Unter nicht näher geklärten Umständen schoss der Beamte sodann zweimal auf den Räuber. 

Eine der Kugeln traf ihn von hinten ins Gesäß und verletzte einen Hoden, der schließlich operativ entfernt werden musste.

Nach den Angaben des Anwalts des Klägers habe er das Messer nach dem Ausruf durch den Polizisten fallen lassen. Der Beamte hätte demnach nicht schießen dürfen, argumentierte er. Das Land hatte dagegen erklärt, der Polizeibeamte habe sich in einer Notwehrsituation befunden.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Nach Anschuss durch Polizisten: Räuber bekommt 2.500 Euro für verlorenen Hoden . In: Legal Tribune Online, 14.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21465/ (abgerufen am: 31.01.2023 )

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